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Ehe für alle in Deutschland haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung; am 1. Oktober 2017 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das ihnen die Eheschließung ermöglicht. Zuvor konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen, welche im Vergleich zur Zivilehe mit den gleichen Pflichten, aber weniger Rechten ausgestattet ist. Die Begründung neuer eingetragener Lebenspartnerschaften ist seit dem 1. Oktober 2017 nicht mehr möglich. Bestehende Partnerschaften bleiben aber bestehen.

Eheschließung in Italien

Eheschließung (Beurkundung in Deutschland)

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Erbrecht

Familienangelegenheiten

Finanzen/Steuern​​​​​​​

Führerschein

Führungszeugnis

Geburt

Green Pass, Anleitung zum Download des „Green Pass“

Grenzübertrittsbescheinigung

Güterrecht in Ehe/Partnerschaft

Heimtiere (Reise mit Heimtieren nach Italien)

Hilfe für Deutsche

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