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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Pässen und Personalausweisen.
- Reisepass für volljährige Antragsteller (über 18 Jahre, kein Erstantrag)
- Reisepass für Minderjährige (unter 18 Jahre) sowie Erstantrag
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Wichtige Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis
- Wohnortänderung
- Verlust
- Reisehinweise
- Überfahrt mit Fähre nach Sardinien, Sizilien, Elba oder Korsika nur mit gültigem Ausweis möglich
- Antragsformulare (bitte ausdrucken, ausfüllen und bei Antragstellung vorlegen)
Reisepass für volljährige Antragsteller (über 18 Jahre, kein Erstantrag)
Anträge auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich gestellt werden. Eine Verlängerung von Pässen ist nicht mehr möglich. Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 12 Wochen. Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten.
Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses?
- Ausgefüllter, unterschriebener Antrag (Antrag Volljährig)
- Bisheriger deutscher Ausweis (bei weiteren Staatsangehörigkeiten: entsprechende Ausweise)
- Geburtsurkunde (bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburts-/Abstammungsurkunde oder auf internationalem Vordruck ggf. Auszug aus dem Geburtenregister /
bei Geburt in Italien: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck und Auszug aus dem kompletten Geburtenregisterbuch (copia integrale dell’atto di nascita) / bei Geburt in einem weiteren EU-Staat: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Geburt in einem Drittstaat: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt)
- Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde oder auf internationalem Vordruck oder Auszug aus dem Familienbuch / bei Eheschließung in einem weiteren EU-Staat: Heiratsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Eheschließung in einem Drittstaat: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt))
- Nachweis über die Namensführung (z.B. Ehename, Wiederannahme des Mädchennamens, Namensbescheinigungen allgemein)
- Deutsches Scheidungsurteil bzw. ausländisches Trennungs- und Scheidungsurteil oder die Bescheinigung über die Entscheidung in Ehesachen gemäß Art. 33 oder Art. 39 EU-VO 2001/2003, wenn Sie nach dem 1. März 2001 in einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) geschieden wurden
- Wohnsitzbescheinigung (certificato di residenza oder certificato di stato di famiglia), nicht älter als 6 Monate – eine sogenannte „autocertificazione“ wird nicht akzeptiert!
- italienische carta d'identità oder Meldebescheinigung für EU-Bürger (attestazione di soggiorno permanente per cittadini UE)
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnorts in Deutschland, wenn im letzten Ausweis noch eine inländische Adresse angegeben ist
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Bei Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Promotionsurkunde bei Führung von deutschen Doktortiteln
- 1 Passbild (nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto-Mustertafel)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur vollständige Passanträge annehmen können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Obige Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlage können bei Bedarf verlangt werden.
Für den Passantrag sind vorstehende Unterlagen an der Botschaft Rom im Original und am Generalkonsulat Mailand im Original und je eine Fotokopie pro Antragsteller vorzulegen! Fehlende Fotokopien können in den deutschen Vertretungen für € 0,50 pro Kopie angefertigt werden.
Was kostet ein Reisepass?
Aktuelle Passgebühren
Reisepass über 24 Jahre Reisepass unter 24 Jahre |
€ 101,00 € 68,50 |
Portokosten, falls Zusendung gewünscht | € 15,00 (Botschaft Rom) € 8,00 (Generalkonsulat Mailand) |
Zusatzgebühren bei Honorarkonsuln |
Die Gebühren können entweder bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden.
Sofern ein Wohnsitz in Deutschland besteht, muss eine Passermächtigung bei der dortigen Gemeinde eingeholt werden. Es fällt daher die doppelte Grundgebühr an (€ 70,00 / € 37,50 zusätzlich). Gleiches gilt für einen Wohnsitz in Italien außerhalb des Amtsbezirks der jeweiligen deutschen Vertretung.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass direkt bei den deutschen Vertretungen oder bei den Honorarkonsuln bzw. Honorarkonsulinnen in Italien erhalten haben, müssen Sie zur Abnahme der Fingerabdrücke persönlich vorbeikommen. Wir bitten Sie, die oben erwähnten Unterlagen noch einmal mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Ich wohne weit entfernt von einer der deutschen Vertretungen in Italien, gibt es Honorarkonsuln?
Antragsteller können nach vorheriger Terminvereinbarung auch bei folgenden Honorarkonsuln bzw. Honorarkonsulinnen biometrische Reisepässe beantragen:
- Bari
- Bozen
- Cagliari
- Florenz
- Genua
- Messina
- Neapel
- Palermo
- Venedig
Bitte beachten Sie, dass für diesen Service zusätzliche Gebühren anfallen.
Pass bei Honorarkonsuln/Honorarkonsulinnen im Amtsbezirk der Botschaft
Pass bei Honorarkonsuln/Honorarkonsulinnen im Amtsbezirk des Generalkonsulats
Namensänderungen
Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind
Reisepass für Minderjährige (unter 18 Jahre) sowie Erstantrag
Welche Passarten gibt es für Kinder und Jugendliche?
Europapässe (biometrische Reisepässe): Europapässe für Minderjährige sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 12 Wochen.
Kinderreisepässe: Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bisher ausgestellten Kinderreisepässe behalten weiterhin die Gültigkeit. HINWEIS: Kinderpässe berechtigen z.B. nicht für die visumfreie Einreise in die USA.
Alle Pässe können nur nach Terminvereinbarung beantragt werden. Die persönliche Anwesenheit beider Eltern und des Minderjährigen ist notwendig. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht möglich. Den bisherigen Ausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Reisepass benötigt?
- Ausgefüllter, unterschriebener Antrag (Antrag Erstausstellung/Erneuerung Minderjährige unter 18 Jahre oder Erstantrag Volljährig)
- Bisheriger deutscher Ausweis (bei weiteren Staatsangehörigkeiten: entsprechende Ausweise)
- Geburtsurkunde (bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburts-/Abstammungsurkunde oder auf internationalem Vordruck ggf. Auszug aus dem Geburtenregister /
bei Geburt in Italien: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck und Auszug aus dem kompletten Geburtenregisterbuch (copia integrale dell’atto di nascita) / bei Geburt in einem weiteren EU-Staat: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Geburt in einem Drittstaat: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt)
- Heiratsurkunde der Eltern (bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde oder auf internationalem Vordruck oder Auszug aus dem Familienbuch / bei Eheschließung in einem weiteren EU-Staat: Heiratsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Eheschließung in einem Drittstaat: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt))
- Nachweis über die Namensführung (z.B. Ehename, Wiederannahme des Mädchennamens, Namensbescheinigungen allgemein)
- Deutsches Scheidungsurteil bzw. ausländisches Trennungs- und Scheidungsurteil oder die Bescheinigung über die Entscheidung in Ehesachen gemäß Art. 33 oder Art. 39 EU-VO 2001/2003, wenn Sie nach dem 1. März 2001 in einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) geschieden wurden
- Geburtsurkunden der Eltern (bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburts-/Abstammungsurkunde oder auf internationalem Vordruck ggf. Auszug aus dem Geburtenregister / bei Geburt in Italien: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck und Auszug aus dem kompletten Geburtenregisterbuch (copia integrale dell’atto di nascita) / bei Geburt in einem weiteren EU-Staat: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Geburt in einem Drittstaat: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt)
- Deutsche und ausländische Ausweisdokumente der Eltern für alle Staatsangehörigkeiten die diese besitzen
- Wohnsitzbescheinigung (certificato di residenza oder certificato di stato di famiglia), nicht älter als 6 Monate – eine sogenannte „autocertificazione“ wird nicht akzeptiert!
- italienische carta d'identità oder Meldebescheinigung für EU-Bürger (attestazione di soggiorno permanente per cittadini UE) des deutschen Elternteils
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnorts in Deutschland, wenn im letzten Ausweis noch eine inländische Adresse angegeben ist
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Bei Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Promotionsurkunde bei Führung von deutschen Doktortiteln
- 1 Passbild (nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto Mustertafel)
- Evtl. weitere Unterlagen zur Abstammung (z.B. bei Adoption oder Leihmutterschaft)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur vollständige Passanträge annehmen können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Obige Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Für den Passantrag sind vorstehende Unterlagen an der Botschaft Rom im Original und am Generalkonsulat Mailand im Original und je eine Fotokopie pro Antragsteller vorzulegen! Fehlende Fotokopien können in den deutschen Vertretungen für € 0,50 pro Seite angefertigt werden.
Was kostet ein Reisepass?
Aktuelle Passgebühren
Europapass unter 24 Jahren bei örtlicher Zuständigkeit der jeweiligen deutschen Vertretung in Italien |
€ 68,50 |
Zusatzgebühren bei Honorarkonsuln |
Die Gebühren können entweder bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden.
Sofern ein Wohnsitz in Deutschland besteht, muss eine Passermächtigung bei der dortigen Gemeinde eingeholt werden. Es fällt daher die doppelte Grundgebühr an (€ 37,50 zusätzlich). Gleiches gilt für einen Wohnsitz in Italien außerhalb des Amtsbezirks der jeweiligen deutschen Vertretung.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass direkt bei den deutschen Vertretung oder bei den Honorarkonsuln bzw. Honorarkonsulinnen in Italien erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmal mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Ich wohne weit entfernt von der deutschen Vertretungen in Italien, gibt es Honorarkonsuln?
Antragsteller, können nach vorheriger Terminvereinbarung auch bei folgenden Honorarkonsuln bzw. Honorarkonsulinnen biometrische Reisepässe beantragen:
- Bari
- Bozen
- Cagliari
- Florenz
- Genua
- Messina
- Neapel
- Palermo
- Venedig
Bitte beachten Sie, dass für diesen Service zusätzliche Gebühren anfallen.
Pass bei Honorarkonsuln/Honorarkonsulin im Amtsbezirk der Botschaft
Pass bei Honorarkonsuln/Honorarkonsulin im Amtsbezirk des Generalkonsulats
Brauchen wir eine Namenserklärung?
Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben. Bitte bringen Sie in diesem Fall von den o.g. Unterlagen jeweils zwei weitere, einfache Kopien mit.
- Sie möchten als verheiratete Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, einen Pass für Ihr Kind beantragen
- Sie möchten als nicht miteinander verheiratete Eltern einen Pass für Ihr Kind beantragen. Das Kind soll nicht den Namen der Mutter tragen
- Sie und Ihr Ehepartner möchten einem Kind aus einer früheren Ehe den gemeinsamen Ehenamen erteilen.
Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind
Vorläufiger Reisepass
Da die Ausstellung eines Europapasses bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen beanspruchen wird, kann in nachgewiesenen Notfällen zusätzlich zum Europapass ein vorläufiger Reisepass mit Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Pass wird mit der Aushändigung des neuen Europapasses wieder eingezogen. Passanträge müssen grundsätzlich persönlich nach Terminvereinbarung gestellt werden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses?
- Ausgefüllter, unterschriebener Antrag (Antrag vorläufiger Reisepass)
- Nachweis der Dringlichkeit: Reisenachweis und/oder ärztliches Attest
- Bisheriger deutscher Ausweis (bei weiteren Staatsangehörigkeiten: entsprechende Ausweise)
- Geburtsurkunde (bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburts-/Abstammungsurkunde oder auf internationalem Vordruck ggf. Auszug aus dem Geburtenregister /
bei Geburt in Italien: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck und Auszug aus dem kompletten Geburtenregisterbuch (copia integrale dell’atto di nascita) / bei Geburt in einem weiteren EU-Staat: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Geburt in einem Drittstaat: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt)
- Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde oder auf internationalem Vordruck oder Auszug aus dem Familienbuch / bei Eheschließung in einem weiteren EU-Staat: Heiratsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Eheschließung in einem Drittstaat: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt))
- Nachweis über die Namensführung (z.B. Ehename, Wiederannahme des Mädchennamens, Namensbescheinigungen allgemein)
- Deutsches Scheidungsurteil bzw. ausländisches Trennungs- und Scheidungsurteil oder die Bescheinigung über die Entscheidung in Ehesachen gemäß Art. 33 oder Art. 39 EU-VO 2001/2003, wenn Sie nach dem 1. März 2001 in einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) geschieden wurden
- Wohnsitzbescheinigung (certificato di residenza oder certificato di stato di famiglia), nicht älter als 6 Monate – eine sogenannte „autocertificazione“ wird nicht akzeptiert!
- italienische carta d'identità oder Meldebescheinigung für EU-Bürger (attestazione di soggiorno permanente per cittadini UE)
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnorts in Deutschland, wenn im letzten Ausweis noch eine inländische Adresse angegeben ist
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Bei Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Promotionsurkunde bei Führung von deutschen Doktortiteln
- 1 Passbild (nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto Mustertafel)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur vollständige Passanträge annehmen können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Obige Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlage können bei Bedarf verlangt werden.
Für den Passantrag sind vorstehende Unterlagen an der Botschaft Rom im Original und am Generalkonsulat Mailand im Original und je eine Fotokopie pro Antragsteller vorzulegen! Das Anfertigen von Fotokopien bei den deutschen Vertretungen kostet € 0,50 pro Seite!
Was kostet ein vorläufiger Reisepass?
bei örtlicher Zuständigkeit der jeweiligen deutschen Vertretung in Italien | € 70,00 |
Die Gebühren können entweder bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden.
Sofern ein Wohnsitz in Deutschland besteht, muss eine Passermächtigung bei der dortigen Gemeinde eingeholt werden. Es fällt daher die doppelte Grundgebühr an (€ 26,00 zusätzlich). Gleiches gilt für einen Wohnsitz in Italien außerhalb des Amtsbezirks der jeweiligen deutschen Vertretung.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass direkt bei den deutschen Vertretungen oder bei den Honorarkonsuln bzw. Honorarkonsulinnen in Italien erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmal mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Personalausweis
Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahre
Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung bei den deutschen Auslandsvertretungen in Italien gestellt werden. Eine Beantragung bei den Honorarkonsuln bzw. Honorarkonsulinnen (außer Cagliari) ist auch möglich. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 12 Wochen.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.
Was brauche ich zur Beantragung eines Personalausweises?
- Ausgefüllter, unterschriebener Antrag (Antrag Volljährig)
- Bisheriger deutscher Ausweis (bei weiteren Staatsangehörigkeiten: entsprechende Ausweise)
- Geburtsurkunde (bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburts-/Abstammungsurkunde oder auf internationalem Vordruck ggf. Auszug aus dem Geburtenregister /
bei Geburt in Italien: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck und Auszug aus dem kompletten Geburtenregisterbuch (copia integrale dell’atto di nascita) / bei Geburt in einem weiteren EU-Staat: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Geburt in einem Drittstaat: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt)
- Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde oder auf internationalem Vordruck oder Auszug aus dem Familienbuch / bei Eheschließung in einem weiteren EU-Staat: Heiratsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Eheschließung in einem Drittstaat: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt))
- Nachweis über die Namensführung (z.B. Ehename, Wiederannahme des Mädchennamens, Namensbescheinigungen allgemein)
- Deutsches Scheidungsurteil bzw. ausländisches Trennungs- und Scheidungsurteil oder die Bescheinigung über die Entscheidung in Ehesachen gemäß Art. 33 oder Art. 39 EU-VO 2001/2003, wenn Sie nach dem 1. März 2001 in einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) geschieden wurden
- Wohnsitzbescheinigung (certificato di residenza oder certificato di stato di famiglia), nicht älter als 6 Monate – eine sogenannte „autocertificazione“ wird nicht akzeptiert!
- italienische carta d'identità oder Meldebescheinigung für EU-Bürger (attestazione di soggiorno permanente per cittadini UE)
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnorts in Deutschland, wenn im letzten Ausweis noch eine inländische Adresse angegeben ist
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Bei Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Promotionsurkunde bei Führung von deutschen Doktortiteln
- 1 Passbild (nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto Mustertafel)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur vollständige Passanträge annehmen können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Obige Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlage können bei Bedarf verlangt werden.
Für den Passantrag sind vorstehende Unterlagen an der Botschaft Rom im Original und am Generalkonsulat Mailand im Original und je eine Fotokopie pro Antragsteller vorzulegen! Das Anfertigen von Fotokopien bei den deutschen Vertretungen kostet € 0,50 pro Kopie!
Was kostet der Personalausweis?
Personalausweis bis 24 Jahre | € 64,55 |
Personalausweis ab 24 Jahre | € 78,75 |
Portokosten für den Versand | € 15,00 (Botschaft Rom) € 8,00 (Generalkonsulat Mailand) |
Erstmalige Aktivierung der eID-Funktion | Kostenlos |
Deaktivierung der eID-Funktion | Kostenlos |
Nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion | Kostenlos |
Setzen der PIN bei Abholung | Kostenlos |
Änderung der PIN | Kostenlos |
Wohnortänderung | Kostenlos |
Sperrung z.B. nach Verlust oder Diebstahl Auch möglich mittels Sperrkennwort über die Hotline 0049-180-1-333333 |
Kostenlos Kostenpflichtig, auch aus dem Ausland möglich |
Entsperrung | Kostenlos |
bei Unzuständigkeit erhöht sich jede der obengenannten Dienstleistungen um | € 13,00 |
Zusatzgebühren bei Honorarkonsuln |
Die Gebühren können entweder bar oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden.
Sofern ein Wohnsitz in Deutschland besteht, muss eine Passermächtigung bei der dortigen Gemeinde eingeholt werden. Es fällt daher die oben genannte Unzuständigkeitsgebühr an. Gleiches gilt für einen Wohnsitz in Italien außerhalb des Amtsbezirks der jeweiligen deutschen Vertretung.
Personalausweis für Antragsteller unter 16 Jahren
Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 12 Wochen.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre.
Was brauche ich zur Beantragung eines Personalausweises?
- Ausgefüllter, unterschriebener Antrag (Antrag Erstausstellung/Erneuerung Kinder und Jugendliche oder Erstantrag Volljährig)
- Bisheriger deutscher Ausweis (bei weiteren Staatsangehörigkeiten: entsprechende Ausweise)
- Geburtsurkunde (bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburts-/Abstammungsurkunde oder auf internationalem Vordruck ggf. Auszug aus dem Geburtenregister /
bei Geburt in Italien: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck und Auszug aus dem kompletten Geburtenregisterbuch (copia integrale dell’atto di nascita) / bei Geburt in einem weiteren EU-Staat: Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Geburt in einem Drittstaat: Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt)
- Heiratsurkunde der Eltern (bei Eheschließung in Deutschland: deutsche Heiratsurkunde oder auf internationalem Vordruck oder Auszug aus dem Familienbuch / bei Eheschließung in einem weiteren EU-Staat: Heiratsurkunde auf internationalem Vordruck / bei Eheschließung in einem Drittstaat: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (beglaubigt))
- Nachweis über die Namensführung (z.B. Ehename, Wiederannahme des Mädchennamens, Namensbescheinigungen allgemein)
- Deutsches Scheidungsurteil bzw. ausländisches Trennungs- und Scheidungsurteil oder die Bescheinigung über die Entscheidung in Ehesachen gemäß Art. 33 oder Art. 39 EU-VO 2001/2003, wenn Sie nach dem 1. März 2001 in einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) geschieden wurden
- Geburtsurkunden der Eltern (siehe oben)
- Deutsche und ausländische Ausweisdokumente der Eltern für alle Staatsangehörigkeiten die diese besitzen
- Wohnsitzbescheinigung (certificato di residenza oder certificato di stato di famiglia), nicht älter als 6 Monate – eine sogenannte „autocertificazione“ wird nicht akzeptiert!
- italienische carta d'identità oder Meldebescheinigung für EU-Bürger (attestazione di soggiorno permanente per cittadini UE) des deutschen Elternteils
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnorts in Deutschland, wenn im letzten Ausweis noch eine inländische Adresse angegeben ist
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Bei Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, falls nicht durch Geburt erworben (z.B. Einbürgerungsurkunde oder sonstige Nachweise)
- Promotionsurkunde bei Führung von deutschen Doktortiteln
- 1 Passbild (nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto Mustertafel)
- Evtl. weitere Unterlagen zur Abstammung (z.B. bei Adoption oder Leihmutterschaft)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur vollständige Passanträge annehmen können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Obige Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlage können bei Bedarf verlangt werden.
Für den Passantrag sind vorstehende Unterlagen an der Botschaft Rom im Original und am Generalkonsulat Mailand im Original und je eine Fotokopie pro Antragsteller vorzulegen! Das Anfertigen von Fotokopien bei den deutschen Vertretungen kostet € 0,50 pro Kopie!
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass direkt bei den deutschen Vertretungen oder bei den Honorarkonsuln bzw. Honorarkonsulinnen in Italien erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmal mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Geburtsnamenserklärung für Kinder
In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung könnte auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der nicht-deutschen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie einen Termin. Nähere Informationen finden Sie nachfolgend Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind
Was kostet der Personalausweis?
(s.o.)
Wichtige Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis
Allgemeine Informationen
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.
Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:
Mit der automatisch verfügbaren Online-Ausweisfunktion können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion durch. Sie ist im Internet abrufbar unter: www.personalausweisportal.de. Hier finden Sie auch die barrierefreie Broschüre.
Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben.
Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verfügbar: www.bundesnetzagentur.de
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.
Die Neusetzung/Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.
PIN-Brief
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.
Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in Italien, können Sie den PIN-Brief direkt an Ihre Auslandsadresse schicken lassen.
Abholung
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden
- wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle der deutschen Vertretungen gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes bei persönlicher Abholung des Personalausweises
- wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).
Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.
Die Abholung der Personalausweis ist in der Botschaft Rom vom Montag bis Freitag vom 09.00 bis 12.00 Uhr, ansonsten nach vorheriger Terminvereinbarung, möglich.
Für Freischaltung der Online-Funktion und weitere Änderungen im Personalausweis (z.B. Wohnort) ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig.
Darüber hinaus können die deutschen Vertretungen Ihren Personalausweis per Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden (gegen Zusatzgebühr).
Wohnortänderung
Die Eintragung des neuen Wohnortes in Ihren Reisepass/Personalausweis können Sie nur persönlich erledigen. Dazu brauchen Sie einen Termin und folgende Unterlagen:
- Ihren Reisepass/Personalausweis im Original
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Pass steht)
- italienische aktuelle Wohnsitzbescheinigung (certificato di residenza oder certificato di stato di famiglia), nicht älter als 3 Monate – eine sogenannte „autocertificazione“ wird nicht akzeptiert!
Die Wohnortänderung im Reisepass/Personalausweis ist gebührenfrei.
Verlust
Reisehinweise
Sie wollen in die USA oder in andere Länder reisen und fragen sich, welche Ausweispapiere Sie benötigen und ob ein Visum beantragt werden muss. Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
Überfahrt mit Fähre nach Sardinien, Sizilien, Elba oder Korsika nur mit gültigem Ausweis möglich
Für die Überfahrt nach Sardinien, Sizilien, Elba oder Korsika werden gültige Ausweispapiere benötigt.
Sollten Sie festgestellt haben, dass Sie für sich und/oder Ihre Kinder kein gültiges Ausweisdokument dabei haben, können Sie beim Generalkonsulat Mailand einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bei den Honorarkonsuln ist dies nicht möglich!
Dazu müssen Sie bzw. Ihre Kinder mit allen Sorgeberechtigten persönlich im Generalkonsulat Mailand vorsprechen, da der Ausstellung von Reisepässen die zuständige Passstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde zustimmen muss, werden folgender Daten vorab per E-Mail an passstelle@maila.diplo.de benötigt:
- Name, Vornamen der Person, die einen Ausweis benötigt
- Geburtsort, Geburtsdatum
- Vollständige Adresse in Deutschland
- Telefonische Erreichbarkeit
- Angaben, weshalb die Mitnahme auf der Fähre verweigert wurde (Ausweis abgelaufen / vergessen / nie beantragt)
Außerdem werden Sie gebeten, die Kopien folgender Unterlagen vorab per E-Mail an passstelle@maila.diplo.de zu senden:
- Bisheriger Ausweis der Person, die einen Ausweis benötigt (falls vorhanden)
- evtl. Verlust-/Diebstahlanzeige der italienischen Polizei
- Geburtsurkunde (bei Minderjährigen) und Ausweise der Eltern
- Fährticket
Bei der persönlichen Antragstellung wird Folgendes benötigt:
- Ein Passfoto
- Gebühren in Höhe von Euro 96,00 (zahlbar bar oder mit Kreditkarte Visa/Mastercard).
Das Generalkonsulat ist montags bis freitags, von 08:30 bis 11:30 Uhr geöffnet. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache auch eine Antragstellung am Nachmittag möglich.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die zuständige Passstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde zugestimmt hat, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in der Regel noch am Tag der Antragstellung möglich.