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Honorarkonsulin und Honorarkonsuln im Amtsbezirk der Botschaft Rom

01.07.2024 - Artikel

Passanträge können auch von der Honorarkonsulin und den Honorarkonsuln in Bari, Cagliari, Messina, Neapel und Palermo entgegengenommen werden.

Ein Wappenschild der Bundesrepublik Deutschland 
Ein Wappenschild der Bundesrepublik Deutschland © picture alliance








Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Eine Passbeantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung direkt mit dem jeweiligen Honorarkonsul möglich.
  2. Sie können nur dann einen Termin bekommen, wenn Sie im jeweiligen Amtsbezirk des Honorarkonsuls leben. Alternativ ist die Passantragstellung an der Botschaft Rom möglich.
  3. Für die Passbeantragung bei einem Honorarkonsul wird eine zusätzliche Gebühr berechnet. Dies ist notwendig, da im Gegensatz zur Beantragung bei der Botschaft Rom der Honorarkonsul die Bestätigung Ihrer Unterschrift sowie ggf. Ihrer Identität vornehmen muss. Es können zusätzlich weitere Gebühren für die Anfertigung eventueller Fotokopien und deren Beglaubigungen anfallen.
    Daher ist zusätzlich zu den Passgebühren (s. Homepage) für die Annahme des Passantrages an die Botschaft Rom eine Gebühr in Höhe von € 81,60 - gem. Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) - zu zahlen. Für die Weiterleitung des Passantrages können weitere Auslagen berechnet werden.
  4. Die Annahme eines Passantrags durch die Honorarkonsuln stellt eine Serviceleistung dar, bedeutet allerdings nicht, dass ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Passes besteht. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Botschaft Rom.
  5. Erstpassanträge (z.B. erster Pass für ein Kind) müssen ggf. bei der Botschaft Rom gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vorher beim Honorarkonsul oder bei der Botschaft.
  6. Wenn Sie als Tourist Ihren Pass in Mittel- oder Süditalien verloren haben oder bestohlen wurden, ist die Ausstellung von Passersatzpapieren zur Rückkehr nach Deutschland auch bei den Honorarkonsuln möglich. Bitte wenden Sie sich an das nächstgelegene Büro unserer Honorarkonsuln. Sollten Sie hingegen ein Dokument zur Weiterreise (vorläufiger Reisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft Rom.

Kontaktdaten:

Honorarkonsul Bari
Avv. Prof. Vincenzo Vito Chionna
Via Argiro 7
70122 Bari
(Mitarbeiterinnen: Anna Tarantino, Dorothea D'Amico)

Tel.: +39 080 522 7537

Fax: +39 080 522 7537

bari@hk-diplo.de

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00-12:00 Uhr

Besucherzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00-12:00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Honorarkonsulin Cagliari
Dr. Alessandra Bruder
Via R. Garzia 9
09126 Cagliari


Tel.: +39 070 307 229

Fax: +39 070 307 229

cagliari@hk-diplo.de

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00-12: 00 Uhr

Besucherzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00-12:00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Honorarkonsul Neapel
Dott. Stefano Ducceschi
Largo F. Torraca 71
80133 Neapel
(Mitarbeiterin: Caterina Scarito)

Tel.: +39 081 248 8511

Fax: +39 081 761 4687

neapel@hk-diplo.de

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00-13:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag: 14:00-16:30 Uhr

Besucherzeiten:
Montag bis Freitag: 08:30-12:00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Honorarkonsul Messina
Dr. Nunzio Turiaco
Via San Sebastiano 13
98122 Messina
(Mitarbeiterin: Beate Attardi)

Tel.: +39 090 671 780

Fax: +39 090 671 780

messina@hk-diplo.de

Telefonzeiten:
Montag-Dienstag-Donnerstag-Freitag: 09:00-12:00 Uhr

Besucherzeiten:
Montag-Dienstag-Donnerstag-Freitag: 09:00-12:00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Honorarkonsul Palermo
Prof. Vincenzo Militello
Via Principe di Villafranca 33
9014 Palermo
(Mitarbeiterinnen: Katharina Nietsch, Annette Bansa)

Tel.: +39 091 982 0808

Fax: +39 091 982 0808

palermo@hk-diplo.de

Telefonzeiten:
Montag-Mittwoch-Freitag: 09:00-12:30 Uhr
Mittwoch: 14:30-17:30 Uhr

Besucherzeiten:
Montag-Mittwoch-Freitag: 09:00-12:30 Uhr
Mittwoch: 14:30-17:30 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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