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Eröffnung und Auflösung eines Sperrkontos

Sperrkonto

Sperrkonto, © colourbox.de

17.01.2025 - Artikel

Eröffnung und Auflösung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise

Was muss ich bei der Eröffnung eines Sperrkontos beachten?

Ein Sperrkonto kann bei einer Bank oder einem ähnlichen Dienstleister eröffnet werden. Sie sind in der Wahl Ihres Anbieters frei. In der Regel kann das Sperrkonto online eröffnet werden. Sperrkonten werden in Deutschland und vielen anderen Ländern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten. Wir empfehlen daher, den Anbieter nach guter Recherche sorgfältig auszuwählen. Die Gebühren für das Sperrkonto müssen zusätzlich zu dem gesperrten Betrag von Ihnen gezahlt werden.

Auf das Sperrkonto muss genügend Guthaben eingezahlt werden, um die in Deutschland anfallenden Kosten des täglichen Lebens abzudecken (soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise vorgelegt werden). Das einzuzahlende Guthaben variiert je nach Aufenthaltszweck. Es orientiert sich an den Förderhöchstsätzen des BAföG.. Das Sperrkonto wird in der Regel für ein Jahr angelegt, es sei denn, Ihr geplanter Aufenthalt ist kürzer.

Zur Sicherung der Finanzierung im Visumverfahren muss derzeit für Studenten/Stipendiaten/ Praktikanten auf dem Sperrkonto ein Betrag von € 992,- /Monat hinterlegt werden. Wenn beispielsweise ein Aufenthalt von sechs Monaten geplant ist, muss ein Betrag von € 5.952,- hinterlegt werden.

Erhalten Sie ein Stipendium welches diesen Betrag nicht deckt, sollten Sie ein Sperrkonto eröffnen und den Betrag einzahlen, der zur Deckung der Finanzierung noch fehlt. Falls Sie beispielsweise ein monatliches Stipendium von € 300,- für sechs Monate erhalten, muss monatlich immer noch ein Betrag von € 692,- nachgewiesen werden, bei sechs Monaten also ein Betrag in Höhe von € 4.152,- (€ 692,- x 6).

Für Antragsteller die ein Visum für die Chancenkarte oder als Forscher beantragen muss ein monatlicher Betrag in Höhe von € 1.091,-/Monat nachgewiesen sein

Vom Sperrkonto darf jeden Monat nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden. Damit wird sichergestellt, dass für jeden Monat der benötigte Mindestbetrag zur Verfügung steht und dass das Geld, das z. B. für ein ganzes Jahr reichen soll, nicht etwa schon am Anfang des Aufenthalts verbraucht werden kann.

Wenn Sie ein Sperrkonto eröffnen, müssen Sie dabei einen „Sperrbegünstigten“ angeben. Das ist die Auslandsvertretung, bei der sie ein Visum beantragen werden, hier also die Deutsche Botschaft Rom. Der Sperrbegünstigte kann aber nicht auf Ihr Guthaben zugreifen.

Den Anbieter können Sie frei wählen. Nach Kenntnis der Botschaft bietet derzeit in Italien kein Institut Sperrkonten für Deutschland an. Anbieter in Deutschland sind z.B. Fintiba oder X-patrio, Sparkassen oder Deutsche Bank. Fintiba und Expatrio ermöglichen eine Kontoeröffnung online, ein Sperrkonto bei der Deutsche Bank erfordert eine (kostenpflichtige) Unterschriftbeglaubigung durch eine Deutsche Botschaft oder ein Konsulat.

Für Iranische und syrische Staatsbürger kann es von Vorteil sein (basierend auf den Erfahrungswerten der Botschaft), Fintiba auszuwählen, und bei Ausfüllen des Antragsformulars (zur Sperrkontoeröffnung) ihre italienische Anschrift zu verwenden, nicht ihre iranische oder syrische

Wie schließe ich ein Sperrkonto?

Um das Sperrkonto zu schließen, muss der Sperrvermerk aufgehoben werden. Das geht nur, wenn der Sperrbegünstigte (also die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde) zustimmt.

Wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums abgelehnt wurde, reicht der Ablehnungsbescheid aus, um den Sperrvermerk aufzuheben.

Andernfalls kann die Auslandsvertretung eine konsularische Bescheinigung für die Aufhebung des Sperrvermerks bei Ihrer deutschen Bank ausstellen, wenn Sie

  1. kein Visum zur Einreise beantragt haben und daher auch nicht nach Deutschland eingereist sind oder
  2. ein Visum beantragt haben, den Antrag aber zurückgezogen haben oder
  3. ein Visum beantragt und erhalten haben, dieses jedoch nicht genutzt haben oder
  4. ein Visum zur Einreise beantragt und erhalten haben, jedoch vor Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde wieder aus dem Schengenraum ausgereist sind.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort (Pkt. 1) bzw. die Auslandsvertretung, bei welcher Sie das Visum beantragt haben (Pkt. 2-4).

Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde, damit der Sperrvermerk aufgehoben werden kann.

Wenn Sie Ihr eröffnetes Sperrkonto bei der Deutschen Botschaft Rom auflösen möchten, buchen Sie bitte einen Termin hier. Füllen Sie den entsprechenden Antrag aus und bringen diesen mit einer Passkopie (und ggf. Ihrer Visa-Bearbeitungsnummer) zu Ihrem Termin mit. Das Formular für den Antrag finden Sie hier. Die Bearbeitung des Antrages kostet € 34,10-. Sie erhalten dann eine konsularische Bescheinigung, die Sie bei dem Bankinstitut, bei dem Sie das Konto eröffnet haben, für die Auflösung einreichen können.

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