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Hilfe für Deutsche im Notfall
Rettungsring © colourbox.de
- Verlust oder Diebstahl von deutschen Ausweispapieren
- Sperrung von Personalausweisen mit Online-Funktion, Bankkarten, SIM-Karten etc.
- Rück- bzw. Weiterreise
- Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz
- Geldbeschaffung
- Medizinische Notfälle, Rückführung von Schwererkrankten und Unfälle
- Anlaufstellen und Hilfetelefon für Opfer von Gewalt und Stalking
- Bereitschaftsdienst der deutschen Vertretungen in Italien
- Unterstützung durch die deutschen Vertretungen Italien
- Haftungsausschluss
Verlust oder Diebstahl von deutschen Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses erstatten Sie zunächst eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige (denuncia di smarrimento / denuncia di furto) bei der nächsten Polizeistation. Die Anzeige kann sowohl bei der Polizia di Stato als auch bei den Carabinieri aufgegeben werden. Bewahren Sie Ihre gesiegelte Ausfertigung der Anzeige gut auf, da sie für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments und ggf. zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigt wird.
In der Nähe der Botschaft Rom befinden sich folgende Polizeidienststellen:
| Carabinieri Comando Compagnia Roma Centro Via Mentana 6, 00185 Roma (5 Minuten Fußweg) |
Polizia di Stato Via Farini 40, 00185 Roma (nahe Bahnhof Termini) |
Questura di Roma Via San Vitale 15, 00184 Roma (24 Std. geöffnet) |
In der Nähe des Generalkonsulats Mailand befinden sich folgende Polizeidienststellen:
| Questura di Milano, Ufficio Diurno-Notturno Via Fatebenefratelli 11, Milano Tel. 0039 02-62261 |
Stazione Carabinieri Via della Moscova 19, Milano Tel. 0039 02-62761 |
Sperrung von Personalausweisen mit Online-Funktion, Bankkarten, SIM-Karten etc.
Für die Sperrung von Medien wie Personalausweisen, Bank- oder Kreditkarten, SIM-Karten oder Mitarbeiterausweisen steht rund um die Uhr ein zentraler Sperr-Notruf zur Verfügung.
Sie erreichen den Sperrnotruf aus dem Ausland gebührenpflichtig unter 0049 116 116 oder 0049 30 4050 4050. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Konditionen des ausländischen Anbieters/Netzbetreibers. Die Aufnahme Ihrer Angaben erfolgt durch einen Sprachcomputer.
Wurde Ihr Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion verloren oder gestohlen, sollte dieser sofort über den zentralen Sperr-Notruf gesperrt werden, damit der Ausweis nicht missbräuchlich zur Identifizierung im Internet benutzt werden kann. Zum Sperren werden der Name, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort abgefragt. Bitte melden Sie den Verlust zusätzlich auch der ausstellenden Personalausweisbehörde.
Auch verlorene oder gestohlene Bank- und Kreditkarten sollten Sie umgehend über den zentralen Sperr-Notruf oder Ihre Bank bzw. Ihr Kreditkarteninstitut sperren lassen.
Die Sperrung von SIM-Karten ist ebenfalls über den zentralen Sperr-Notruf oder Ihren Netzanbieter direkt möglich. Zur Sperrung benötigen Sie Ihre Handynummer und ggf. Ihre Kundennummer oder persönliche PIN.
Rück- bzw. Weiterreise
Für die Rückreise von Italien nach Deutschland benötigen Sie grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweisdokuments ist die Rückreise auf dem Landweg mit dem Auto oder Zug in der Regel auch mit der von der Polizei ausgestellten Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige möglich.
Erfahrungsgemäß lassen auch viele Fluggesellschaften ihre Passagiere den Rückflug nach Deutschland mit der polizeilichen Verlustanzeige und ggf. verbliebenen Identitätsnachweisen (z.B. Passkopie auf dem Handy) antreten, wenn bereits der Hinflug nach Italien mit derselben Fluggesellschaft erfolgt ist. Verbindliche Auskünfte kann nur die jeweilige Fluggesellschaft erteilen.
Falls Sie die Rückreise nach Deutschland nicht antreten dürfen und zwingend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie bei den deutschen Vertretungen in Italien einen Reiseausweis als Passersatz beantragen. Nähere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt „Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz“.
Zur Weiterreise innerhalb Italiens oder in andere Länder, sowohl per Flugzeug als auch mit dem Schiff, benötigen Sie einen vorläufigen Reisepass. Ein vorläufiger Reisepass kann nur von der Botschaft Rom oder dem Generalkonsulat Mailand zu den regulären Öffnungszeiten mit Ermächtigung der zuständigen Wohnsitzbehörde ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich aufhalten. Nähere Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses finden Sie hier.
Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz
Wenn Ihre deutschen Ausweispapiere abhandengekommen sind und Sie für die Rückreise nach Deutschland zwingend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie bei den deutschen Vertretungen in Italien einen Reiseausweis als Passersatz beantragen. Dieser hat eine auf Ihre Rückreise begrenzte Gültigkeit und berechtigt weder zur Weiterreise innerhalb Italiens noch zur Einreise in Drittstaaten.
Bitte informieren Sie sich über den Konsulatfinder, ob für Ihren derzeitigen Aufenthaltsort die Botschaft Rom, das Generalkonsulat Mailand oder ein/e Honorarkonsul/in zuständig ist. Nicht alle Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln sind zur Ausstellung von Reiseausweisen ermächtigt. Ggf. wenden Sie sich bitte an die übergeordnete Auslandsvertretung. Es gelten unterschiedliche Öffnungszeiten. Bitte sprechen Sie im Bedarfsfall so früh wie möglich zu Beginn der jeweiligen Öffnungszeiten vor.
Zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antragsformular (kann auch bei der Vorsprache am Schalter ausgefüllt werden)
- polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- zwei Passfotos
- Gebühr in Höhe von 57,- €
- ggf. Identitätsnachweise (z.B. Ausweiskopie)
- bei Antragstellung für Minderjährige: Für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für minderjährige Antragsteller müssen grundsätzlich beide Elternteile Ihre Zustimmung erteilen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz nur möglich ist, wenn Ihre Identität zweifelsfrei feststeht. Hierzu müssen in den allermeisten Fällen die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Inland Ihre Identität bestätigen. Daher kann die Ausstellung des Reiseausweises unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen. Am Abend sowie an Wochenenden und Feiertagen ist eine zweifelsfreie Identitätsprüfung für gewöhnlich nicht möglich, da die inländischen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Reiseausweis als Passersatz kann daher von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in der Regel frühestens am nächsten Werktag zu den regulären Öffnungszeiten ausgestellt werden.
Geldbeschaffung
Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten ist es z.B. über die Überweisungssysteme von Western Union und MoneyGram möglich die Möglichkeit, sich innerhalb weniger Minuten Geld nach Italien überweisen zu lassen. Möglicherweise bietet Ihre Bank bzw. Ihr Kreditkarteninstitut auch Zudem bieten manche Banken und Kreditinstitute ein „Emergency Cash“-Verfahren an. Der ADAC bietet für seine Plus-Mitglieder einen Bargeld-Service und innerhalb der EU auch Notfallkredite an. Sie erreichen die ADAC-Notrufzentrale in München unter 0049 89 22 22 22 und die Außenstelle in Monza unter 0039 0392109695.
Überweisung per Western Union
Kontaktieren Sie zunächst die Person, die Ihnen Geld überweisen kann. Wenn Sie infolge eines Diebstahls über kein Telefon mehr verfügen, können Sie die Person eventuell von der Polizeistation oder einer Western Union Filiale aus anrufen. Für die Überweisung müssen Sie Ihrer Kontaktperson den benötigten Betrag, die exakte Schreibweise Ihres Namens auf Ihrem Ausweisdokument sowie eine Kontakttelefonnummer mitteilen.
Daraufhin kann Ihre Kontaktperson die Überweisung in die Wege leiten. Überweisungen per Western Union sind rund um die Uhr online auf der Webseite von Western Union per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Banküberweisung sowie innerhalb der Öffnungszeiten in allen Geschäftsstellen der ReiseBank AG und bei Postämtern mit Postbank-Service möglich.
Nach erfolgreicher Transaktion erhält die einzahlende Person eine 10-stellige Money Transfer Control Number (MTCN), die sie Ihnen weitergeben muss. Anschließend können Sie das Geld in der Regel nach wenigen Minuten bei einer beliebigen Western Union Auszahlungsstelle in Italien abholen. Bei der Abholung müssen Sie die 10-stellige Transaktionsnummer angeben und Ihr gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Den Kundenservice von Western Union erreichen Sie aus dem Ausland unter 0032 26397107 und innerhalb Deutschlands unter 0800 181 179 jeweils von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
In Italien gibt es eine Vielzahl von Western Union Auszahlungsstellen. Über die Webseite von Western Union finden Sie nächste Auszahlungsstelle an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort
Western Union Auszahlungsstellen in der Nähe der Botschaft Rom:
| Telephone Center snc | Via Volturno 52, 00185 Rom |
Tel.: 0039 06 5758209 |
Mo. - So.: 09.30 - 19.30 Uhr |
Western Union Auszahlungsstellen in der Nähe des Generalkonsulats Mailand:
|
Nähe Dom: Maccorp Italiana Forexchange, Piazza Duomo 17, Milano Tel: 0039 800 220055 |
Nähe Cadorna FN: Maccorp Italiana Forexchange, Piazzale Cadorna 14, Milano Tel: 0039 800 220055 |
Stazione Centrale (Hbf): Maccorp Italiana Forexchange, Atrio Biglietteria Tel: 0039 800 220055 |
Überweisung per MoneyGram
Auch das Unternehmen MoneyGram bietet schnelle Geldüberweisungen an. Die Funktionsweise ist dabei ähnlich wie oben für Western Union beschrieben.
MoneyGram Auszahlungsstellen in der Nähe der Botschaft Rom:
| MoneyGram Via La Marmora 22, 00185 Roma Tel.: 0039 06 4434 0128 Öffnungszeiten: Mo.-So.: 09.00 - 21:00 Uhr |
FSG Poste Via Marghera 19, 00185 Roma Tel.: 0039 3510485179 Öffnungszeiten: Mo.-So.: 09.00 - 21.00 Uhr |
MoneyGram Auszahlungsstelle in der Nähe des Generalkonsulats Mailand:
| Poste Italiane Via Moscova 30, 20121 Milano Tel.: 0039 02 63288711 Mo.-Fr.: 08.20 - 19.05 Uhr, Sa.: 08.20 - 12.35 Uhr |
Medizinische Notfälle, Rückführung von Schwererkrankten und Unfälle
In akuten Notfällen erreichen Sie die italienische Notrufzentrale unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112.
Alternativ erreichen Sie den medizinischen Notruf in Italien auch unter der Notrufnummer 118.
Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst für Touristen (Guardia Medica Turistica) ist in Rom an folgenden Standorten eingerichtet:
- Casa della Salute Nuovo Regina Margherita, Via Roma Libera, 76 (Trastevere)
- Poliambulatorio „Canova“, Via Antonio Canova, 19 (Piazza di Spagna)
Über die Nummer 116117 können zudem medizinische Ratschläge bei nicht dringenden medizinischen Problemen eingeholt werden.
Darüber hinaus halten die deutschen Vertretungen in Italien Informationen zu deutschsprachigen Ärztinnen und Ärzten in Rom, Mailand, Kampanien und Apulien bereit.
Zur Rückführung von Schwererkrankten wird angeraten, zunächst Kontakt mit der jeweiligen Krankenversicherung zwecks Übernahme der Kosten aufzunehmen, da dieser Service sehr kostenintensiv sein kann. Auf Anfrage stellen die deutschen Vertretungen in Italien eine Liste mit Ambulanzflugdiensten und Assistenzen zur Verfügung, die mit der Rückführung von Schwererkrankten nach Deutschland beauftragt werden können.
Anbieter wie etwa der ADAC unterstützen ihre Mitglieder entsprechend des jeweiligen Versicherungsschutzes beispielsweise beim Krankenrücktransport, der Hotelunterbringung oder der Mietwagenbeschaffung. Mit der Vertretung des ADAC in Monza kann unter der Rufnummer 800 322 222 (24-Stunden-Service, kostenlos innerhalb Italiens) oder alternativ unter der Festnetznummer 0039 0392109695 Kontakt aufgenommen werden. Die Telefonnummer der ADAC-Zentrale in München lautet 0049 89 22 22 22.
Der Italienische Automobilclub (ACI) unterhält ein Infotelefon für Pannenhilfe unter der Nummer 803 116 (aus dem italienischen Netz) oder 0039 02 661 651 16 (für ausländische Mobiltelefone).
Anlaufstellen und Hilfetelefon für Opfer von Gewalt und Stalking
Centri Antiviolenza
Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt in Italien können sich für Informationen und Unterstützung an die sogenannten Anti-Gewaltzentren (Centri Antiviolenza) wenden.
Die Stadt Rom informiert auf Ihrer Webseite über entsprechende Anlaufstellen im Großraum Rom.
Auch Organisationen und Vereine wie beispielsweise Differenza Donna oder Donne in rete contro la violenza bieten italienweit Beratung in Anti-Gewaltzentren an.
Informationen über eine weitere Schutzeinrichtung in Mailand finden Sie hier
Zu Hilfsangeboten in Deutschland stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Informationen bereit.
Hilfetelefon 1522
Die Rufnummer 1522 ist Italiens nationales Hilfetelefon für Betroffene von Gewalt und Stalking und untersteht der Abteilung für Gleichstellung des italienischen Ministerrates. Die Nummer kann rund um die Uhr - auch an Wochenenden und Feiertagen – kostenlos per Anruf, Chat oder App kontaktiert werden. Dabei ist die Anonymität der Anfragenden garantiert. Anrufe können nur im Notfall und auf ausdrücklichen Wunsch der Anrufenden aufgezeichnet werden.
Das Angebot richtet sich sowohl an die Opfer selbst als auch an deren Familienangehörige und Bekannte sowie jegliche Personen, die Informationen oder einen Austausch benötigen.
Darüber hinaus verfügt die 1522 über folgenden Anlaufstellen unter der Leitung des Vereins Differenza Donna:
- Anti-Gewaltzentren (Centri antiviolenza), abrufbar unter folgendem Link
- Notunterkünfte (Case Rifugio) für alleinstehende Frauen oder Frauen mit Kindern, die sich in einer Gefahrensituation befinden, Plätze können bei Bedarf über 1522 vermittelt werden.
Die 1522 kann auch von Personen kontaktiert werden, die sich aus beruflichen oder touristischen Gründen nur vorübergehend in Italien aufhalten. Die Nummer ist jedoch nur aus dem italienischen Telefonnetz erreichbar. Von deutschen Mobilfunknummern kann die Kontaktaufnahme nur schriftlich per Chat über die Webseite oder App erfolgen. Eine Beratung ist auch in deutscher oder englischer Sprache möglich.
Bereitschaftsdienst der deutschen Vertretungen in Italien
Für dringende Notfälle, die deutsche Staatsangehörige betreffen, ist außerhalb der Öffnungszeiten eine durchgehende Rufbereitschaft eingerichtet.
Der Bereitschaftsdienst steht nur für Notfälle zur Verfügung, die abends, nachts oder am Wochenende ein umgehendes und unaufschiebbares Tätigwerden der deutschen Vertretungen in Italien erfordern. Sie erreichen die für den Notdienst eingeteilten Beschäftigten direkt zu Hause oder unterwegs per Mobiltelefon. Die deutschen Vertretungen in Italien sind außerhalb der Öffnungszeiten nicht ständig besetzt.
Bitte prüfen Sie daher vor Ihrem Anruf beim Bereitschaftsdienst sorgfältig, ob sich Ihr Anliegen nicht bereits mithilfe der auf dieser Seite eingestellten Informationen lösen lässt. In den vorstehenden Abschnitten finden Sie wichtige Informationen, wie Sie insbesondere bei Verlust von Ausweisdokumenten vorzugehen haben, was in diesen Fällen für die Rückreise nach Deutschland benötigt wird und wie Sie sich umgehend Bargeld aus Deutschland beschaffen können. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen nach Möglichkeit zu den regulären Dienstzeiten an die örtlich zuständige Vertretung.
In dringenden Notfällen, die nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können, erreichen Sie den Bereitschaftsdienst telefonisch unter:
+39 06 49213-1
In deutscher Sprache steht der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr zur Verfügung, in italienischer Sprache nur bis 22 Uhr.
Falls aus Gründen der Barrierefreiheit nur eine schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst möglich ist, finden Sie hier das Kontaktformular .In dringenden Notfällen – insbesondere in den Nachtstunden – rufen Sie zusätzlich an, falls Sie keine Antwort erhalten sollten.
Unterstützung durch die deutschen Vertretungen Italien
Die deutschen Vertretungen in Italien gewähren in dem vom Konsulargesetz vorgegebenen Rahmen Hilfe. Dies ist in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe (Vermittlung von Kontakten, Information über schnelle Überweisungswege etc.). Die Übernahme von Schulden (wie z.B. Hotel- oder Behandlungskosten) oder Kosten für die Fortsetzung des Urlaubs durch die deutschen Vertretungen ist in keinem Fall möglich.
Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Italien zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.