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Hilfe für Deutsche im Notfall

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

17.09.2024 - Artikel

Verlust bzw. Diebstahl von deutschen Ausweispapieren

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses ist zunächst bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige (denuncia di smarrimento / denuncia di furto) zu erstatten. Die Anzeige kann grundsätzlich sowohl bei der Polizia di Stato als auch bei den Carabinieri aufgegeben werden. Sie erhalten hierüber eine gesiegelte Ausfertigung, die Sie gut aufbewahren sollten, da Sie diese für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments und ggf. zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigen.

In der Nähe der Botschaft Rom befinden sich folgende Polizeidienststellen:

Carabinieri Comando Compagnia Roma Centro

Via Mentana 6, 00185 Roma
(5 Minuten Fußweg)

Polizia di Stato

Via Farini 40, 00185 Roma
(nahe Bahnhof Termini)

Questura di Roma

Via San Vitale 15, 00184 Roma
(24 Std. geöffnet)

In der Nähe des Generalkonsulats Mailand befinden sich folgende Polizeidienststellen:

Questura di Milano, Ufficio Diurno-Notturno

Via Fatebenefratelli 11, Milano

Tel. 0039 02-62261

Stazione Carabinieri

Via della Moscova 19, Milano

Tel. 0039 02-62761

Geben Sie auch bei Verlust bzw. Diebstahl von Geld und persönlichen (Wert-)Gegenständen bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige auf. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Anzeige, wenn der Schaden ersetzt werden soll.

Sperrung von Personalausweisen mit Online-Funktion, Bankkarten, SIM-Karten etc.

Für die Sperrung von Medien wie Personalausweisen, Kredit- oder EC-Karten, SIM-Karten oder Mitarbeiterausweisen steht ein zentraler Sperr-Notruf zur Verfügung.
Der Service ist täglich 24 Stunden erreichbar, in Deutschland gebührenfrei unter der Rufnummer 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116 (die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Konditionen des ausländischen Anbieters/Netzbetreibers). Die Aufnahme Ihrer Angaben erfolgt grundsätzlich durch einen Sprachcomputer.

Alternativ ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 4050 4050 freigeschaltet.

Wurde Ihr Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion verloren oder gestohlen, sollte dieser sofort über den zentralen Sperr-Notruf gesperrt werden, damit der Ausweis nicht missbräuchlich zur Identifizierung im Internet benutzt werden kann, auch wenn hierzu außerdem die PIN erforderlich wäre. Zum Sperren werden der Name, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort abgefragt. Bitte melden Sie den Verlust zusätzlich auch der ausstellenden Personalausweisbehörde.

Auch beim Verlust oder Diebstahl von EC- oder Kreditkarten sollten Sie diese umgehend über den zentralen Sperr-Notruf oder Ihre Bank/Ihren Kreditkartenanbieter sperren lassen.

Die Sperrung von SIM-Karten bei einem abhandengekommenen Mobiltelefon ist ebenfalls mittels der zentralen Rufnummer oder bei Ihrem Netzanbieter direkt möglich. Zur Sperrung benötigen Sie Ihre Mobilnummer und gegebenenfalls Ihr Passwort.

Rück- bzw. Weiterreise

Genauso wie für die Einreise wird für die Rückreise von Italien nach Deutschland grundsätzlich ein gültiges Ausweispapier benötigt. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweisdokuments ist die Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Landweg mit dem Auto oder Zug in der Regel auch mit der von der Polizei ausgestellten Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige möglich.

Erfahrungsgemäß lassen auch viele Fluggesellschaften ihre Passagiere den Rückflug nach Deutschland mit der polizeilichen Verlustanzeige und ggf. verbliebenen Identitätsnachweisen (z.B. Passkopie auf dem Handy) antreten, wenn bereits der Hinflug nach Italien mit derselben Fluggesellschaft erfolgt ist. Verbindliche Auskünfte kann nur die jeweilige Fluggesellschaft erteilen.

Falls Sie die Rückreise nach Deutschland nicht antreten dürfen und zwingend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie bei den deutschen Vertretungen in Italien einen Reiseausweis als Passersatz beantragen. Nähere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt „Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz“.

Zur Weiterreise innerhalb Italiens oder in andere Länder, sowohl per Flugzeug als auch mit dem Schiff, benötigen Sie einen vorläufigen Reisepass. Ein vorläufiger Reisepass kann nur von der Botschaft Rom oder dem Generalkonsulat Mailand zu den regulären Öffnungszeiten mit Ermächtigung der zuständigen Wohnsitzbehörde ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung in deren Amtsbezirk Sie sich aufhalten. Nähere Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses finden Sie hier.

Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz

Wenn Ihre deutschen Ausweispapiere gestohlen oder verloren wurden und Sie für die Rückreise nach Deutschland zwingend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie bei den deutschen Vertretungen in Italien einen Reiseausweis als Passersatz beantragen. Dieser hat eine auf Ihre Rückreise begrenzte Gültigkeit und berechtigt weder zur Weiterreise innerhalb Italiens noch zur Einreise in Drittstaaten.

Bitte informieren Sie sich über den Konsulatfinder ob für Ihren derzeitigen Aufenthaltsort die Botschaft Rom, das Generalkonsulat Mailand oder ein/e Honorarkonsul/in zuständig ist. Nicht alle Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln sind zur Ausstellung von Reiseausweisen ermächtigt. Ggf. wenden Sie sich bitte an die übergeordnete Auslandsvertretung. Es gelten unterschiedliche Öffnungszeiten. Bitte sprechen Sie im Bedarfsfall so früh wie möglich zu Beginn der jeweiligen Öffnungszeiten vor.

Zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antragsformular (kann auch bei der Vorsprache am Schalter ausgefüllt werden)
  • polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • zwei Passfotos
  • Gebühr in Höhe von 52,- €
  • ggf. Identitätsnachweise (z.B. Ausweiskopie)
  • bei Antragstellung für Minderjährige: Für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für minderjährige Antragsteller müssen grundsätzlich beide Elternteile Ihre Zustimmung erteilen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz nur möglich ist, wenn Ihre Identität zweifelsfrei feststeht. Hierzu müssen in den allermeisten Fällen die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Inland Ihre Identität bestätigen. Daher kann die Ausstellung des Reiseausweises unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen. Am Abend sowie an Wochenenden und Feiertagen ist eine zweifelsfreie Identitätsprüfung für gewöhnlich nicht möglich, da die inländischen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Reiseausweis als Passersatz kann daher von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in der Regel frühestens am nächsten Werktag zu den regulären Öffnungszeiten ausgestellt werden.

Um die Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz zu beschleunigen, sollten Sie bereits vor der persönlichen Antragstellung der zuständigen Auslandsvertretung über das Kontaktformular bzw. den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln per E-Mail folgende Informationen mitteilen:

  • Name, Geburtsdatum, Geburtsort und vollständige Wohnanschrift
  • Ausstellungsort und Nummer des verlorenen Ausweisdokuments (sofern bekannt)
  • Datum und Uhrzeit der geplanten Rückreise und Beförderungsunternehmen
  • Erreichbarkeit (Telefon, Mail)

Geldbeschaffung

Sollte Ihnen zur Rück- oder Weiterreise kein Geld mehr zur Verfügung stehen, bieten z.B. die Überweisungssysteme von Western Union und MoneyGram die Möglichkeit, innerhalb weniger Minuten Geld nach Italien zu transferieren. Möglicherweise bietet Ihre Bank bzw. Ihr Kreditkarteninstitut auch ein „Emergency Cash“-Verfahren an.

Überweisung per Western Union
Überweisungen per Western Union durch Angehörige oder Freunde in Deutschland sind rund um die Uhr online über Western Union per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Banküberweisung sowie innerhalb der Öffnungszeiten in allen Geschäftsstellen der ReiseBank AG und bei Postämtern mit Postbank-Service möglich.

Für die Überweisung benötigt Ihre Kontaktperson die Angabe über den Überweisungsbetrag, die exakte Schreibweise Ihres Namens auf Ihrem Ausweisdokument sowie eine Kontakttelefonnummer. Die Gebühren für den Geldtransfer gehen zu Lasten der einzahlenden Person. Die Abholung kann unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und Nennung der 10-stelligen Money Transfer Control Number (MTCN), die bei Einzahlung mitgeteilt wird, erfolgen.

Den Kundenservice von Western Union erreichen Sie aus dem Ausland unter 0032 26397107 und innerhalb Deutschlands unter 0800 181 179 jeweils von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr.

In Italien gibt es eine Vielzahl von Western Union Auszahlungsstellen. Über die Webseite von Western Union finden Sie die Ihnen nächstgelegene Ein- oder Auszahlungsstelle.

Western Union Auszahlungsstellen in der Nähe der Botschaft Rom:

Telephone Center snc

Via Volturno 52,
00185 Rom
Tel.: 0039 06 5758209
Mo. - So.: 09.30 - 19.30 Uhr
Bruni Enrico Via Milazzo 31,
00185 Rom

Tel.: 0039 06 490590

Mo. - Fr.: 06.00 - 19.30 Uhr,
Sa.: 06.00 - 19.00 Uhr

Western Union Auszahlungsstellen in der Nähe des Generalkonsulats Mailand:

Nähe Dom:

Maccorp Italiana Forexchange, Piazza Duomo 17, Milano

Tel: 0039 800 220055

Nähe Cadorna FN:

Maccorp Italiana Forexchange, Piazzale Cadorna 14, Milano

Tel: 0039 800 220055

Stazione Centrale (Hbf):

Maccorp Italiana Forexchange, Atrio Biglietteria

Tel: 0039 800 220055

Überweisung per MoneyGram
Auch das Unternehmen MoneyGram bietet schnelle Geldüberweisungen an. Die Funktionsweise ist dabei ähnlich wie oben für Western Union beschrieben.

MoneyGram Auszahlungsstellen in der Nähe der Botschaft Rom:

MoneyGram
Via La Marmora 22, 00185 Roma

Tel.: 0039 06 4434 0128
Öffnungszeiten: Mo.-So.: 09.00 - 21:00 Uhr
FSG Poste
Via Marghera 19, 00185 Roma

Tel.: 0039 3510485179
Öffnungszeiten: Mo.-So.: 09.00 - 21.00 Uhr


MoneyGram Auszahlungsstelle in der Nähe des Generalkonsulats Mailand:

Poste Italiane
Via Moscova 30, 20121 Milano

Tel.: 0039 02 63288711
Mo.-Fr.: 08.20 - 19.05 Uhr, Sa.: 08.20 - 12.35 Uhr


Medizinische Notfälle, Rückführung von Schwererkrankten und Unfälle

In akuten Notfällen erreichen Sie die italienische Notrufzentrale unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112.

Der medizinische Notruf in Italien ist auch direkt unter der Notrufnummer 118 erreichbar.

Die deutschen Vertretungen in Italien stellen Informationen zu deutschsprachigen Ärztinnen und Ärzten in Rom, Mailand, Neapel und Apulien zur Verfügung.

Zur Rückführung von Schwererkrankten wird angeraten, zunächst Kontakt mit der jeweiligen Krankenversicherung zwecks Übernahme der Kosten aufzunehmen, da dieser Service sehr kostenintensiv sein kann. Auf Anfrage stellen die deutschen Vertretungen in Italien eine Liste mit Ambulanzflugdiensten und Assistenzen zur Verfügung, die mit der Rückführung von Schwererkrankten nach Deutschland beauftragt werden können.

Anbieter wie etwa der ADAC unterstützen ihre Mitglieder entsprechend des jeweiligen Versicherungsschutzes beispielsweise beim Krankenrücktransport, der Hotelunterbringung oder der Mietwagenbeschaffung. Mit der Vertretung des ADAC in Monza kann unter der Rufnummer 800 322 222 (24-Stunden-Service, kostenlos innerhalb Italiens) oder alternativ unter der Festnetznummer +39 0392109695 Kontakt aufgenommen werden. Die Telefonnummer der ADAC-Zentrale in München lautet +49 (0)89 22 22 22.

Der Italienische Automobilclub (ACI) unterhält ein Infotelefon für Pannenhilfe unter der Nummer 803 116 (aus dem italienischen Netz) oder +39 02 661 651 16 (für ausländische Mobiltelefone).

Hilfetelefon 1522 bei Gewalt und Stalking

Die Rufnummer 1522 ist Italiens nationales Hilfetelefon für Betroffene von Gewalt und Stalking und untersteht der Abteilung für Gleichstellung des italienischen Ministerrates. Die Nummer kann rund um die Uhr - auch an Wochenenden und Feiertagen – kostenlos per Anruf, Chat oder App kontaktiert werden. Dabei ist die Anonymität der Anfragenden garantiert. Anrufe können nur im Notfall und auf ausdrücklichen Wunsch der Anrufenden aufgezeichnet werden.

Das Angebot richtet sich sowohl an Opfer selbst als auch an deren Familienangehörige und Bekannte sowie jegliche Personen, die Informationen oder einen Austausch benötigen.

Darüber hinaus verfügt die 1522 über folgenden Anlaufstellen unter der Leitung des Vereins Differenza Donna:

  • Anti-Gewaltzentren (Centri antiviolenza), abrufbar unter folgendem Link
  • Notunterkünfte (Case Rifugio) für alleinstehende Frauen oder Frauen mit Kindern, die sich in einer Gefahrensituation befinden, Plätze können bei Bedarf über 1522 vermittelt werden


Die 1522 kann auch von Personen kontaktiert werden, die sich aus beruflichen oder touristischen Gründen nur vorübergehend in Italien aufhalten. Die Nummer ist jedoch nur aus dem italienischen Telefonnetz erreichbar. Von deutschen Mobilfunknummern kann die Kontaktaufnahme nur schriftlich per Chat über die Webseite oder App erfolgen. Eine Beratung ist auch in deutscher oder englischer Sprache möglich.

Auch andere Organisationen und Vereine wie beispielsweise Donne in rete contro la violenza bieten italienweit Beratung in Anti-Gewaltzentren an. Informationen über eine weitere Schutzeinrichtung in Mailand finden Sie hier .

Informationen zu Hilfsangeboten in Deutschland stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit.


Bereitschaftsdienst der deutschen Vertretungen in Italien

Für dringende Notfälle, die deutsche Staatsangehörige betreffen, ist außerhalb der Öffnungszeiten eine durchgehende Rufbereitschaft eingerichtet.

Der Bereitschaftsdienst steht nur für Notfälle zur Verfügung, die abends, nachts oder am Wochenende ein umgehendes und unaufschiebbares Tätigwerden der deutschen Vertretungen in Italien erfordern. Sie erreichen die für den Notdienst eingeteilten Beschäftigten direkt zu Hause oder unterwegs per Mobiltelefon. Die deutschen Vertretungen in Italien sind außerhalb der Öffnungszeiten nicht ständig besetzt.

Bitte prüfen Sie daher vor Ihrem Anruf beim Bereitschaftsdienst sorgfältig, ob sich Ihr Anliegen nicht bereits mithilfe der auf dieser Seite eingestellten Informationen lösen lässt. In den vorstehenden Abschnitten finden Sie wichtige Informationen, wie Sie insbesondere bei Verlust von Ausweisdokumenten vorzugehen haben, was in diesen Fällen für die Rückreise nach Deutschland benötigt wird und wie Sie sich umgehend Bargeld aus Deutschland beschaffen können. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen nach Möglichkeit zu den regulären Dienstzeiten an die örtlich zuständige Vertretung.

In dringenden Notfällen, die nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können, erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter folgenden Nummern (auch per SMS):

+39 335 7904170 (Deutsch)
+39 348 7625786 (Italienisch, nur bis 22.00 Uhr)


Bei Kontaktaufnahme in dringenden Notfällen per SMS – insbesondere in den Nachtstunden – sollten Sie den Bereitschaftsdienst zusätzlich anrufen, wenn Sie keine Antwort erhalten.

Unterstützung durch die deutschen Vertretungen Italien

Die deutschen Vertretungen in Italien gewähren in dem vom Konsulargesetz vorgegebenen Rahmen Hilfe. Dies ist in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe (Vermittlung von Kontakten, Information über schnelle Überweisungswege etc.). Die Übernahme von Schulden (wie z.B. Hotel- oder Behandlungskosten) oder Kosten für die Fortsetzung des Urlaubs durch die deutschen Vertretungen ist in keinem Fall möglich.

Haftungsausschluss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Italien zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.



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