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Übersetzen von Dokumenten
Foto eines Stempels, © colourbox
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Übersetzen von Dokumenten in Italien sowie die Listen der Übersetzer und Dolmetscher im Amtsbezirk der Botschaft Rom und des Generalkonsulats in Mailand.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Übersetzen von Dokumenten in Italien sowie die Listen der Übersetzer/innen, und Dolmetscher/innen im Amtsbezirk der Botschaft Rom und des Generalkonsulats Mailand.
Die nachstehenden Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Die Auftraggebenden haben für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Es gibt in Italien keine beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer/innen. Die Gerichte führen allerdings Listen von offiziell anerkannten Übersetzer/innen als Gutachter und Sachverständige für rechtliche bzw. amtliche Angelegenheiten. Über die Webseite des italienischen Justizministeriums (https://alboctuelenchi.giustizia.it/gestione-albi/ricercaIscritti/load) können Sie auf die italienweit gerichtlich geführten Listen zugreifen. Hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Zur Vorlage bei deutschen Behörden wird häufig eine „traduzione giurata“ benötigt. Erfahrungsgemäß wird in den wenigsten Fällen eine „autocertificazione“ akzeptiert. Es wird daher empfohlen, vorab ggf. unmittelbar mit der deutschen Stelle zu klären, in welcher Form die Übersetzung vorzulegen ist.
Für beglaubigte Übersetzungen können Sie sich an einen Dienstleister Ihrer Wahl wenden, der dann die Übersetzung im Gericht beglaubigen lässt. Die Botschaft und das Generalkonsulat übernehmen keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.
Dolmetscher- und Übersetzerliste in Rom
Dolmetscher- und Übersetzerliste in Mailand
Für weitere Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen in den Regionen informieren Sie sich gerne direkt auf der Webseite der/des jeweiligen Honorarkonsulin/Honorarkonsuls.