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Übersetzen von Dokumenten
Foto eines Stempels, © colourbox
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Übersetzen von Dokumenten in Italien sowie die Listen der Übersetzer und Dolmetscher im Amtsbezirk der Botschaft Rom und des Honorarkonsuls in Neapel.
Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen für Privatpersonen gefertigt oder beglaubigt werden.
Es gibt in Italien keine beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer. Die Gerichte führen allerdings Listen von offiziell anerkannten Übersetzern als Gutachter und Sachverständige für rechtliche bzw. amtliche Angelegenheiten. Im Amtsbezirk Rom ist die entsprechende Liste nur beim Gericht in Papierform einsehbar (Tribunale di Roma, Ufficio Albo C.T.U. Via Lepanto 4, Rom).
Für beglaubigte Übersetzungen können Sie sich an diese oder an einen Übersetzer aus der von der Vertretung geführten Liste wenden, der dann die Übersetzung im Gericht beglaubigt. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.
Ob die in Italien erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.
Dolmetscher- und Übersetzerliste in Rom