Aufgrund der geltenden Notfallverordnungen der italienischen Regierung kann das Generalkonsulat bis auf weiteres nur einen eingeschränkten Bürgerservice anbieten. Aus Sicherheitsgründen wird eine persönliche Vorsprache künftig in allen Angelegenheiten nur noch nach individueller Terminvereinbarung möglich sein.
Derzeit können Termine nur in nachgewiesenen Notfällen vergeben werden. Hierfür kontaktieren Sie das Generalkonsulat bitte vorzugsweise per E-Mail unter info@maila.diplo.de oder Tel.: 0039 02 6231101.
Sobald reguläre Terminbuchungen wieder über das Terminvergabeportal möglich sind, wird dies auf der Website bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis, dass Besuchern ohne Terminbestätigung aus organisatorischen Gründen grundsätzlich kein Einlass gewährt werden kann.
Aufgrund der derzeitigen Lage kann es bei der Beantwortung von allgemeinen konsularischen Anfragen per E-Mail, Post und Fax zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Die Büros der in Norditalien tätigen Honorarkonsuln in Bozen, Florenz, Genua und Venedig sind ebenfalls eingeschränkt erreichbar.
Wir bedauern die Umstände.
HINWEIS ZUM CORONAVIRUS
Seit dem 10. März 2020 gilt zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus für ganz Italien eine Notfallverordnung zur Vermeidung nicht notwendiger Fortbewegungen.
Bitte beachten Sie di Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amt
sowie unsere Coronavirus / Covid-19: Informationen für Reisende
Einreise/Aufenthalt:
Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird abgeraten.
Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder um eine sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise in den Reise-und Sicherheitshinweisen.
Die italienischsprachige Einreiseerklärung finden Sie hier.
Eine englischsprachige Übersetzung der Einreiseerklärung als Ausfüllhilfe finden Sie hier. Verbindlich ist das italienischsprachige Formular.
Die italienischsprachige Selbsterklärung über die Notwendigkeit von Fortbewegungen in Italien finden Sie hier .
Die deutschsprachige Selbsterklärung über die Notwendigkeit von Fortbewegungen in Italien als Ausfüllhilfe finden Sie hier. Verbindlich ist das italienischsprachige Formular.
Ausreise
Aufgrund der aktuellen Verordnungsgrundlage ist die Ausreise nur aufgrund beruflicher oder gesundheitlicher Gründe oder aufgrund sonstiger absoluter Notwendigkeiten möglich.
Rückreisemöglichkeiten nach Deutschland bestehen derzeit auf dem Landweg (über Frankreich, Schweiz und Österreich mit Einschränkungen) sowie auf dem Luftweg (z. B. www.lufthansa.de, www.alitalia.de, www.eurowings.de ) fort.
Die italienischsprachige Selbsterklärung über die Notwendigkeit von Fortbewegungen in Italien finden Sie hier.
Die deutschsprachige Selbsterklärung über die Notwendigkeit von Fortbewegungen in Italien als Ausfüllhilfe finden Sie hier. Verbindlich ist das italienischsprachige Formular.
Einreise nach Deutschland (Quarantäne)
Unmittelbar nach der Einreise nach Deutschland müssen sich alle Reisenden grundsätzlich in häusliche Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob sie auf dem Land-, Luft- oder Seeweg eingereist sind. Zudem müssen sie sich mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen
Weitere Informationen finden Sie unter
der Webseite des BMI
und
Coranavirus: Fragen und Antworten
Eine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der hier eingestellten Formulare kann nicht übernommen werden. Bitte informieren Sie sich immer auch bei den italienischen Behörden.