Ganz Italien wurde vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen aufgrund der hohen Infektionszahlen wird gewarnt. Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu COVID-19.
Deutschland ist ab 10.12.2020 auf der italienischen Liste der Staaten mit Einreisebeschränkungen. Für Reisende aus Deutschland ist die Vorlage einer Einreiseerklärung Coranavirus Formula Einreiseerklärung italienische Version, eine Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt und die Vorlage einer negativen Testbescheinigung – nicht älter als 48 Stunden – verpflichtend. Im Falle der Nichtvorlage eines Tests gilt 14 Tage Quarantänepflicht.
Einzelne Regionen können in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen individuelle Einschränkungen oder die Pflicht zur Registrierung erlassen. Vor Reiseantritt sollten daher deren Webseiten aufmerksam konsultiert werden.
Die Reise- und Sicherheitshinweise mit aktuellen Informationen zur Corona Pandemie in Italien finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
Auf der Website des italienischen Außenministeriums finden Sie Informationen für italienische Staatsbürger, die nach Italien zurückkehren und für ausländische Staatsbürger in Italien (auf Italienisch und Englisch).
Aktuelle Hinweise für Reisende nach Deutschland
Die Rückkehr nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige jederzeit möglich.
Ab 14.01.2021 gilt eine neue Corona-Einreiseverordnung, mit der eine Testpflicht für Einreisen aus Corona-Risikogebieten eingeführt wurde. Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
Bereits seit 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin.
Die durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier.
Die Muster-Quarantäneverordnung finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Die Regelungen zur Quarantänepflicht werden von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihren örtlichen Gesundheits- oder Ordnungsbehörden über die konkreten Quarantäneregelungen.
Im Übrigen gilt generell, dass Personen, die aus Risikogebieten einreisen, verpflichtet sind, einen negativen Coronavirus-Test vorzulegen oder eine Testung zu dulden, wenn das zuständige Gesundheitsamt dies anfordert.
Die durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier.
Eine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der hier eingestellten Informationen und Formulare kann nicht übernommen werden. Bitte informieren Sie sich immer auch bei den italienischen Behörden.