Das Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit für Einreisende nach Deutschland finden Sie hier.
Aktuelle Hinweise für Reisende nach Italien und San Marino
Derzeit sind Italien und San Marino nicht als Hochrisikogebiete eingestuft.
Alle Einreisenden nach Italien müssen über einen Impfnachweis (nicht älter als neun Monate) oder einen Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate) oder einen negativen Corona-Test (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.
Reisende ohne einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis müssen sich nach der Ankunft in Italien für fünf Tage unter der bei Einreiseanmeldung angegebenen Adresse in Quarantäne begeben und sich im Anschluss testen lassen.
Einzelne Regionen können in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen individuelle Einschränkungen oder die Pflicht zur Registrierung erlassen. Vor Reiseantritt sollten daher deren Websites aufmerksam konsultiert werden.
Die Reise- und Sicherheitshinweise mit aktuellen Informationen zur Corona Pandemie in Italien finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
Auf der Website des italienischen Außenministeriums finden Sie Informationen für italienische Staatsbürger, die nach Italien zurückkehren und für ausländische Staatsbürger in Italien (auf Italienisch und Englisch).
Aktuelle Hinweise für Reisende nach Deutschland
Die Rückkehr nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige jederzeit möglich.
Bei der Einreise nach Deutschland besteht grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z. B. Abflugzeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.
Die COVID-Nachweispflicht besteht auch für Flugreisende, die lediglich an einem Flughafen in Deutschland umsteigen. Dies gilt sowohl für den Non-Schengen-Transit aus bzw. in Drittstaaten außerhalb der EU als auch für Durchreisen aus bzw. in Schengen-Staaten.
Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis müssen Beförderungsunternehmen bei der Einreise aus Hochrisikogebieten oder bei Einreise auf dem Luftweg vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden. Nur Im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr oder im grenzüberschreitenden Kurzstreckenseeverkehr kann die Vorlage auch noch während der Beförderung erfolgen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist ein Testnachweis vorzulegen. Der Nachweis ist außerdem den deutschen Grenzbehörden bei der Einreise auf Anforderung vorzulegen.
Bei Einreise ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein vergleichbarer Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorzulegen.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
Die durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier.
Die Einreisequarantäne ist bundeseinheitlich geregelt.
Wenn Sie sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.
Die Tests kosten fast überall ca. 60,00 € und können ohne ärztliche Verordnung vorbestellt werden, es gibt mehrere in jedem Stadtviertel Roms.
Für „normale“ Schnelltests können Sie sich an die meisten Apotheken oder an das ital. Roten Kreuzes in Termini wenden: https://cri.it/tamponi-rapidi-gratuiti/
Eine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der hier eingestellten Informationen und Formulare kann nicht übernommen werden. Bitte informieren Sie sich immer auch bei den italienischen Behörden.