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Visum für religiöse und karitative Zwecke

VIS - Visa Information System, © EU Komission
Antrag stellen
Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammengeheftet, vorzulegen:
- gültiger Reisepass
Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein. - zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
- Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
- Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
UND
- weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen: Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien etc.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden.
- einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX.
- Qualifikationsnachweise zum beruflichen Werdegang mit Zeugnissen, Diplomen o.ä., jeweils mit Übersetzung ins Deutsche
- von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Original-Entsendeauftrag auf Deutsch, mit genauen Angaben zur geplanten religiösen oder karikativen Tätigkeit., z.B. Ordensgestellungsvertrag
- Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1
- Lebenslauf
- Kostenübernahmeerklärung
- Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000, - €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Die Visastelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern. Die oben aufgeführte Liste ist nicht abschließend. Es wird allerdings um Beachtung gebeten, dass nur nach Vorlage aller Unterlagen eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Dies gilt nicht für den Pass und die italienische Aufenthaltserlaubnis.
Telefonische Auskunft
Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.
Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden. Sie können sich jedoch unter folgendem Link an die Botschaft wenden.
Auskunftsberechtigte
Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.
Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.
Bearbeitungsgebühr
Es wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,00- € berechnet. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Rom entscheidet über Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage ab dem Tag der Antragstellung. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird ein Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums sowie Angaben zur möglichen Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Vergessen Sie nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Mit dem Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.