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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024

Eine Hand wirft einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

21.12.2023 - Artikel

Die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Auch Auslandsdeutsche können wahlberechtigt sein.

Die Wiederholungswahl wird am 11. Februar 2024 stattfinden. Auch im Ausland lebende Deutsche können wahlberechtigt sein. Um wählen zu können, müssen Sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Darf ich wählen?

Um bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 wählen zu dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Prüfen Sie bitte mithilfe der Suchmaske, ob die Bundestagswahl in dem Berliner Wahlbezirk wiederholt werden muss, in dem Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten bzw. haben. Auslandsdeutsche, die noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten und am engsten mit einem der betroffenen Wahlbezirke verbunden sind, sind ebenfalls wahlberechtigt.
    Ist der Wahlbezirk Ihres letzten Wohnsitzes in Berlin nicht betroffen, sind Sie nicht wahlberechtigt.
  2. Ist Ihr Wahlbezirk in Berlin betroffen, prüfen Sie bitte, ob die weiteren Voraussetzungen am 11. Februar 2024 auf Sie zutreffen:
  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen:

    Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, wenn sie entweder

    nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

    oder

    aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Weitere Informationen dazu hier.

Ist Ihr Berliner Wahlbezirk betroffen und Sie sind wahlberechtigt, dürfen Sie an der Wiederholungswahl teilnehmen.

Wie kann ich wählen?

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und immer noch in Berlin gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung an ihre Berliner Meldeadresse und können damit Briefwahlunterlagen beantragen.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Berlin haben, müssen Sie bis zum 21. Januar 2024 in das Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen werden.

Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Wiederholungswahl kann von der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden. Da die darin enthaltene eidesstattliche Versicherung persönlich zu unterschreiben ist, muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an das zuständige Wahlamt gesandt werden. Es wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich auszufüllen und zu versenden. Der Antrag muss am 21. Januar 2024 eingegangen sein.

Sobald Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrem Wahlamt per Post die Briefwahlunterlagen. Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie per Post zurück an Ihr Wahlamt schicken. Es gibt keine Wahllokale in den deutschen Auslandsvertretungen.

Ausführliche Informationen finden Deutsche im Ausland auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin und in

HINWEIS: Aufgrund verkürzter Fristen wird allen Wählern zudem ausnahmsweise die Möglichkeit eröffnet, für den Versand sowohl ihres ausgefüllten Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als auch ihrer Briefwahlunterlagen sowie ihrer roten Wahlbriefe den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mit zu benutzen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten:

  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
    Ausgefüllte Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, die an das jeweilige Berliner Bezirkswahlamt gerichtet sind, müssen vorab ausreichend frankiert werden (20g, 0,85 €). Eine Beförderung unfrankierter bzw. nicht ausreichend frankierter Anträge kann nicht erfolgen.
  • Wahlunterlagen
    Soll der Versand der Wahlunterlagen durch das Berliner Bezirksamt an den in Italien wohnhaften Wähler ebenfalls über den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts erfolgen, müssen sich diese Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag ist verschlossen in einem weiteren Briefumschlag durch das Wahlamt zu versenden, der Briefumschlag ist für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend zu frankieren und wie folgt zu adressieren: Auswärtiges Amt für Botschaft Rom (bzw. für Generalkonsulat Mailand), Kurstraße 36, 10117 Berlin. Es ist Aufgabe der Wahlberechtigten, ihr jeweiliges Wahlamt in Berlin eigenständig auf diese Vorschriften hinzuweisen. Bei nicht korrekter Adressierung oder fehlender/unzureichender Frankierung kann keine Beförderung durch das Auswärtige Amt erfolgen. Bei Eingang der Wahlunterlagen in der jeweiligen Auslandsvertretung informiert diese den Wahlberechtigten über den Eingang. Die Abholung der Wahlunterlagen in der Botschaft Rom bzw. dem Generalkonsulat Mailand muss persönlich erfolgen; ein Weiterversand durch die Botschaft/das Generalkonsulat an den Wahlberechtigten kann nicht erfolgen.
  • Rote Wahlbriefe
    Ausgefüllte rote Wahlbriefe müssen bis spätestens 26.01.2024 bei der Botschaft Rom bzw. dem Generalkonsulat Mailand vorliegen, um auch bei event. verlängerten Kurierlaufzeiten einen rechtzeitigen Eingang beim Auswärtigen Amt und Weiterleitung an die Berliner Wahlämter gewährleisten zu können.
  • Die Mitbenutzung des Kurierwegs erfolgt auf freiwilliger Basis. Jedem Wahlberechtigten steht es frei, für die Korrespondenz mit Wahlämtern sowohl den normalen Postweg zu benutzen als auch private Kurierdienste zu beauftragen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Kurierweg i.d.R. keine schnelleren Laufzeiten bietet als der gewöhnliche Postweg oder private Kurierdienste.
  • Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen.
  • Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.
  • Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Botschaft (info@rom.diplo.de) bzw. dem Generalkonsulat (info@mailand.diplo.de) ist zwingend erforderlich.
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