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Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.

Polizeiliches Führungszeugnis, © Auswärtiges Amt

15.02.2018 - Artikel

Führungszeugnis aus Deutschland

Personen, die sich außerhalb von Deutschland aufhalten, können ein deutsches Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Antragsberechtigt ist die betroffene Person. Hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die betroffene Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person (auch nicht durch einen Rechtsanwalt) vertreten lassen.

Das Antragsformular des Bundesamts für Justiz finden Sie hier:

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (deutsch) PDF / 1 MB

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (italienisch)

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (englisch) PDF / 1 MB

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (französisch)

Im Antragsformular tragen Sie bitte Ihre Personendaten und Ihre Anschrift für die Übersendung des Führungszeugnisses genau, vollständig und gut lesbar ein. Bitte unterschreiben Sie erst vor dem Konsularbeamten.

Auf dem Antragsformular müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden. Diese amtliche Bestätigung kann durch deutsche Konsularbeamte oder durch italienische Behörden oder Notare erteilt werden.

Zur Terminbuchung für die amtliche Bestätigung bei der Botschaft in Rom, dem Generalkonsulat in Mailand und den Honorarkonsuln gelangen Sie hier:

Terminvereinbarung

Zum Termin müssen Sie persönlich erscheinen und mitbringen:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis;
  • wenn Sie als gesetzlicher Vertreter handeln, müssen Sie zusätzlich auch die Vertretungsmacht nachweisen;
  • 34,10 Euro Gebühr für die amtliche Bestätigung.

Das Bundesamt für Justiz erhebt 13,00 Euro Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses. Diese Gebühr überweisen Sie auf das im Antragsformular genannte Konto des Bundesamts für Justiz und geben als Verwendungszweck Ihren Vor- und Nachnamen an. Das Führungszeugnis wird erst nach Zahlungseingang erteilt.

Das Antragsformular mit amtlicher Bestätigung und eine Kopie des Überweisungsauftrags (als Nachweis für die veranlasste Zahlung in Höhe von 13,00 Euro) senden Sie an das Bundesamt für Justiz:

Bundesamt für Justiz

Bundeszentralregister

Referat IV 2

53094 Bonn

Germania

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und grundsätzlich direkt an die antragstellende Person übersandt. Nur falls es sich um ein Behördenführungszeugnis (d.h. zur Vorlage bei einer deutschen Behörde) handelt, wird das Führungszeugnis der betreffenden deutschen Behörde durch das Bundesamt für Justiz direkt übersandt.

Bitte beachten Sie: Die Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf die Länge der Bearbeitungszeit im Bundesamt für Justiz und können hierüber auch keine Auskunft geben.

Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache ausgestellt. Nur die Personendaten und ggf. der Hinweis „keine Eintragung“ werden auf Deutsch, Englisch und Französisch aufgeführt.

Für die Verwendung des Führungszeugnisses in Italien ist keine Apostille oder Legalisation erforderlich.

Das Führungszeugnis können Sie auch online über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen deutschen Personalausweis bzw. einen elektronischen deutschen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Antragstellung und mehr Information unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Wenn Antragsteller (neben oder anstatt der deutschen) eine andere Staatsangehörigkeit der Europäischen Union besitzen, stellt das Bundesamt für Justiz ein „Europäisches Führungszeugnis“ aus. Es enthält das deutsche Führungszeugnis und zusätzlich eine Mitteilung über Strafregistereinträge des Herkunftsstaates, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht (z.B. Italien).

Weiterführende Information finden Sie bei Bedarf auf der Homepage des Bundesamts für Justiz:

Informationen des Bundesamts für Justiz

Führungszeugnis aus Italien

Information zur Ausstellung eines Führungszeugnisses (certificato del casellario giudiziale) oder eines „Europäischen Führungszeugnisses“ (certificato del casellario giudiziale europeo) in Italien geben italienische Stellen, z.B. die Strafregisterämter der Staatsanwaltschaften (ufficio del casellario presso la Procura della Repubblica).


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