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Visa für Kurzfristige Aufenthalte (bis maximal 90 Tage)
Brandenburger Tor, Berlin, Deutschland, Europa © picture alliance / imageBROKER
- Was ist eine Kurzzeitaufenthalt?
- Wer kann ohne Visum einreisen?
- Kann ich mit abgelaufener italienischer Aufenthaltserlaubnis und/oder ,,Ricevuta„ nach Deutschland reisen?
- Kann ich ein Schengen-Visum bei der Botschaft beantragen?
- Kann ich arbeiten?
- Voraussetzungen für einen Kurzzeitaufenthalt
- Sonderfall: Schulklassen auf Klassenfahrt
Was ist eine Kurzzeitaufenthalt?
Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich 90 Tage am Stück in Deutschland aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. EU-Bürger/Bürgerinnen sind hiervon ausgenommen.
Wer kann ohne Visum einreisen?
Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Italien leben und einen gültigen Aufenthaltstitel haben, kein Visum. Ihr gültiges Identitätsdokument (Nationalpass) und eine gültige italienische Aufenthaltskarte sind ausreichend.
In Italien lebende EU-Staatsangehörige benötigen für die Reise nach Deutschland ein gültiges Identitätsdokument ihres Heimatstaats.
Zudem sind Angehörige einiger anderer Staaten nicht visapflichtig. Eine Übersicht finden Sie hier: Übersicht über die Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland
Kann ich mit abgelaufener italienischer Aufenthaltserlaubnis und/oder ,,Ricevuta„ nach Deutschland reisen?
Nein. Nur mit einer gültigen italienischen Aufenthaltserlaubnis (der Aufenthaltskarte) dürfen Sie bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen.
Es ist nicht möglich, mit einer abgelaufenen italienischen Aufenthaltserlaubnis und der beantragten Verlängerung und/ oder einer ,,Ricevuta“ einzureisen.
Nur mit einer gültigen italienischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen.
Kann ich ein Schengen-Visum bei der Botschaft beantragen?
Grundsätzlich bearbeitet die Botschaft keine Anträge für Schengen-Visa.
Kann ich arbeiten?
Bei einem Kurzzeitaufenthalt dürfen Sie ohne Visum grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen kann es z.B. für Praktika, Künstler oder Ferienbeschäftigung geben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Voraussetzungen für einen Kurzzeitaufenthalt
Auch wenn Sie mit einem italienischen Aufenthaltstitel für 90 in 180 Tagen zu Besuchs- oder Tourismuszwecken nach Deutschland einreisen können, müssen Sie auch die Voraussetzungen für die Einreise erfüllen.
Das heißt, dass Sie
- Ihren gültigen Reisepass, nicht älter als 10 Jahre und Ihre gültige italienische Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltskarte, nicht „Ricevuta“ oder Verlängerungsantrag) bei sich führen,
- Ihren Aufenthaltszweck und Aufenthaltsdauer nachweisen können müssen,
- Die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (ausreichend finanzielle Mittel für die Reise und den Aufenthaltszweck) nachweisen können und
- Ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen können
Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann bei einer Kontrolle Ihnen die Einreise verweigert werden. Ein Anspruch auf die Einreise nach Deutschland gibt es nicht.
Sonderfall: Schulklassen auf Klassenfahrt
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler (noch) nicht über einen gültigen italienischen Aufenthaltstitel oder ein diesem gleichgestelltes Dokument verfügt, kann eine Schülersammelliste ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung ist die italienische Ausländerbehörde („Questura“).
Die Schülerin bzw. der Schüler kann dann mit einem gültigen Nationalpass und der Schülersammelliste nach Deutschland reisen. Hat die Person weder einen Aufenthaltstitel noch einen gültigen Nationalpass, ersetzt die Schülersammelliste beide Dokumente und ist alleine für den Grenzübertritt ausreichend. Auf diesen zuletzt genannten Fall muss die Questura vor Erstellung der Schülersammelliste ausdrücklich hingewiesen werden. Die Schülersammelliste ist ausschließlich für Klassenfahrten in der Gruppe gültig.
Der Antrag erfolgt in der Regel durch die Leitung der Schule, die die Klassenfahrt durchführt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige italienische Questura.