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Lebensbescheinigung

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die Deutschen Vertretungen in Italien. Buchen Sie für die Vorsprache einen entsprechenden Termin über den folgenden Link in der Rubrik „sonstige Konsularangelegenheiten“.

Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun unter Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden).

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten, Gebühr: Euro 34,10- auf einem vorgefertigten Formular).

Sie können die Lebensbescheinigung ebenfalls bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie italienischen Stellen, wie Pfarrämtern, Banken, Notaren etc. beglaubigen lassen.

Seit 2013 kann auf der Lebensbescheinigung auch der Codice Fiscale angegeben werden. Dies ermöglicht der Rentenversicherung, die Daten des Versicherten direkt bei der INPS anzufordern, so dass keine weitere Lebensbescheinigung mehr benötigt wird.

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