Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Lebensbescheinigung

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

16.04.2024 - Artikel

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung zur Anpassung Ihrer Rentenhöhe. Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung und das Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Hintergrund hierfür ist, dass die zuständigen Stellen in Deutschland und die Behörden Ihres Wohnlandes einen Datenaustausch vereinbart haben, wodurch die jährliche Vorlage einer Lebensbescheinigung grundsätzlich entbehrlich ist. Hierbei handelt es sich um folgende Länder: Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Renten Service.
Für Personen, die nicht am Datenaustausch teilnehmen (beziehungsweise für die ein solcher aus technischen Gründen nicht möglich ist) sowie für hochbetagte Personen werden weiterhin Lebensbescheinigungen in Form eines Formulars oder alternativ per digitalem Lebensnachweises angefordert. Ausführliche Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie unter folgendem Link.

Sie können die Lebensbescheinigung bei der Botschaft in Rom, beim Generalkonsulat in Mailand, bei einer der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Italien, sowie italienischen Stellen an Ihrem Wohnort (z.B. italienische Sozialversicherung INPS, Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Pfarrämtern, Banken, Notaren etc.) beglaubigen lassen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung durch die Botschaft oder das Generalkonsulat buchen Sie bitte einen entsprechenden Termin über den folgenden Link in der Rubrik „sonstige Konsularangelegenheiten“. Bei den Büros der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln erfolgt die Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
  • Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun unter Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden).
  • Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten, Gebühr: Euro 34,10- auf einem vorgefertigten Formular).
  • Wenn Sie einen italienischen Codice Fiscale auf der Lebensbescheinigung angeben, dann können Sie zukünftig am Datenaustausch zwischen den deutschen und italienischen Behörden teilnehmen und Sie erhalten in der Regel nicht mehr jährlich eine Lebensbescheinigung. Es gibt hier gewisse Ausnahmen, bspw. bei hochbetagten Personen.
nach oben