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Steuern/Finanzen

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Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft keine individuelle Steuerberatung leisten kann.

Erstattung oder Freistellung von der deutschen Steuer auf Kapitalerträge nach Doppelbesteuerungsabkom-
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Erstattungsverfahren nach § 50c Absatz 3 EStG / § 44a Absatz 9 EStG und Freistellungsverfahren nach § 50c Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Behörde stellt hierzu folgende Informationen zur Verfügung:

Kapitalerträge

Verschiedene Kapitalerträge können unter bestimmten Voraussetzungen rückgewährt bzw. erhobene Kapitalertragsteuer kann erstattet werden. Neben der Durchführung der gesonderten Feststellung und Erteilung einer Bescheinigung über die Einlagenrückgewähr für die Ausschüttungen einer Körperschaft oder Personenvereinigung ist das Bundeszentralamt für Steuern auch zuständig für die Kapitalertragsteuerentlastung im Ausland ansässiger Empfänger von Kapitalerträgen.


Die Vordrucke zur Beantragung einer Erstattung finden Sie unter folgendem Link:

Die Vordrucke zur Beantragung einer Freistellung z.B. „F.-deutsch allg.“ finden Sie unter folgendem Link:

Der Erstattungsvordruck ist aufgrund von hinterlegten Pflichtfeldern nur noch digital ausfüllbar und kann erst danach ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie hier das Dokument „Wichtige Erläuterungen“. Dieses gibt Ihnen Hilfestellungen beim Ausfüllen und ausdrucken des Vordruckes. (Derzeit nur in deutscher Sprache verfügbar)

Sollte im Ausnahmefall eine Antragstellerin oder ein Antragsteller keinen Zugang zu einem Computer haben, kann unter den unten angegebenen Kontaktdaten die Zusendung des Vordrucks in Papierform angefragt werden. Dabei sollten folgende Angaben weitergegeben werden:

  • Anzahl der betroffenen Kapitalzuflüsse,
  • Rechtsform der Antragstellerin oder des Antragstellers (z.B. natürliche Person) und
  • Ansässigkeitsstaat
  • Zusendung des Vordrucks in Deutsch oder englisch
  • Adresse an die der Vordruck gesandt werden soll

Bitte beachten Sie, dass der Vordruck nur in Deutsch oder Englisch zur Verfügung gestellt werden kann.

Hinweis: Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigt wird, wenn Sie diesem alle notwendigen Unterlagen beifügen. Diese können insbesondere dem Antrag selbst oder den jeweiligen Hinweisen zum Antrag entnommen werden. Bei weiteren Fragen zur Freistellung bzw. Erstattung der deutschen Steuer auf Kapitalerträge gemäß dem deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen bzw. § 43b EStG (Richtlinie 2011/96/EU) und § 44a Abs. 9 EStG wenden Sie sich bitte an das:


Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I B 3
An der Küppe 1
53225 Bonn
Tel.: 0049-228-406-1200
Fax: 0049-228-406-2182
Internet: http://www.bzst.bund.de


Steuerliche Behandlung von Rentenempfängern im Ausland

Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von Rentenempfängern im Ausland wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Neubrandenburg (RiA). Die Internetseiten der Behörde bieten Auskünfte auf allgemeine Fragen:

https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/


Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Telefon: +49 395 44222 – 47000
Fax: +49 395 44222 – 47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Beschaffung von Euro-Münzen aus Italien, San Marino und Vatikan

Die Botschaft Rom erhält viele Anfragen mit der Bitte, italienische oder deutsche Euro-Münzen zu beschaffen. Darüber hinaus erhalten wir Anfragen von Sammlern zu anderen Gebieten wie Briefmarken, Feuerwehrhelmen usw. Solche Sammlerwünsche können von entsprechenden Sammlervereinen oder Fachgeschäften in Deutschland oder im Ausland erfüllt werden.

Die Botschaft ist u.a. aufgrund ihrer Aufgabenstellung und des Gebots, sorgsam mit knappen Steuermitteln umzugehen, aber auch aus Gründen der Personalausstattung grundsätzlich nicht in der Lage, Dienstleistungen zu erbringen, die von Privaten angeboten werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und raten Ihnen, sich an lokale Sammlergeschäfte in Deutschland oder an die nachfolgend genannten Adressen zu wenden:

· Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato
(ital. Münzen)
Sezione Zecca
Via Principe Umberto, 4
00185 Roma
Tel.: 0039-06-85081

· Ufficio Numismatico e Filatelico (Vatikanstaat)
00120 Città del Vaticano
Tel.: 0039-06-6988-3165, -3708
Fax: 0039-06-6988-3799

· Azienda di Stato Filatelica e Numismatica (San Marino)
Piazzetta Garibaldi, 1
47890 Repubblica di San Marino
Tel.: 0039-0549-882370

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