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Nützliche Tipps für Italienreisende

Artikel

Sie planen eine Urlaubsreise ins Belpaese? Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben, haben wir für Sie einige wichtige Tipps zusammengestellt.

Sie planen eine Urlaubsreise ins Belpaese? Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben, haben wir für Sie einige wichtige Tipps zusammengestellt. Bei Berücksichtigung dieser Regeln sollte einem sorgenfreien Urlaub nichts im Wege stehen. Bitte beachten Sie aber auch unsere weiterführenden Hinweise im Bereich Service.

ENIT - Italienische Zentrale für Tourismus

Auf der Webseite der Italienischen Zentrale für Tourismus ENIT in Deutschland finden Sie umfangreiche Beschreibungen der touristischen Regionen, allgemeine Informationen, Links zu touristischen und anderen Attraktionen und Institutionen.

ADAC in Italien

Die Anschrift des ADAC in Italien lautet:

Via Borgazzi 25/27
20052 Monza (MI)
Tel.: +39 039 21041
Numero verde (gebührenfrei nur aus Italien): 800 322 222
Fax: +39 039 2109695
Allgemeine Mailadresse des Notrufs:
notruf@ansit.adac.de

www.ADAC.de

Praktische Hinweise für Geschäft und Transport

Wer geschäftlich in Italien unterwegs ist, findet hier wichtige Informationen zu:

Mailand: AREA C
Rom: Bus-Fahrgenehmigungen, über die Homepage des städtischen Verkehrsbetriebs der Stadt Rom, ATAC;

Umweltbezogene Verkehrsregelungen und aktuelle touristische Hinweise für die Stadt Rom

Unter folgenden Links

romamobilita

muoversiaroma

finden Sie aktuelle Informationen zu Fahrverboten und Anti-Smog-Maßnahmen der Stadt Rom. Wir erinnern Sie daran, dass Umweltmaßnahmen sowohl Kraftfahrzeuge als auch Krafträder betreffen.
Für Tage mit Verkehrsverbot gelten in Rom spezifische Fahrtregelungen. So gibt es beispielsweise bestimmte Tage, an denen alternierend Kfz-Kennzeichen mit gerader bzw. ungerader Endziffer fahren dürfen, aber auch weitere Maßnahmen wie etwa die autofreien Sonntage.

Außerdem finden Sie einen aktuellen Fahrverboterlass der Stadt Rom - zuletzt mit Gültigkeit für den 15. Januar 2014 - sowie eine Auflistung der vom Fahrverbot betroffenen sowie auch der davon ausgenommenen Fahrzeuge.


„Roma Capitale“ hat einen Service für ausländische Italien-Urlauber eingerichtet: Unter der landesweiten Rufnummer 06 06 08 können Touristen auf Deutsch (Option 5), Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch oder Russisch zum Ortstarif Reiseinformationen einholen.

Betrug - “Rip Deal

Seit einigen Jahren kommt es in Italien verstärkt zu betrügerischen Devisentauschgeschäften, so genannten „Rip deals“, bei denen die Opfer regelmäßig um große Summen Bargeld gebracht werden.

Die Anbahnung dieser Geschäfte erfolgt auf verschiedenste Art und Weise. Beispielsweise melden sich die Täter, die zunehmend raffinierter werden, bei Personen, die im Internet oder in Zeitungen Immobilien oder andere Gegenstände von höherem Wert angeboten haben oder z.B. Investitionen suchen. Die Inserenten werden dann unter Vortäuschung von Interesse an dem Objekt nach Italien gelockt, wo sich die Täter mit ihnen meist in einem vornehmen Hotel in seriösem Ambiente verabreden. Bei den Treffen interessiert die Täter dann das ursprünglich angebotene Objekt nicht mehr, vielmehr wird den Opfern ein lukratives Devisentauschgeschäft, oft Euro gegen Schweizer Franken, angeboten. In der Regel findet dann auch tatsächlich ein Tausch von geringen Summen statt, um das Vertrauen des Opfers zu gewinnen. Dann wird ein Tauschgeschäft von größerem Umfang angeboten. Lässt sich das Opfer hierauf ein, verschwinden die Täter entweder, sobald sie das Geld in den Händen haben oder sie übergeben dem Opfer mehrere Bündel Geldscheine, von denen jeweils nur der oberste Geldschein echt ist. In Einzelfällen waren die Täter sogar gewalttätig.

Für den Fall, dass Sie einem solchen Betrug zum Opfer gefallen sind, wenden Sie sich bitte auf schnellstem Wege noch in Italien an die örtliche Polizei.

Italienweiter Notruf: 112 bzw. 113

Zudem sollten Sie die Tat auch in Deutschland bei der Polizeidienststelle Ihres Wohnsitzes anzeigen.

(Ergänzender Hinweis: Die Obergrenze für Barzahlungen liegt in Italien seit dem 01.01.2016 bei 3.000,-Euro gemäß Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2005.)


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