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Überfahrt mit Fähre nach Sardinien, Sizilien, Elba oder Korsika nur mit gültigem Ausweis möglich

Fähre

Fähre, © Federico Di Salvo

01.08.2024 - Artikel

Für die Überfahrt nach Sardinien, Sizilien oder Korsika werden gültige Ausweispapiere benötigt. Vorläufige Reisepässe können beim Generalkonsulat Mailand beantragt werden. Eine Antragstellung bei den Honorarkonsuln ist nicht möglich!

Für die Überfahrt nach Sardinien, Sizilien, Elba oder Korsika werden gültige Ausweispapiere benötigt.

Sollten Sie festgestellt haben, dass Sie für sich und/oder Ihre Kinder kein gültiges Ausweisdokument dabei haben, können Sie beim Generalkonsulat Mailand einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bei den Honorarkonsuln ist dies nicht möglich!

Dazu müssen Sie bzw. Ihre Kinder mit allen Sorgeberechtigten persönlich im Generalkonsulat Mailand vorsprechen, da der Ausstellung von Reisepässen die zuständige Passstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde zustimmen muss, werden folgende Daten vorab per E-Mail an passstelle@maila.diplo.de benötigt:

  • Name, Vornamen der Person, die einen Ausweis benötigt
  • Geburtsort, Geburtsdatum
  • Vollständige Adresse in Deutschland
  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Angaben, weshalb die Mitnahme auf der Fähre verweigert wurde (Ausweis abgelaufen / vergessen / nie beantragt)

Außerdem werden Sie gebeten, die Kopien folgender Unterlagen vorab per E-Mail an passstelle@maila.diplo.de zu senden:

  1. Bisheriger Ausweis der Person, die einen Ausweis benötigt (falls vorhanden)
  2. evtl. Verlust-/Diebstahlanzeige der italienischen Polizei
  3. Geburtsurkunde (bei Minderjährigen) und Ausweise der Eltern
  4. Fährticket

Bei der persönlichen Antragstellung wird Folgendes benötigt:

  1. Ein Passfoto
  2. Gebühren in Höhe von Euro 96,00 (zahlbar bar oder mit Kreditkarte Visa/Mastercard).

Das Generalkonsulat ist montags bis freitags, von 08:30 bis 11:30 Uhr geöffnet. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache auch eine Antragstellung am Nachmittag möglich.

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die zuständige Passstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde zugestimmt hat, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in der Regel noch am Tag der Antragstellung möglich.


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