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Wichtige Hinweise für Ihren Besuch im Generalkonsulat

Verbot

Verbot, © Auswärtiges Amt

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  1. Sie benötigen derzeit für alle Dienstleistungen einen Termin. Der Einlass wird frühestens 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin gewährt. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online auf www.mailand.diplo.de.


  2. Der Zugang zum Warte-/Schalterraum des Generalkonsulats ist grundsätzlich nur für den Antragsteller möglich. Begleitpersonen werden im Fall von Minderjährigen oder - nach vorheriger Vereinbarung - aus medizinischen Gründen zugelassen.
  3. Vor Betreten des Warteraums finden eine Temperaturkontrolle mittels Thermo-scanner sowie eine Sicherheitskontrolle statt. Personen mit einer Körpertemperatur über 37,3° C kann der Zugang zum Generalkonsulat nicht gewährt werden.
  4. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme folgender Gegenstände nicht gestattet ist:
  • Waffen jeglicher Art, inkl. (Taschen-)Messer und spitze Gegenstände
  • Betäubungs- und Abwehrspray, wie z.B. Pfefferspray
  • elektronische Geräte, wie z.B. Mobiltelefone, Tablets/PCs, Kameras
  • Gepäck
  • Glasflaschen

    Im Generalkonsulat steht eine begrenzte Anzahl kleiner Schließfächer zur Verfügung, in denen Sie z.B. Mobiltelefone oder kleine Taschen einschließen können. Größeres Gepäck kann leider nicht verwahrt werden, bitte nutzen Sie hierfür z.B. die Schließfächer am Hauptbahnhof.

    Die Personen- und Gepäckkontrolle erfolgt mit Hilfe einer Handsonde. Besucher, bei denen medizinische Gründe gegen den Einsatz einer Handsonde sprechen, müssen diesen Umstand dem Wachpersonal rechtzeitig anzeigen und mit einem ärztlichen Attest nachweisen.

  1. Bitte desinfizieren Sie sich vor Betreten des Warteraums die Hände.

    Im Warteraum und am Schalter müssen Erwachsene und Kinder über 7 Jahren einen Mundschutz tragen. Es ist stets der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen, die sich im gleichen Raum befinden, einzuhalten.

  2. Der Warteraum wird zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht.
  3. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet (Ausnahme: Begleithunde nach vorheriger Anmeldung).
  4. Bitte lassen Sie persönliche Gegenstände niemals unbeaufsichtigt. Das Generalkonsulat übernimmt für etwaige Verluste keine Haftung.
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