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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025
Wichtiger Hinweis
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen.

Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.
Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.
Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.
Weitere Informationen zur Abschaffung des Remonstrationsverfahrens ab dem 1.7.2025
Wir möchten Sie auf diesem Wege darüber informieren, dass gegen Ablehnungsbescheide im Visumsverfahren, die ab dem 01.07.2025 gedruckt werden, keine Remonstration mehr möglich ist.
Remonstrationen an die Botschaften und Generalkonsulate entfalten keinerlei Rechtswirkung und können nicht mehr bearbeitet werden. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung, ebenfalls werden keine Sachstandsanfragen zu Remonstrationen beantwortet, die sich auf ab dem 01.07.2025 datierte Ablehnungsbescheide beziehen.
Einzige Ausnahme: Remonstrationen gegen Ablehnungsbescheide werden weiterhin bearbeitet, wenn die Ablehnungsbescheide ein Datum vor dem 01.07.2025 tragen.
Möglichkeiten nach der Ablehnung eines Visumantrags
Nach der Ablehnung eines Visumantrages haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie können jederzeit einen neuen, kostenpflichtigen Visumsantrag stellen.
In diesem Visumsantrag haben Sie erneut alle relevanten Dokumente und Nachweise vorzulegen. Dieser Visumsantrag wird anhand der geltenden Rechtslage ebenfalls neutral geprüft.
2. Sie können beim Verwaltungsgericht in Berlin kostenpflichtig Klage gegen den Ablehnungsbescheid erheben.
Sie können hierfür einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen; hierzu besteht allerdings keine Pflicht. Gegebenenfalls können dafür allerdings gesonderte Rechtsanwaltsgebühren anfallen.
Die Höhe der Gerichtsgebühren wird final durch das Gericht festgelegt. Diese richtet sich nach der Anzahl der begehrten Visa.
Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Verwaltungsgerichts Berlin finden.
Informationen zur Klage
Nach Bekanntgabe eines den Visumantrag ablehnenden Bescheides steht Ihnen der Weg der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin offen.
Eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich auf Ihrem ablehnenden Bescheid. Weitergehende Details entnehmen Sie dieser verbindlichen Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Frist zur Klageerhebung beträgt typischerweise einen (1) Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.
Weiterhin soll darauf hingewiesen werden: die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz).
Zur Dauer des Gerichtsverfahrens können leider keine Angaben gemacht werden. Über die genaue Dauer und den Ablauf des Gerichtsverfahrens bestimmt das Gericht.