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Sprachkurs in Deutschland

Tafel mit Schriftzug Learn German bei einer Tasse Kaffee

Deutsch lernen, © Colourbox.de

30.09.2024 - Artikel

Sie können ein Visum beantragen, um einen Sprachkurs in Deutschland zu belegen

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt zum studienvorbereitenden Spracxhkurs muss vor der Einreise bei der Botschaft Rom beantragt werden.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammen geheftet, vorzulegen:

  • gültiger Reisepass
    Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
    - Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
    UND
    - weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen: Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien, bei Minderjährigen
    Nachweise über den Schulbesuch etc.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.

    Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden.
  • einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX .
  • Bestätigung über die Anmeldung bei einer Sprachschule in Deutschland; die Bestätigung muss die Dauer des Kurses, das Niveau sowie die Anzahl der Wochenstunden enthalten. Achtung: Es muss sich um einen Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden handeln

  • von Vorteil: Nachweis über bisher absolvierte Deutschkurse

  • Studenten: Nachweis, dass bereits Kontakt zu einer deutschen Universität besteht und die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllt sind

  • Lebenslauf und Motivationsschreiben

  • Nachweise über aktuelles Studium und/oder bereits vorhandene Bildungsabschlüsse

  • Sperrkonto mit mindestens €934,- pro Monat, weitere Auskünfte finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes .
    Es kann auch die Verpflichtungserklärung eines Sponsors vorgelegt werden, der pfändbares Einkommen in Deutschland hat. Die Verpflichtungserklärung kann entweder bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Verpflichtenden abgegeben werden, oder bei einer Deutschen Botschaft oder Konsulat im Ausland

  • Bei Abholung des Visums: Nachweis über mind. sechs Monate gültigen dt. Krankenversicherungsschutz für Langzeitreisen/Daueraufenthalt oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, da nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Dies gilt nicht für den Pass und die italienische Aufenthaltserlaubnis.

Ablauf des Visumverfahrens

Die Botschaft muss die Zustimmung der Ausländerbehörde am Ort des Sprachkurses einholen.

Telefonische Auskunft

Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden. Sie können sich jedoch unter folgendem an die Botschaft wenden.

Auskunftsberechtigte

Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.

Bearbeitungsgebühr

Es wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,- € berechnet. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.



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