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Visum für Au-pair-Aufenthalt
Thema Au-Pair, © dpa
Hier finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen für einen Visumantrag zur Ausübung einer Beschäftigung als Au-pair
Grundsätzliche Hinweise
Über die Au-pair-Beschäftigung erhalten Sie die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Unterbringung und Beschäftigung in einer Gastfamilie in Deutschland Ihre deutschen Sprachkenntnisse zu vervollkommnen und dabei Deutschland kennenzulernen. Der Au-pair-Aufenthalt muss mindestens 6 Monate und darf maximal 12 Monate betragen. Eine Verlängerung oder Wiederholung des Au-pair-Aufenthaltes ist nicht möglich.
Bei Beginn der Au-pair-Beschäftigung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Antragstellung muss vor Erreichen des 27. Lebensjahrs erfolgen.
Deutsche Sprachkenntnisse
Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Visums. Das bedeutet, dass Sie bereits bei Antragstellung über ein gutes Hörverständnis verfügen und in der Lage sein müssen, einfache Dialoge auf Deutsch zu führen.
Sie können eine Au-pair-Vermittlungsagentur nutzen oder sich selbst um eine Stelle bei einer Gastfamilie bemühen. In der Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wenn in der Gastfamilie Deutsch nur als Familiensprache gesprochen wird, kann das Visum nur erteilt werden, wenn Sie nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammen geheftet, vorzulegen:
-
gültiger Reisepass
Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein - zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
- einen vollständigen Lebenslauf
- Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
- Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten UND
- weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen: Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien, bei Minderjährigen
Nachweise über den Schulbesuch etc.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden
- einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX.
- zwei eigenhändig unterschriebene Belehrungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
- vom Antragsteller und der Gastfamilie unterschriebener Au-pair-Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung mit einem monatlichen Taschengeld von mindestens 280,-€
- zweifach ausgefüllter Fragebogen für Gasteltern: finden Sie hier zum Download
- selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Au-pair-Aufenthalt in zweifacher Ausfertigung
- Bei Abholung des Visums: Nachweis über mind. sechs Monate gültigen dt. Krankenversicherungsschutz für Langzeitreisen/Daueraufenthalt oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.