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Visum zur kuzfristigen Entsendung von Arbeitnehmern (Visum nach „Vander Elst“)
Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox
Ein Visum nach „Vander Elst“ ermöglicht die aktive Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU.
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit).
Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle der Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst.
Wer braucht ein Visum?
Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit.
Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag erforderlich. Vor der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen.
Es wird ein „Visum nach Vander Elst“ erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammen geheftet, vorzulegen:
- gültiger Reisepass
Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein. - zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
- einen vollständigen Lebenslauf
- Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
- Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- Italienischer Residenznachweis
- weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen (z.B. Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien, bei Minderjährigen
Nachweise über den Schulbesuch etc.).
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden - einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX . Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download
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unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer italienischen Firma
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Nachweis, dass der Antragsteller in Italien ordnungsgemäß eine Arbeitserlaubnis besitzt, ordnungsgemäß sozialversichert ist und für die Entsendung ins Ausland angemeldet ist, hierzu werden die Zertifikate A1 und S1 benötigt
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Werksvertrag zwischen der italienischen Firma und einer Firma in Deutschland über die Durchführung eines konkreten Projekts
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möglichst ausführliche Erklärung der italienischen Firma zu welchen konkreten Arbeiten der Antragsteller nach Deutschland entsendet werden soll und in welchem Zeitraum diese verwirklicht werden sollen. Diese Erklärung sollte auch Angaben über die Unterbringung des Antragstellers in Deutschland enthalten
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Kopie des Passes oder Personalausweises der Person, die für die deutsche Firma den Werksvertrag unterzeichnet hat
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für die deutsche Firma: Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer oder der IHK
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Nachweis über Krankenversicherungsschutz (durch „Tessera Sanitaria“)
Es werden nur vollständige Anträge angenommen, da nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Dies gilt nicht für den Pass und die italienische Aufenthaltserlaubnis.
Telefonische Auskunft
Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab.
Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden. Sie können sich jedoch unter folgendem Link an die Botschaft wenden.
Auskunftsberechtigte
Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.
Bearbeitungsgebühr
Es wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,00- € berechnet. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.