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FAQ zum Thema Visum

14.09.2026 - FAQ
FAQ
FAQ © Colourbox

Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!

Please find the FAQs for visa applications and other important information in English here

FAQ

Sie brauchen ein Visum, wenn Sie sich für einen Zeitraum von über 90 Tagen in Deutschland aufhalten möchten oder sich zwar weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten, aber während des Aufenthalts einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten.

Achtung: Falls Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, benötigen Sie kein Visum.

Falls Sie die Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den USA haben, müssen Sie kein Visum beantragen. Sie können sich nach Einreise direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde wenden, und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Falls Sie einen Permesso di soggiorno per soggiornanti di lungo periodo UE haben, lesen Sie bitte die Antwort auf die nächste Frage.

Ausländer mit einem gültigen italienischen Aufenthaltstitel und einem gültigen (von Deutschland anerkannten) Pass bzw. Reisedokument benötigen für Besuche, bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen (halbes Jahr!), in Deutschland kein Visum für touristische Zwecke. Sie müssen Ihren Pass und Ihren Aufenthaltstitel immer mit sich führen.

Auch wenn Sie mit einem italienischen Aufenthaltstitel für 90 in 180 Tagen zu Besuchs- oder Tourismuszwecken nach Deutschland einreisen können, müssen Sie auch die Voraussetzungen für die Einreise erfüllen. Das heißt, dass Sie


a) Ihren gültigen Reisepass, nicht älter als 10 Jahre und Ihre gültige italienische Aufenthaltserlaubnis, (Aufenthaltskarte, nicht „Ricevuta“ oder Verlängerungsantrag) bei sich führen,
b) Ihren Aufenthaltszweck und Aufenthaltsdauer nachweisen können müssen,
c) Die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (ausreichend finanzielle Mittel für die Reise und den Aufenthaltszweck) nachweisen können und
d) Ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen können.

Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann bei einer Kontrolle Ihnen die Einreise verweigert werden. Ein Anspruch auf die Einreise nach Deutschland gibt es nicht.

Sollten Sie für einen Zeitraum unter 90 Tagen in Deutschland arbeiten wollen, benötigen Sie ggfs. ein Visum. Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen im Bereich Kurzzeitvisum durch.

Weitere Informationen zur Berechnung der 90 Tage in 180 Tagen finden Sie hier oder unter Nutzung des Aufenthaltsrechners der EU.

Nein.

Nur mit einer gültigen italienischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 90 Tage (in 180 Tagen) nach Deutschland einreisen.

Es ist nicht möglich, mit einer abgelaufenen italienischen Aufenthaltserlaubnis und der beantragten Verlängerung (Ricevuta) einzureisen!

Da Sie in Italien leben, müssen Sie sich für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt im Schengen-Raum an die italienischen Behörden (Questura) wenden.

Nein.

Die Botschaft bearbeitet grundsätzlich keine Anträge für Schengen-Visa.

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Questura und bemühen sich um die Ausstellung Ihres italienischen Aufenthaltstitels.

In dringenden Fällen kann die Questura einen sogenannten „permesso di soggiorno provvisorio“ ausstellen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Questura. Die Botschaft kann hierbei nicht unterstützen.

Für Beschäftigungen unter 90 Tagen dürfen Sie ohne Visum grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen kann es z.B. für Praktika oder künstlerische Auftritte oder Ferienbeschäftigungen geben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.

Für jede Beschäftigung über 90 Tage muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden.

Es gibt allerdings Ausnahmen:

  1. EU-Staatsangehörige, Staatsangehörige des Europäischer Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz benötigen kein Visum
  2. Staatsangehörige folgender Staaten benötigen ebenfalls kein Visum bei der Einreise und können den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragen: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.

Eine Arbeit kann jedoch erst aufgenommen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt. Bitte erkundigen Sie sich daher nach den Bearbeitungszeiten bei der entsprechenden Ausländerbehörde.

Nein. Für jeden Aufenthalt über 90 Tagen muss grundsätzlich ein Visum vor Einreise beantragt werden. Einzige Ausnahme s. Frage 1 und 6.

In der Regel nein. Sie können in den meisten Fällen mit Ihrem Permesso di soggiorno per soggiornante di lungo periodo UE ohne Visum nach Deutschland einreisen und dort direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte beachten Sie dringend, dass Sie in Deutschland erst dann eine Arbeit aufnehmen dürfen, wenn Sie von der Ausländerbehörde die Erlaubnis dafür erhalten haben.

Um sicherzugehen, dass die Ausländerbehörde in Ihrem Fall einen Antrag entgegennimmt, empfehlen wir die Kontaktaufnahme vor Einreise.

Bitte beachten Sie auch die Informationen Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU:

https://italien.diplo.de/it-de/service/visa-aktuell/-/2582298

Sie müssen zuerst den Verlust der Dokumente bei der italienischen Polizei anzeigen, die Verlustmeldung sollten Sie gut aufbewahren.

Erfahrungsgemäß ist die Rückreise mit dem Flugzeug oder dem Landweg mit Verlustanzeige und neu ausgestelltem Reisepass/Reiseausweis Ihres Heimatlandes sowie Foto/Kopie des Aufenthaltstitels problemlos möglich. Die Botschaft kann dies jedoch nicht garantieren.

Sollten Sie kein Foto/Kopie Ihres Aufenthaltstitels mehr haben, sollten Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden und dort um Ausstellung eines Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht bitten.

An der deutschen Botschaft Rom kann andernfalls ein Visum zur Wiedereinreise beantragt werden. Dieses Verfahren kostet jedoch 75,- € und kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen und ist daher regelmäßig für Touristen nicht geeignet.

Das Antragsformular können Sie kostenlos über VIDEX ausfüllen und ausdrucken.

Alternativ können Sie es auch über unsere Webseite herunterladen und händisch ausfüllen.

Alle Antragsformulare sind kostenlos erhältlich.

Sie können nur dann ein Visum bei uns beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien haben.

Sie müssen dies nach Terminvereinbarung bei der persönlichen Vorsprache mit Nachweisen belegen. Sollten Sie dies nicht belegen können, kann Ihr Visumantrag leider nicht angenommen werden.

Mögliche Nachweise sind zum Beispiel eine Meldebescheinigung, Mietvertrag, Gehaltsnachweise, Stromrechnungen etc.

Sollten Sie sich nur vorübergehend in Italien aufhalten, beispielsweise zu einer Urlaubsreise oder Ihren Wohnsitz bereits in ein anderes Land verlegt haben und nur zur Vorsprache einreisen, können Sie kein Visum bei der Botschaft Rom beantragen.

Ausführliche Informationen finden Sie abhängig von Ihrem geplanten Aufenthaltszweck hier: https://italien.diplo.de/it-de/service/visa-aktuell

Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach wie vor in Italien haben, können Sie trotzdem ein Visum beantragen. Bringen Sie dann bitte eine Kopie Ihres abgelaufenen permesso di soggiorno als auch den Nachweis des Antrages auf Verlängerung mit. Die Botschaft braucht auch eine Kopie der Postquittung, die belegt, dass Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres italienischen Aufenthaltstitels beantragt haben.

Achtung: Für den Fall, dass die italienischen Behörden Ihren Antrag auf Verlängerung oder Ausstellung eines Aufenthaltstitels bereits abgelehnt haben, können Sie in der Regel kein Visum bei der Botschaft beantragen.

Jeder Antragsteller, inklusive Minderjährigen, muss persönlich zur Visumbeantragung vorsprechen.

Bei Minderjährigen müssen grundsätzlich beide Sorgeberechtigten bei Antragstellung mit anwesend sein.

Bei Antragstellung wird die Identität geprüft und die biometrischen Daten erfasst.

Die Gebühr für das Visum beträgt grundsätzlich 75 €. Kinder bis 5 Jahre sind von der Gebühr befreit. Minderjährige zwischen 6 und 18 Jahren zahlen eine verringerte Gebühr von 37,50 €.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom geplanten Zweck und der Beteiligung weitere Behörden. Eine genaue Dauer kann daher nicht bestimmt werden.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 3 Monaten, im Bereich des Familiennachzuges auch mit bis zu 1 Jahr oder länger zu rechnen.

Die Bearbeitungsdauer beginnt erst mit Vollständigkeit der Unterlagen. Bitte bereiten Sie daher die Antragsunterlagen sorgfältig vor. So können Sie selbst zu einer schnelleren Bearbeitung beitragen.

Die Botschaft muss jeden Antrag individuell prüfen. In den Merkblättern kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Die Tatsache, dass Unterlagen nachgefordert werden, bedeutet nicht, dass ein Visum nicht erteilt wird.

Die Botschaft bietet keine telefonische Beratung im Visumbereich an. Die deutsche Botschaft ist nicht befugt eine Rechtsberatung zum Thema Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht, zur Vorbereitung des Antrages oder zu dessen Erfolgschancen anzubieten. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Fachanwalt, die Bundesagentur für Arbeit oder die Ausländerbehörde.

Die Botschaft kann Unterlagen und die Situation im Einzelfall erst nach der Antragstellung prüfen.

Auch Auskünfte zu laufenden Verfahren sind telefonisch nicht möglich.

Bestimmte Visa können Sie jetzt online beantragen. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient: Sie zeigen Ihre Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Folgende Visa können Sie derzeit online beantragen:

  • NEU: Visum zur Familienzusammenführung (zu Ehegatten/Kindern/Eltern)
  • Chancenkarte
  • Blaue Karte (EU)
  • Arbeitsaufnahme mit anerkanntem Hochschulabschluss
  • Arbeitsaufnahme mit gleichwertiger qualifizierter abgeschlossener Ausbildung
  • Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
  • Studium und Studienplatzsuche
  • Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Ausbildungsplatzsuche (KEIN PRAKTIKUM!)

Stellen Sie den Antrag jetzt hier: https://digital.diplo.de/

Die Online-Beantragung ist für alle anderen Visumkategorien noch nicht möglich. Offenkundig falsch gestellte Visumanträge werden nicht bearbeitet und gelöscht. Bitte prüfen Sie daher sorgfältig vorab, ob und in welcher Kategorie Sie den Antrag stellen.

Derzeit sind nur einige Visumkategorien freigeschaltet für die Online Beantragung. Weitere Antragskategorien befinden sich in der Vorbereitung und werden zu gegebener Zeit freigeschaltet. Aktuelle Informationen und wichtige Änderungen finden Sie stets über unsere Webseite.

Die Botschaft ist sich der großen Belastung durch Schwierigkeiten bei der Terminbuchung bewusst. Die Visastelle vergibt die maximale mögliche Anzahl von Terminen. Jedoch übersteigt die Nachfrage die Kapazitäten bei weitem.

Wenn Sie keine freien Termine in einer bestimmten Kategorie sehen, bedeutet dies, dass alle verfügbaren Termine bereits gebucht wurden. Neue Termine werden regelmäßig freigegeben oder werden zwischendurch frei, wenn Bewerber:innen ihre gebuchten Termine absagen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere Webseite weiterhin regelmäßig zu besuchen.

Eine Terminvereinbarung per E-Mail oder per Telefon ist nicht möglich!

Die Terminbuchung ist kostenlos und für jeden gleich über unsere Webseite möglich: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=rom&request_locale=de

Sofern Sie eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gem. §81a AufenthG haben, können Sie selbst über unsere Terminbuchungswebseite einen für Sie passenden Termin buchen.

Sollten Sie keinen freien Termin buchen können, können Sie sich per E-Mail (visa@rom.diplo.de) mit einem Scan der Vorabzustimmung an uns wenden und es wird Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen binnen 3 Wochen ab Eingang der Terminanfrage ein Termin zugeteilt. Ein Wunschtermin ist nicht möglich.

Nein. Mit einer Vorabzustimmung der Bundesagentur können Sie nicht per E-Mail einen Termin vereinbaren, Sie müssen regular einen Termin über das Buchungssystem vereinbaren.

Bitte lesen Sie die Informationen auf dem Ihnen mit dem Ablehnungsbescheid übersandten Merkblatt durch. Dort sind alle Optionen und Informationen erläutert.

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