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Working Holiday Visa

Working Holiday

Working Holiday, © alumni-portal deutschland

14.03.2023 - Artikel

Das Working Holiday Programm gibt jungen Menschen die Möglichkeit, während maximal 12 Monaten Einblicke in Kultur und Alltagsleben Deutschlands zu erhalten.

Das Working Holiday Programm gibt es in unterschiedlicher Ausgestaltung für junge Menschen aus Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Das Programm ermöglicht Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.

Wer benötigt kein Visum zur Einreise?

Staatsangehörige aus Australien, Kanada, Neuseeland, Japan und Israel können nach Deutschland reisen und dort bei der zuständigen Ausländerbehörde den nötigen Aufenthaltstitel beantragen. Erst wenn dieser Aufenthaltstitel erteilt worden ist, können sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Wo kann ich das Visum beantragen?

Wenn Sie keine der genannten Staatsangehörigkeiten haben, müssen Sie vor Einreise ein Working Holiday Visum beantragen.

Koreanische Staatsangehörige können das Visum ausschließlich an der deutschen Botschaft Seoul beantragen. Taiwanesische Staatsangehörige können das Visum ausschließlich beim Deutschen Institut Taipei beantragen. Wer in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig ist, kann das Visum ausschließlich am deutschen Generalkonsulat Hongkong beantragen. Brasilianische Staatsangehörige können das Visum ausschließlich bei einer deutschen Auslandsvertretung in Brasilien beantragen.

Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können das erforderliche Visum bei jeder deutschen Auslandsvertretung weltweit beantragen. Im Regelfall können an der Botschaft Rom also nur Angehörigen dieser drei Staaten Working Holiday Visa erteilt werden.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bearbeitungsgebühr

Es wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,00- € berechnet. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.

Wann bekomme ich das Visum?

Die Botschaft Rom entscheidet über Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage ab dem Tag der Antragstellung. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums sowie Angaben zur möglichen Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Vergessen Sie nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Mit dem Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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