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Beginn einer Berufsausbildung in Deutschland

Berufsausbildung

Berufsausbildung, © colourbox

26.09.2024 - Artikel

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung beginnen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben und ausreichende Deutschkenntnisse haben.

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, wie z.B. zur Berufsausbildung, muss vor der Einreise bei der Botschaft Rom beantragt werden.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammen geheftet, vorzulegen:

  • gültiger Reisepass
    Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
    - Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten UND
    - weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen: Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien, bei Minderjährigen
    Nachweise über den Schulbesuch etc.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.

    Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden

  • einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX.

  • detaillierter Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan

  • Anmeldung zur Berufsschule

  • Motivationsschreiben mit Angabe, warum Sie diese Ausbildung machen möchten und was Ihre Pläne nach Ausbildungsende sind

  • Sprachzeugnis B1 – Das Sprachzeugnis darf nicht älter als 1 Jahr sein

  • Nachweise, wie Sie in Deutschland Ihren Lebensunterhalt sichern möchten, die Ausbildungsvergütung alleine reicht in der Regel nicht aus. Aussagekräftige Unterlagen können ein Mietvertrag sein, oder die Verpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland. Der gesicherte Lebensunterhalt in Höhe von 955,-€ für das erste Lehrjahr ist gesetzlich vorgeschrieben

  • Bei Abholung des Visums: Nachweis über mind. sechs Monate gültigen dt. Krankenversicherungsschutz für Langzeitreisen/Daueraufenthalt oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, da nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Dies gilt nicht für den Pass und die italienische Aufenthaltserlaubnis.

Ablauf des Visumverfahrens und Dauer des Verfahrens

Die Botschaft holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, sofern gesetzlich erforderlich.
Sofern Sie bereits einen deutschen Aufenthaltstitel hatten oder ein Asylverfahren durchlaufen haben, muss auch die Zustimmung der Ausländerbehörde an Ihrem geplanten Wohnort in Deutschland eingeholt werden. Die Dauer des Visumverfahrens hängt davon ab, ob Sie schon einmal in Deutschland waren.

Auskünfte zur Bearbeitungszeit hängen von vielen Faktoren ab, es kann keine verbindliche Dauer angegeben werden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Telefonische Auskunft

Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab.

Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden. Sie können sich jedoch unter folgendem Link an die Botschaft wenden.

Auskunftsberechtigte

Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.

Bearbeitungsgebühr

Es wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,00- € berechnet. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.



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