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Verpflichtungserklärung

Ein Füller neben einer Unterschrift

Unterschrift und Stift, © Colourbox

09.03.2023 - Artikel

Personen, die ausreichende finanzielle Mittel im Visumverfahren nicht aus eigener Kraft nachweisen können, haben die Möglichkeit, Verwandte oder Bekannte zu bitten, sich offiziell für die Kostenübernahme zu verpflichten. Eine Verpflichtungserklärung kann insbesondere für Personen, die zu Studien- oder Forschungsaufenthalten oder zu einem Sprachkurs nach Deutschland gehen, von Nutzen sein.

Falls Sie jemanden in Deutschland kennen, der sich für Sie verpflichten möchte, kann diese Person die für den Wohnort zuständige Ausländerbehörde kontaktieren. Dort kann eine offizielle Verpflichtungserklärung gegen eine Gebühr von 29,-€ unterzeichnet werden. Die Ausländerbehörde wird prüfen, ob die Person finanziell in der Lage ist, die Kosten für den Aufenthalt zu tragen. Die Ausländerbehörde entscheidet selbst, welche Unterlagen dafür vorgelegt werden müssen.

Falls Sie einen Sponsor in Italien kennen, der sich für Sie verpflichten möchte, der Einkommen, Vermögen oder pfändbaren Besitz in Deutschland hat, kann derjenige auch bei der Botschaft Rom oder dem Generalkonsulat Mailand gegen eine Gebühr von 29,-€ eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Da auch in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft werden muss, werden folgende Unterlagen des Verpflichtungsgebers verlangt:

  • gültiger Pass
  • gültiger italienischer Aufenthaltstitel
  • arbeitsvertrag
  • gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
  • kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • mietvertrag oder Nachweis, dass die Person in der eigenen Wohnung/ dem eigenen Haus wohnt
  • certificato di stato di famiglia
  • passkopie und aktuelle Adresse desjenigen, zu dessen Gunsten die Verpflichtungserklärung abgegeben wird (i. d. R. der künftige Student)



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