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Visum zum Freiwilligendienst

Frau vom Freiwilligendienst liest Senioren vor

Junge Frau vom Freiwilligendienst liest Senioren aus einem Buch Geschichten vor, © picture alliance / Zoonar

30.09.2024 - Artikel

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass
    Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
    - Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
    UND
    - weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen: Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien, bei Minderjährigen
    Nachweise über den Schulbesuch etc.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.

    Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden
  • einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX.
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation und den beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst
  • Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst einschließlich weltwärts Süd-Nord-Komponente:

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ):

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

Hinweis zum Europäischen Freiwilligendienst (EFD):

Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der/s Freiwilligen. Der/die Freiwillige erhält zudem zusätzlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 110,00 €.

Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.

Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Hinweis zum EFD: Sprachkenntnisse sind keine Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am EFD. Die aufnehmende Organisation unterstützt die/den Freiwillige/n beim Spracherwerb durch das von der EU-Kommission angebotene Online-Sprachlern-Tool (Online Linguistic Support) und ggf. durch separat angebotene Sprachkurse.

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt des Freiwilligendienstes vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.



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