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Honorarkonsuln im Amtsbezirk des Generalkonsulats Mailand
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises können auch von den Honorarkonsuln in Bozen, Florenz, Genua und Venedig entgegen genommen werden.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Eine Beantragung vom Reisepass oder Personalausweis ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung direkt mit dem jeweiligen Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin möglich.
- Sie können nur dann einen Termin bekommen, wenn Sie im jeweiligen Amtsbezirk des Büros des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin leben. Alternativ ist die Antragstellung vom Reisepass oder Personalausweis am Generalkonsulat Mailand möglich.
- Für die Beantragung vom Reisepass oder Personalausweis beim Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin wird eine zusätzliche Gebühr für die Annahme und Weiterleitung des Antrages an das Generalkonsulat Mailand in Höhe von € 81,60 berechnet (vgl. besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts - AAGebV). Es können zusätzlich weitere Gebühren für die Anfertigung eventueller Fotokopien und deren Beglaubigungen anfallen.
- Die Annahme eines Antrags vom Reisepass oder Personalausweis durch die Büros des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin stellt eine Serviceleistung dar, bedeutet allerdings nicht, dass ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises besteht. Die Entscheidung über den Antrag trifft das Generalkonsulat Mailand.
- Erstanträge vom Reisepass oder Personalausweis (z.B. erster Reisepass/Personalausweis für ein Kind) müssen ggf. beim Generalkonsulat Mailand gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vorher beim Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin oder beim Generalkonsulat.
- Wenn Sie als Tourist ihren Reisepass/Personalausweis in Norditalien verloren haben oder bestohlen wurden, ist die Ausstellung von Passersatzpapieren ggf. auch beim Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an das nächste Konsulat.
Kontakdaten:
Honorarkonsul Bozen (Mitarbeiter: Petra Koler, Luca Mancini) | Tel.: +39 0471 972118 Fax: +39 0471 975779 | Telefonzeiten: Dienstag, Mittwoch: 10.00-12.00 Uhr / Freitag: 10.00-11.00 Uhr Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Honorarkonsul Florenz (Mitarbeiterinnen: Claudia Capitanio, Matilde Kissler, Laura Scaricamazza) | Tel.: +39 055 2343543 Fax: +39 055 2476208 | Telefonzeiten: Montag bis Freitag: 9.00-10.00 Uhr Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Honorarkonsul Genua (Mitarbeiterin: Margit Müller) | Tel.: +39 371 6821463 Fax: +39 010 541994 | Telefonzeiten: Montag, Dienstag: 8.30-12.30 Uhr / Donnerstag: 14.00-17.00 Uhr Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Honorarkonsulin Venedig (Mitarbeiterinnen: Nadin Wegner, Marianne Mühlichen) | Tel.: +39 041 5237675 Fax: +39 041 2448469 | Telefonzeiten: Montag bis Freitag: 9.00-10.30 Uhr Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung |