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Codice Fiscale (italienische Steuernummer)
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Wichtiger Hinweis
Bedeutung
Wer sich länger in Italien aufhält, mit Behörden in Kontakt tritt, eine Ferienwohnung kaufen, einen Mobiltelefonvertrag abschließen oder vergünstigte Bahntickets erwerben will, kommt ohne codice fiscale (Steuernummer) nicht weit. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, die Schlüsseldaten des Bürgers (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort oder -land) bezeichnet. Der codice fiscale ist in Italien ein Instrument zur Identifizierung des Bürgers. Er wird auf Antrag durch jede Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) kostenfrei ausgestellt. Bei Verlust kann ein Duplikat, auch via Internet (www.agenziaentrate.gov.it) beantragt werden. Über die Möglichkeiten zur Beantragung eines codice fiscale von Deutschland aus informiert die Italienische Botschaft in Berlin hier.
Auszugsweise aus der Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (https://ambberlino.esteri.it/de/servizi-consolari-e-visti/servizi-per-il-cittadino-straniero/codice-fiscale/
Italienische Steuernummer („codice fiscale“) für ausländische Staatsangehörige
[…]
Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Italien ansässig sind, müssen gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets (D.M. attuativo) Nr. 281 vom 17. Mai 2001 eine Person bevollmächtigen, das Antragsformular für die italienische Steuernummer direkt bei den Dienststellen der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) auf italienischem Staatsgebiet einzureichen.
[…]
Ausländische Staatsangehörige können eine italienische Steuernummer nur dann bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen italienischen Konsulat beantragen, wenn der ausländische Staatsangehörige nicht in der Lage ist, eine Person mit der Beantragung der Steuernummer bei der italienischen Steuerbehörde zu beauftragen. In diesem Fall senden Sie bitte folgende Dokumente per E-Mail an consolare.berlino@esteri.it:
Antragsvoraussetzungen
Unionsbürger (also auch Deutsche) haben bei Beantragung den Personalausweis oder einen Reisepass vorzulegen sowie das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Es empfiehlt sich, zusätzlich eine Ablichtung des Dokuments bereits mitzuführen, die den Behörden sodann übergeben werden kann. Weiterhin ist erforderlich, dass eine Erklärung beigebracht wird, dass der Antragssteller ein domicilio fiscale (Wohnsitz oder Arbeitsstätte) in Italien hat. Diese Erklärung kann der in Italien ansässige Arbeitgeber oder eine in Italien ansässige natürliche Person abgeben. In letzterem Fall ist eine Ausweiskopie des Erklärenden mit einzureichen. In der Praxis verzichtet die lokale Behörde oft auf die Erklärung des domicilio fiscale. Die Beantragung erfolgt üblicherweise persönlich, es ist aber auch möglich, jemand damit zu beauftragen. Der zugeteilte codice fiscale wird zunächst auf einem einfachen Ausdruck mitgeteilt. Regelmäßig wird daraufhin aber eine Plastikkarte (tesserino) mit den Daten an die angegebene italienische Adresse zugesandt. Die Behördenpraxis gegenüber Ausländern ist jedoch unterschiedlich, so dass es sich empfiehlt, nachzufragen, wenn das Plastikkärtchen gewünscht wird.
Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten: Codice fiscale und Partita Iva
Wer (als natürliche oder juristische Person) in Italien eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit entfaltet, hat innerhalb von dreißig Tagen nach Aufnahme derselben gegenüber der zuständigen Finanzbehörde, Agenzia delle Entrate, die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Daraufhin wird eine Steuernummer, die Partita Iva, mitgeteilt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist jedoch, dass der Antragsteller über einen codice fiscale verfügt.
Antrag auf Zuweisung der Steuernummer
Antrag auf Zuweisung der Steuernummer (keine natürlichen Personen)