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Todesfälle / Überführungen von Verstorbenen
Beim Todesfall einer oder eines Deutschen in Italien obliegt den nächsten Angehörigen die Entscheidung, ob die Bestattung in Italien oder in Deutschland erfolgen soll und in welcher Form.
Angehörige sollten zunächst klären, ob der Verstorbene eine Versicherung hatte, die im Todesfall die Rückführung aus dem Ausland abdeckt, und sich in diesem Fall bitte direkt an die Versicherung wenden.
In der Praxis werden Bestattungen in Italien schneller als in Deutschland durchgeführt, meist innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes. Die üblichsten Bestattungsformen in Italien sind die Erd- und Feuerbestattung (cremazione).
Wenn eine Einäscherung in Italien stattfinden soll und der Verstorbene dies nicht schon selbst in einem Testament verfügt hat, ist eine entsprechende Erklärung der Hinterbliebenen erforderlich. Ein Muster in italienischer Sprache mit deutscher Übersetzung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Todesfall (Einverständniserklärung der Familienangehörigen für eine Feuerbestattung)
Die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die deutsche Auslandsvertretung ist dafür nicht erforderlich.
Für eine Bestattung in Italien, eine Einäscherung mit Überführung der Urne oder eine Leichenüberführung nach Deutschland müssen je nach Aufwand und Entfernung ortsübliche Kosten ab 2.500 € aufwärts eingeplant werden. Zur detaillierten Beratung und Erstellung eines Kostenvoranschlages muss ein Bestatter angesprochen werden.
Wenn der Verstorbene in Deutschland beigesetzt werden soll, besteht die Möglichkeit, ein Bestattungsinstitut am Ort in Deutschland zu beauftragen, das seinerseits einen italienischen Bestatter zur Durchführung der in Italien erforderlichen und gewünschten Vorbereitungen einschaltet.
Nur wenige italienische Bestatter sprechen deutsch. Auf Anfrage vermittelt die Deutschen Vertretungen in Italien den Kontakt zu überregional tätigen Bestattungsunternehmen, mit dem in englischer oder deutscher Sprache korrespondiert werden kann. Auch die deutschen Honorarkonsuln können in ihren Regionen Bestatter benennen bzw. den Kontakt vermitteln.
Eine selbständige Suche kann im italienischen Online-Telefonbuch www.paginegialle.it - deutsche Sprachversion - mit dem Suchbegriff „Bestattungen“ und dem Ort durchgeführt werden. Darüber hinaus können auch örtliche Krankenhäuser oder die Carabinieri bzw. die Polizei Bestatter benennen.
Die Formalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen können in Italien sehr aufwändig sein und liegen üblicherweise in der Hand des Bestatters.
Zur Überführung eines Leichnams ist ein von italienischen Behörden ausgestellter Leichenpass (passaporto mortuario) erforderlich, für die Überführung bzw. den Versand einer Urne ist weder ein Leichenpass noch eine von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Der Leichenpass kann von der Gemeinde ausgestellt werden, sobald der Leichnam zur Bestattung freigegeben ist sowie folgende Dokumente vorliegen:
- beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister (Sterbeurkunde)
- amtliche Bescheinigung, wonach gegen die Beförderung vom gesundheitlichen oder amtsärztlichen Standpunkt aus keine Bedenken bestehen und wonach die Leiche bestimmungsgemäß eingesargt worden ist
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist die Gemeinde des letzten Wohnortes des Verstorbenen, bei Ausländern ohne Wohnsitz in Italien die Gemeindeverwaltung des Sterbeorts, zuständig. Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Geburtsdatum und - ort
- Namen der Eltern
- Familienstand
- ggfs. Ehepartner
- vollständige letzte Anschrift
Es empfiehlt sich, diese Angaben durch eine internationalen Geburtsurkunde, ein Ausweisdokument, eine Meldebescheinigung und ggfs. eine internationale Heiratsurkunde nachzuweisen.
Sind Angehörige nicht vorhanden oder zur Kostenübernahme nicht in der Lage, wird ein anonymes Sozialbegräbnis vorgenommen. Im letzteren Fall wird die deutsche Auslandsvertretung die Hinterbliebenen ggf. um eine entsprechende schriftliche Mitteilung zur Weiterleitung an die italienischen Behörden bitten. Die deutschen Vertretungen können die Kosten einer Bestattung nicht übernehmen und auch nicht in Vorlage treten.
Dies sind allgemeine und unverbindliche Auskünfte. Es wird empfohlen, über die Einzelheiten des jeweiligen Sterbefalls mit einem Bestatter zu sprechen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Angehörigen eine weniger übliche Form der Bestattung planen.
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