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Informationen zum Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Allgemeine Informationen zum Führerschein

Ein gültiger deutscher Führerschein berechtigt auch in Italien zum Führen eines Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Fahrzeugklasse. Dies gilt auch für ältere Führerscheine auf den rosafarbenen oder grauen Vordrucken und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Führerscheininhabers. Wenn der Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegt wird, wird die Registrierung und Anerkennung bei der hierfür zuständigen „motorizzazione“ empfohlen. Jedoch muss ein unbefristeter Führerschein 2 Jahre nach Wohnsitznahme umgeschrieben werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung in Führerscheinangelegenheiten. Innerhalb des EU/EWR-Raumes gilt, dass der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes für die Ersterteilung und Ersatzausstellung nationaler sowie für die Ausstellung internationaler Führerscheine zuständig ist. Dies ist durch Richtlinie 91/439 EWG zwingend vorgeschrieben. Die Auslandsvertretungen können daher auch bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung keinen neuen Führerschein oder ein gültiges Ersatzdokument ausstellen.

Jeder EU-Bürger kann auch einen ital. Führerschein durch Fahrschulunterricht und Ablegung einer Fahrprüfung erwerben, Voraussetzung hierfür ist die residenza. Sollte der Inhaber eines ital. Führerscheins zum Zeitpunkt der Erteilung allerdings noch seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben, berechtigt dieser Führerschein nicht zum Führen eines Kfz in Deutschland (Ausnahme : mind. 6-monatiger Italienaufenthalt zum Besuch einer Universität oder Schule).

Für nicht in Italien wohnhaft gemeldete EU-Bürger, die einem besonderen Aufenthaltsstatus unterliegen (z.B. NATO-Soldaten oder Angehörige von UN-Organisationen) gelten die genannten Regelungen analog, die Residenzbescheinigung sollte dann durch eine Bescheinigung der Dienststelle ersetzt werden.

Wohnsitzverlegung nach Italien

ACHTUNG: Wird der Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegt, unterliegt auch der deutsche Führerschein den italienischen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeit ( i.d.R. 10 Jahre, gegebenenfalls kürzere Gültigkeit je nach Alter des Inhabers).

Nützliche Links

Weitere Informationen finden Sie auf:

www.motorizzazioneroma.eu

www.aci.it

www.provincia.bz.it

Informationen zum neuen deutschen Führerschein

Am 19.01.2013 haben sich in Deutschland einige fahrerlaubnisrechtliche Regelungen beim Führerschein geändert.

Hierzu gehört auch die Einführung eines neuen Führerscheinmodells. Neu ist, dass ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine oder wenn nach Verlust eines alten Führerscheins nach dem 19.01.2013 ein neuer Führerschein ausgestellt wird, das Führerscheindokument nur noch 15 Jahre gültig sein wird. Diese Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheindokuments muss dieses nur verwaltungstechnisch umgetauscht werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus gibt es einige Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen. So ersetzt die Klasse AM künftig die Klassen M und S. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge ist ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A bzw. A1 erforderlich. Bislang reichte hierfür eine Fahrerlaubnis der Klasse B aus. Außerdem wird die Klasse A2 neu eingeführt.

Wichtig: Die Neuregelungen gelten nur für Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erworben und für Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden. Alte Fahrerlaubnisse und Führerscheine sind davon grundsätzlich nicht betroffen.

Ausführliche Information zu den Änderungen, sowie Muster des neuen Führerscheins finden Sie hier

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