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Adoption - Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

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Deutschland und Italien - Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ)

Deutschland und Italien sind Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ). Für Deutschland ist das Abkommen am 1. März 2002, für Italien am 1. Mai 2000 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, im Rahmen des Übereinkommens und des dazugehörigen Ausführungsgesetzes das Verfahren bei internationalen Kindesadoptionen zu vereinheitlichen und zu verbessern.

Was regelt das Übereinkommen?

Das Übereinkommen hat folgende Regelungsinhalte:

  • Voraussetzungen für eine internationale Adoption (Artikel 4 ff. HAÜ)
  • Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit der Behörden (Artikel 6 ff. HAÜ)
  • Anforderungen an die Zulassung und Überwachung von Adoptionsvermittlungsstellen (Artikel 10 ff. HAÜ)
  • Internationale Anerkennung von Adoptionen (Artikel 23 ff. HAÜ)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption


Zentrale Stellen für Auslandsadoptionen nach dem HAÜ

Deutschland:

Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn

Postanschrift: 53094 Bonn

Tel: +49 228 99 410-5414, -5415

Fax: +49 228 99 410-5402

E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de

Website: www.bundesjustizamt.de

Italien:

Commissione per le Adozioni Internazionali

Largo Chigi 19, 00187 Roma

Tel: +39 (06) 6779 20-60, -66, -68

Fax: +39 (06) 677921-65, -66, -67, -68

E-Mail: cai.segreteria-enti@palazzochigi.it

Website: www.commissioneadozioni.it

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