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Neues Recht zur Bestimmung des anzuwendenden Güterrechts in der Ehe und Partnerschaft
Güterrecht, © Colourbox
Am 29.01.2019 sind zwei EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO) in Kraft getreten, die regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.