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Kopiebeglaubigung
Foto eines Stempels, © colourbox
Durch die Beglaubigung einer Kopie wird die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Dokument (Original, beglaubigten Abschrift oder Ausfertigung) bestätigt. Jedoch bestätigt die Beglaubigung einer Kopie nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Dokuments.
Die Botschaft Rom, das Generalkonsulat Mailand und die Honorarkonsuln können Kopien beglaubigen, wenn diese für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind.
Zur Terminbuchung für die Beglaubigung von Kopien bei der Botschaft in Rom, dem Generalkonsulat in Mailand und den Honorarkonsuln gelangen Sie hier:
Für die Beglaubigung von Kopien bringen Sie bitte mit:
- Original (oder beglaubigte Abschrift/Ausfertigung) des zu beglaubigenden Dokuments;
- Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt € 25,80 (unabhängig von der Seitenzahl des Schriftstücks).
Für Studienzwecke in Deutschland ist die Beglaubigung von Kopien gebührenfrei. Die Gebührenfreiheit ist auf die Beglaubigung der für eine Bewerbung notwendigen Unterlagen beschränkt, d.h. für in der Regel höchstens drei Sätze Bewerbungsunterlagen.
Allerdings sollten die für Studienzwecke in Deutschland erforderlichen Zeugnisdoppel oder Zeugnisabschriften vorrangig durch die jeweiligen Schulen oder entsprechenden italienischen Stellen erstellt und beglaubigt werden.
Für Rentenzwecke zur Vorlage bei gesetzlichen Rententrägern in Deutschland ist die Beglaubigung von Kopien gebührenfrei.