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Informationen für deutsche Staatsangehörige, die sich in Italien niederlassen wollen

Ein Finger auf einem Glubus zeigt auf Italien. (Undatierte, neuere Aufnahme).

Ein Finger auf einem Glubus zeigt auf Italien. (Undatierte, neuere Aufnahme)., © picture-alliance / Robert B. Fishman

21.02.2018 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats Mailand im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

1. Melde- und ausländerrechtliche Hinweise

Aufenthaltserlaubnis – Carta di Soggiorno

Seit dem 11.04.07 benötigen EU-Staatsangehörige in Italien keine italienische Aufenthaltsgenehmigung (sog.carta di soggiorno“) mehr. Für EU-Staatsangehörige gelten nun die Meldebestimmungen wie für die ansässige Bevölkerung.

Wohnsitz – Residenza

Der Wohnsitzwechsel muss vom betroffenen Bürger innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) erklärt werden; die Einschreibung ins Meldeamt gilt ab dem Datum der Erklärung der Zuwanderung.

Bei der Beantragung zur Einschreibung in das Meldeamt muss der Bürger die italienische oder ausländische Herkunftsgemeinde angeben und im Falle einer Lebens- oder Wohngemeinschaft muss der Name der Person angegeben werden, die bereits in der Wohnung lebt.

Zur Eintragung ins Einwohnermelderegister müssen die Unionsbürger mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder ausländische Identitätskarte) und der Steuernummer vorsprechen. In der Regel werden, abhängig vom Aufenthaltszweck folgende weitere Unterlagen gefordert: Bestätigung über die ausgeübte Arbeitstätigkeit, Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag, Rechnung der Müllabfuhr), eine Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie (certificato di stato di famiglia) Einschreibebestätigung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Bildungseinrichtung, Bestätigung über den Abschluss einer Krankenversicherung, welche die Gesundheitskosten abdeckt (für Nicht-Erwerbstätige), Bestätigung über die Verfügbarkeit von ausreichend Geldmitteln für den Aufenthalt für sich selbst und die Familienangehörigen

Die genauen Anforderungen erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt.

Erklärung der zeitlichen Niederlassung – Dichiarazione di domicilio temporaneo

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht nach Italien verlegen und sich dennoch für einen längeren Zeitraum an einem bestimmten Ort aufhalten möchten, können Sie beim Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) eine Erklärung der zeitlichen Niederlassung (dichiarazione di domicilio temporaneo) abgeben. Dazu benötigen Sie Ihren Ausweis. Diese Erklärung ist vor allem bei der Suche nach einer Beschäftigung empfehlenswert, denn sie ermöglicht es, in die Liste der Stellengesuche aufgenommen zu werden und die Arbeitskarte (scheda professionale) zu erhalten.

2. Steuern und Sozialversicherung

Steuern - Tasse

Die italienische Steuernummer (codice fiscale) ist von großer Bedeutung im täglichen Leben und wird für die unterschiedlichsten Zwecke benötigt. Sie ist bei der örtlichen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate / Ufficio delle Imposte Dirette, www.agenziaentrate.gov.it) unter Vorlage eines gültigen Ausweises zu beantragen. Sie kann auch vorab in Deutschland bei einer der italienischen Auslandsvertretungen beantragt werden. Ein Wohnsitz in Italien ist nicht erforderlich.

Selbständige und Gewerbetreibende benötigen darüber hinaus eine Gewerbesteuernummer (Partita IVA), die beim Ufficio delle Entrate / Ufficio IVA beantragt wird. Zur Beantragung benötigen Sie den codice fiscale, ein certificato di residenza / domicilio, einen Nachweis, dass die anfallende Gebühr vorab entrichtet wurde und das Antragsformular. Die notwendigen Antrags-/Gebührenformulare (modulo per versamento tassa di concessione governativa & apertura p. IVA, dichiarazione di inizio attività) erhalten Sie vorab bei der zuständigen Handelskammer (Camera di Commercio).

Die Besteuerung richtet sich vorrangig nach dem deutsch-italienische Doppelbesteuerungsabkommen. Auskünfte hierzu erteilen die Finanzämter und Steuerberater. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de

Krankenversicherung – Sanità

Im Verhältnis Deutschland – Italien gilt grundsätzlich das Beschäftigungslandprinzip, d.h., dass Sie dort versichert sein müssen, wo Sie arbeiten (sofern Sie nicht in einem Entsendeverhältnis stehen). Seit einem Dekret des Arbeitsministers vom 18.03.1999 (das die EG-VO 884/2004 umsetzt), gelten für EU-Bürger mit Wohnsitz in Italien die gleichen Pflichten wie für italienische Staatsangehörige. Sie sind im gesetzlichen nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale) versichert, wenn Sie nicht privat oder aus einem anderen Grund des Weiterbestehens der früheren Sozialversicherung in einem anderen Mitgliedstaat der EU sozialversichert sind. Zur Klärung Ihres Status und Sicherstellung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich bitte unmittelbar nach Arbeitsaufnahme an das örtliche ASL-Büro.

Bei privaten Versicherungsverhältnissen ist es notwendig, die Reichweite des Versicherungsschutzes direkt mit der entsprechenden Versicherung abzuklären und gegebenfalls zu ergänzen.


Rentenversicherung – Pensioni

Auch für die Rentenversicherung gilt nach den EU-Verordnungen über die soziale Sicherheit das Beschäftigungslandprinzip. Bei Angestellten entrichtet im Regelfall der Arbeitgeber die entsprechenden Beiträge. Die Rentenversicherungszeiten in Deutschland und Italien werden jeweils angerechnet und jeder Staat zahlt eine Teilrente.

Der staatliche Rentenversicherungsträger Istituto Nazionale Previdenza Sociale (I.N.P.S.) informiert über Renten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft, etc. (örtliche Niederlassungen, zentrale Auskunft unter Tel.: 0039 803164, www.inps.it).

3. Arbeit und Bildung

Arbeitsaufnahme

Eine Arbeitsgenehmigung ist für Unionsbürger nicht erforderlich.

Arbeitsvermittlung

Folgende Institutionen vermitteln Arbeitsplätze in Italien:

a) das örtliche italienische Arbeitsamt (Ufficio di collocamento)

Dort können Sie sich unter Vorlage der folgenden Dokumente als arbeitssuchend melden: Arbeitskarte (scheda professionale, zu erhalten beim Centro per l’impiego) Wohnsitzbescheinigung (Certificato di residenza), Steuernummer (codice fiscale), sofern vorhanden Studien- bzw. Ausbildungsnachweise, Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie (stato di famiglia). Selbständige bestimmter Berufssparten müssen sich in die entsprechende Kammer (albo / ordine) einschreiben.

b) das europäische Netzwerk „European Employment Services - EURES“

EURES-Beraterinnen und Berater informieren über die Vermittlungsmöglichkeiten sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen. Sie haben Zugriff auf Stellenangebote in den jeweiligen Ländern und auf Ansprechpartner in den Arbeitsverwaltungen der übrigen Partnerländer. Ansprechpartner in Italien finden Sie über https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage

c) (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung), Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0049 228/713 0, Fax: 0049 228/713 270 1111, E Mail: ZAV-Bonn@arbeitsagentur.

d) Deutsch-Italienische Handelskammer Mailand, Via Gustavo Fara, 26, 20124 Milano, Tel.: 02 679131, Fax: 02-66980964, E Mail: info@ahk-italien.it

Stellenangebote sind auch den überregionalen Tageszeitungen zu entnehmen, z.B.

LA STAMPA, www.lastampa.it, IL CORRIERE DELLA SERA, www.corriere.it,

LA REPUBBLICA, www.repubblica.it, für Südtirol: DOLOMITEN, www.dolomiten.it

Schulwesen

Auskünfte über italienische Schulen gibt das Ministerium für öffentliche Bildung (Ministero della Pubblica Istruzione), www.istruzione.it

In Italien existieren drei deutsch-italienische Begegnungsschulen. Informationen über die einzelnen Schulen erhalten Sie über die Zentralstelle für Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) sowie direkt bei den einzelnen Schulen:

Deutsche Schule Genua

Via Mylius 1

I – 16128 GENOVA

Tel.: 0039 010-564334

Fax: 0039 0105960318

segretim86@dsgenua.it.

http://www.dsgenua.de/

Deutsche Schule Mailand

Via Legnano 24

I – 20121 MILANO

Tel.: 0039 02-6597614

Fax: 0039 02-45499588

segreteria@dsm-milano.it

http://www.dsmailand.it/

Deutsche Schule Rom

Via Aurelia Antica 397-403

I – 00165 ROMA

Tel.: 0039 06-6638776

Fax: 0039 06-6630632

dsr@dsrom.de

http://www.dsrom.de/

Universität, Studium

Studienbewerber mit Hochschulreife aus EU-Staaten stellen ihren Immatrikulationsantrag direkt bei der italienischen Universität – unter Beachtung der von der Universität festgelegten Modalitäten und Fristen. Gegebenenfalls ist ein für den Studiengang vorgesehener Zugangstest zu bestehen. Die Studienunterlagen müssen übersetzt und gegebenenfalls von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland mit einer sog. „Wertigkeitserklärung“ (dichiarazione di valore) versehen werden. Nähere Auskünfte erteilt das italienische Studentensekretariat (segretaria dell’Università) vor Ort, sowie die italienischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie auch beim Wissenschaftsministerium unter www.murst.it

4. Auto und Verkehr

Führerschein – Patente

Wird der Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegt, unterliegt auch der deutsche Führerschein den italienischen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeit ( i.d.R. 10 Jahre, gegebenenfalls kürzere Gültigkeit je nach Alter des Inhabers). Es wird empfohlen, nach Wohnsitzverlagerung das zuständige Straßenverkehrsamt (Motorizzazione Civile) zu kontaktieren.

5. Sonstige Informationen

Botschaft und Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Die Rechts- und Konsularreferate der Botschaft Rom und des Generalkonsulats Mailand sind Ansprechpartner bei Passangelegenheiten (z.B. Ausstellung, Wohnsitzänderung etc.) und Personenstandsangelegenheiten (z.B. Geburtsanzeigen, Namenserklärungen); bei Beglaubigungen, Bescheinigungen und Rechtsfragen allgemeiner Natur. Ferner verfügen wir über unverbindliche Listen von deutschsprechenden Ärzten, Übersetzern und Rechtsanwälten. Fragen aus anderen Bereichen beantwortet das Wirtschafts-, Presse- oder Kulturreferat.

Die Botschaft und das Generalkonsulat können leider keine Arbeitsplätze, Wohnungen, Schulen oder sonstige Institutionen oder Firmen für Sie vermitteln und auch nicht beurteilen, welche Aussichten Bewerbungen oder Aufnahmeanträge etc. haben. Die Anschriften von Firmen und Behörden können Sie den örtlichen Telefonbüchern bzw. der internationalen Telefonauskunft oder dem Internet entnehmen.

Kfz

Beim Führen eines Kfz in Italien müssen folgende Papiere mitgeführt werden: Führerschein, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (carta di circolazione), Ausweispapier u. Bescheinigung der Haftpflichtversicherung. Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie die Einschaltung des Abblendlichts auch tagsüber gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Kraftfahrzeuge innerhalb von 60 Tagen bei der zuständigen Motorizzazione umgemeldet werden; die deutschen Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere werden in der Regel eingezogen und vernichtet. Da keine automatische Benachrichtigung der deutschen Behörden erfolgt, empfiehlt es sich, das deutsche Kraftfahrzeugamt selbst über die Ummeldung zu informieren. Nach Ummeldung sind der Haftpflichtversicherungsnachweis und der Nachweis der erfolgten Abgasuntersuchung von außen sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Kostenpflichtige Hilfe bei der Ummeldung bieten die örtlichen Niederlassungen des Automobile Club d’Italia (ACI), www.aci.it


Reisepass/Personalausweis

Ausweispapier bzw. Reisedokument bei ausschließlichem Wohnsitz in Italien ist der deutsche Reisepass, der bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt oder geändert werden kann. Informationen über die vorzulegenden Dokumente erhalten Sie auf der Seite Pässe und Ausweise.

Bei Hauptwohnsitz (residenza) in Italien können Sie zusätzlich bei der Gemeinde (comune) eine italienische carta d’identità beantragen, die jedoch nicht zu Reisen außerhalb Italiens berechtigt.

Unterkünfte

Listen von Hotels, Pensionen und privaten Zimmern sind bei der Touristeninformation (Azienda Promozione Turistica, APT) erhältlich. Annoncen in Tageszeitungen, unter der Rubrik Case e Terreni, und in der italienischen Anzeigenzeitung „Secondamano“ (www.secondamano.it) können nützliche Hinweise für Wohnungssuchende geben. Speziell für Rom ist die Anzeigenzeitung „PortaPortese“ (www.portaportese.it) nützlich. Ebenso finden sich in Geschäften oder Supermärkten lokale Anzeigenzettel. Da Mieten für Wohnungen im Raum Mailand besonders hoch sind, versuchen viele Italiener ein oder mehrere Zimmer unterzuvermieten.

Wahlen

Deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Italien sind bei Bundestagswahlen und Europawahlen wahlberechtigt. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahlteilnahme. Die Formalitäten zur Teilnahme an der Wahl werden ca. 6 Monate vor der Wahl über die Homepage der Botschaft und das Generalkonsulat bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es unter folgender Adresse: Bundeswahlleiter, Postfach 170377, 53029 Bonn, www.bundeswahlleiter.de

Bei italienischen Kommunalwahlen steht Unionsbürgern auf der Grundlage des Maastrichter Vertrags das aktive und passive Wahlrecht zu.

Telefon

Internationale Telefonvorwahl nach Italien ist +39; im Gegensatz zu Deutschland ist die 0 der Ortsvorwahl zu wählen (Mailand 0039 02 ...). Nur bei Handynummern ist keine 0 vorzuwählen. Die örtlichen Telefonbücher (Pagine Bianche) und die „Gelben Seiten“ (Pagine Gialle) sind auch im Internet zu finden: www.paginebianche.it, www.pagingigialle.it


Informationsbroschüren zu Italien sowie Ihren Rechten und Möglichkeiten innerhalb der Europäischen Union

• „Merkblatt für Auslandstätige und Auswanderer Nr. 80“ – Italien, Herausgeber: Bundesverwaltungsamt, Postfach 680169, 50728 Köln, www.bva.bund.de

• Arbeiten / Wohnen in einem anderen Land der Europäischen Union, Herausgeber: Europäische Kommission, Bestellung per Telefon unter 00800 67 89 10 11 oder über https://europa.eu/european-union/life-business_de

• Länder- und Kurzberichte des Statistischen Bundesamtes, Herausgeber: Statistischer Informationsservice, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de

• Wirtschaftsberichte und Kurzmerkblätter, Herausgeber: Bundesstelle für Aussenhandelsinformationen, Agrippastrasse 87-93, 50676 Köln, www.bfai.de

• Länder- und Reiseinformationen, Herausgeber: Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, www.auswaertiges-amt.de

• „In Europa leben und arbeiten“, Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 11044 Berlin, www.bundesregierung.de

• „Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit - Ihre Rechte bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, Herausgeber: Europäische Kommission, Bestellung per E-Mail: empl-info@cec.eu.int

• „Deutsches Branchenverzeichnis für Italien“, Herausgeber: Centropa S.a.S., Via Domenico Silveri 30, 00165 Rom, Tel.: 0039 06 3937 5197, www.italieninfos.com

weitere nützliche Adressen und Internet-Links

• Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Via San Martino della Battaglia, 4, 00185 Rom, Tel.: 0039 06-49213-1, Fax: 0039 06-4452672, E-Mail, www.rom.diplo.de

• Generalkonsulat Mailand, Via Solferino 40, 20121 Milano, Tel.: 0039 02-6231101, Fax: 0039 02-6554213, E-Mail, www.mailand.diplo.de

• Ambasciata d’Italia, Hiroshimastr. 1, 10785 Berlin, Tel.: 030 254400 / Fax: 03025440169, www.ambberlino.esteri.it; E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it

• Bürgerberaterin bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin, Tel.: 030/2280-2450, Fax 030/2280-2880, E-Mail: eu de-buergerberater@cec.eu.int

• Questura di Milano, Via Montebello 26, Tel.: 02.62261, www.poliziadistato.it

• Comune di Milano, Via Larga 12, Tel.: 02.88451, www.comune.milano.it (Auch Informationen zu Sprachkursen)

• Questura di Napoli, Via Medina 75, Tel.:08.17941111, www.poliziadistato.it

• Comune di Napoli,Corso Arnaldo Lucci 82, Tel.: 081.7953766

• Questura di Roma, Via San Vitale 15, Tel.: 06.46861

• Comune di Roma, Via Petroselli, Tel.: 06.0606 (24h, Mo-Sa von 16-19 Uhr Auskünfte in deutscher Sprache), www.comune.roma.it

• www.auswandern.bund.de (Angebot des Bundesverwaltungsamt für Auswanderer und Auslandstätige)

• www.esteri.it (Außenministerium der Republik Italien)

• https://europa.eu/ (Portal der Europäischen Union)

• www.eu-kommission.de



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