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Anschriftenermittlung in Italien

Adressbuch

Adressbuch, © colourbox

21.02.2018 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des der Auslandsvertretungen in Italien im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Ermittlung italienischer Anschriften gehört nicht zu den Kernbereichen der Tätigkeit der deutschen Auslandsvertretungen in Italien. Um eine Anschrift in Italien zu ermitteln, wenden Sie sich daher bitte direkt an die italienischen Behörden. Dazu einige praktische Hinweise:

Die Einwohnermeldeämter (anagrafe) sind Teil der jeweiligen Stadtverwaltung.

Für eine Adressermittlung, bzw. Überprüfung richten Sie daher ein Schreiben in Italienisch an das Ufficio Anagrafe der jeweiligen Gemeinde.

Sie benötigen möglichst den vollständigen Namen des Betreffenden, inkl. Geburtsname, das Geburtsdatum und möglichst auch den Geburtsort, sowie den letzten bekannten Wohnsitz bzw. den vermuteten Aufenthaltsort und möglichst auch die Staatsangehörigkeit des Gesuchten.

Bei der Suche können Ihnen neben den bekannten Suchmaschinen folgende Webseiten weiterhelfen:

www.paginebianche.it (Telefonauskunft der Seat Pagine Gialle S.p.A.)

www.paginegialle.it (Italienische Gelbe Seiten)

Städte und Gemeinden in Italien finden Sie in der Regel unter www.comune.Ort.it – z.B. Rom unter www.comune.roma.it, Mailand unter www.comune.milano.it, Neapel unter www.comune.napoli.it.

Bei der Suche nach Firmen kann die Deutsch-Italienische Handelskammer, Via Gustavo Fara, 26 in 20124 Milano / Italien, Tel.: 0039-02-679131, Fax: 0039-02-669-80964, E-mail: info@ahk-italien.it und homepage: www.ahk-italien.it behilflich sein.

Italienische Staatsangehörige, die für mehr als 12 Monate ins Ausland verziehen, sollten im A.I.R.E. („Anagrafe e censimento degli Italiani all’Estero“ – Einwohner- und Volkszählungsregister der Italiener im Ausland) über ihre ursprüngliche Heimatgemeinde oder die zuständige italienische Auslandsvertretung eingeschrieben sein. Das AIRE selbst wird ebenfalls bei den italienischen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen geführt. Dort ist in der Regel auch eine Rückkehradresse nach Italien vermerkt.

Sofern Sie im Zusammenhang mit der Anschriftenermittlung die Hilfe von Übersetzungsbüros oder deutschsprachigen Rechtsanwälten in Italien benötigen, stellen die Auslandsvertretungen auf Anfrage eine Liste von geeigneten Institutionen zur Verfügung. Alternativ können Sie mit der deutschsprachigen Suchmaske der Internetpräsenz der italienischen gelben Seiten nach geeigneten Dienstleistern recherchieren (unter www.paginegialle.it).

Die Auslandsvertretungen können nur subsidiär vorzunehmende konsularische Tätigkeiten wie Anschriftenermittlungen nur in begründeten Einzelfällen wahrnehmen, wenn die vorgenannten Möglichkeiten aus bestimmten Gründen nicht offenstehen und die Vertretungen nach italienischem Recht tätig werden dürfen. Die Sprachbarriere ist grundsätzlich kein ausreichendes Argument für die Inanspruchnahme der Auslandsvertretungen. Auf die Bearbeitungsdauer der italienischen Behörden haben die Auslandsvertretungen keinerlei Einfluss. Die Gebühren für eine Anschriftenermittlung richten sich nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG), ergänzt durch die Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV) und die Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) und werden nach Zeitaufwand berechnet. Ein Tätigwerden ist nur bei vorheriger schriftlicher Kostenzusage möglich.


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