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Betrug – Schockanrufe, Scamming, Rip Deal etc.

Briefumschlag mit Geldscheinen

Briefumschlag mit Geldscheinen, © dpa-Zentralbild

Artikel

Die Deutschen Vertretungen in Italien werden regelmäßig von Opfern von Betrugsfällen mit Italienbezug kontaktiert. Die Vorgehensweisen, um an das Geld der Opfer zu gelangen, sind sehr raffiniert. Bitte seien Sie daher besonders vorsichtig und konsultieren Sie in Verdachtsfällen umgehend die Polizei. Betrug ist strafbar.

Über die gängigsten Betrugsmaschen informieren die Polizeistellen sowie die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die untenstehenden Konstellationen sind keine abschließende Aufzählung. Betrügende lassen sich immer wieder Neues einfallen, um Opfer zu schädigen.

Häufig werden Betrugsopfer in Deutschland von vermeintlich Notleidenden in Italien kontaktiert, die einen Unglücksfall vortäuschen. Es handelt sich dabei beispielsweise um vermeintliche Inhaftierungen, bei denen hohe Geldsummen als Kaution hinterlegt werden sollen, oder Unfälle, die einen kostenaufwendigen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben. Oft wird auch vorgespielt, dass ein Angehöriger eine Straftat oder einen Verkehrsunfall verursacht habe und ihm nun eine Gefängnisstrafe drohe. Stets wird vorgegeben, dringend auf größere Geldmengen der Kontaktperson in Deutschland angewiesen zu sein, um sich aus der Notlage in Italien befreien zu können. Die Kontaktaufnahme mit dem Betrugsopfer in Deutschland erfolgt entweder durch die angeblich notleidende Person selbst oder vermeintlich beteiligte Dritte wie Behörden oder Krankenhauspersonal. Häufig steht hinter der anfragenden Person eine Online-Bekanntschaft aus sozialen Netzwerken, die über einen längeren Zeitraum das Vertrauen des Betrugsopfers gewonnen hat, ein persönliches Treffen erfolgte meistens nicht. Nicht selten wird dem Opfer eine Liebesbeziehung vorgetäuscht. Die Kontaktanbahnung kann aber auch von gänzlich unbekannten Dritten telefonisch erfolgen (z.B. sog. „Schockanrufe“ oder „Enkel-Trick“). In anderen Konstellationen werden Versprechungen wie große Geldgewinne (z.B. Erbschaft), Traumhäuser/Wohnungsangebote, Arbeitsangebote gemacht.

Die Polizei rät, sich im Falle von derartigen Anrufen nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen zu lassen und keine Details zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen preiszugeben. Legen Sie im Zweifel einfach auf und rufen Sie Ihre angeblich in eine Notlage geratenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.

Übergeben oder überweisen Sie kein Geld an Personen, die Sie nicht kennen. Falls Sie einen solchen Anruf oder drängende Nachrichten von Online-Bekanntschaften erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.

Eine andere Methode sind betrügerische Devisentauschgeschäften, so genannte „Rip deals“, bei denen die Opfer regelmäßig um große Summen Bargeld gebracht werden.

Die Anbahnung dieser Geschäfte erfolgt auf verschiedenste Art und Weise. Beispielsweise melden sich die Täter bei Personen, die im Internet oder in Zeitungen Immobilien oder andere Gegenstände von höherem Wert angeboten haben oder z.B. Investitionen suchen. Die Inserenten werden dann unter Vortäuschung von Interesse an dem Objekt nach Italien gelockt, wo sich die Täter mit ihnen meist in einem vornehmen Hotel in seriösem Ambiente verabreden. Bei den Treffen interessiert die Täter dann das ursprünglich angebotene Objekt nicht mehr, vielmehr wird den Opfern ein lukratives Devisentauschgeschäft, oft Euro gegen Schweizer Franken angeboten. In der Regel findet dann auch tatsächlich ein Tausch von geringen Summen statt, um das Vertrauen des Opfers zu gewinnen. Dann wird ein Tauschgeschäft von größerem Umfang angeboten. Lässt sich das Opfer hierauf ein, verschwinden die Täter entweder, sobald sie das Geld in den Händen haben oder sie übergeben dem Opfer mehrere Bündel Geldscheine, von denen jeweils nur der oberste Geldschein echt ist. In Einzelfällen waren die Täter sogar gewalttätig.

Für den Fall, dass Sie einem solchen Betrug zum Opfer gefallen sind, wenden Sie sich bitte auf schnellstem Wege noch in Italien an die örtliche Polizei.

Italienweiter Notruf: 112 bzw. 113

Zudem sollten Sie die Tat auch in Deutschland bei der Polizeidienststelle Ihres Wohnsitzes anzeigen.

Es wird um Verständnis gebeten, dass die Deutschen Vertretungen in Italien selbst keine Ermittlungen durchführen oder in die Wege leiten können.

(Ergänzender Hinweis: Die Obergrenze für Barzahlungen liegt in Italien seit dem 01.01.2022 bei 999,-Euro gemäß Gesetz Nr. 157/2019. Sowohl zahlende als auch annehmende Person werden mit hohen Bußgeldern belegt.)

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