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Blaue Karte EU

Im Wind wehende Europaflagge

Europaflagge, © picture alliance / dpa

14.11.2023 - Artikel

-Achtung! Diese Seite wird gerade aktualisiert. Die angegebenen Mindestbeträge beziehen sich auf das Jahr 2023-


Eine Blue Card EU können Hochschulabsolventen eines Nicht-EU-Landes erhalten, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie haben entweder einen deutschen Hochschulabschluss, einen in Deutschland anerkannten ausländischen bzw. einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und
  • einen Arbeitsvertrag mit einem jährlichen Bruttogehalt von mindestens 43.800,- €

Für Berufe in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik, Technik, Ingenieurwesen und Medizin liegt die Gehaltsgrenze bei jährlich 39.682,80,- € brutto.

Wir möchten Sie jedoch bitten, mit ausreichend Vorlauf zu beantragen, da im Visumverfahren das Interesse an der Einreise sorgfältig mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen ist. Bei Visumanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte und vergleichbare Erwerbstätigkeit ist besonders darauf zu achten, dass das in Deutschland erworbene Wissen nicht für Zwecke missbraucht werden kann, die das friedliche Zusammenleben der Völker und/oder die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit in Deutschland beeinträchtigen oder bedrohen könnten.

Dies kann im Einzelfall zu einer längeren Bearbeitungsdauer des Visumantrages führen.

Im Gegensatz zu Inhabern einer normalen Aufenthaltserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU bereits nach 33 Monaten einen dauerhaft gültigen Aufenthaltstitel beantragen. Werden Deutschkenntnisse der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen, können Inhaber der Blauen Karte EU bereits nach 21 Monaten einen dauerhaft gültigen Aufenthaltstitel beantragen. Inhaber der Blauen Karte EU erwerben nach 18 Monaten das Recht, in andere EU-Staaten im Rahmen der Freizügigkeit weiterzuwandern.

Beantragen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Inhabern der Blauen Karte EU ein Visum zur Familienzusammenführung, sind diese vom Nachweis geringer Deutschkenntnisse befreit.

Die Blaue Karte EU ist erst nach der Einreise bei der für den künftigen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde erhältlich. Vor der Einreise ist ein Visum zur Arbeitsaufnahme bei einer deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. Die Deutsche Botschaft Rom nimmt Visumanträge von Personen entgegen, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Italien liegt.

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