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Erasmus-Student/Erasmus-Praktikanten

Erasmus, © Colourbox
Wer braucht ein Visum?
Mobilität EU: Für einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums in Deutschland von bis zu 360 Tagen bedarf es keines Visums mehr, nachdem die Richtlinie EU 2016/801 umgesetzt wurde. Die deutsche Universität teilt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit, dass Sie das Studium beabsichtigen, hierfür müssen Sie Ihren italienischen Aufenthaltstitel zum Studium vorlegen (gültig für den gesamten Zeitraum der Mobilität!), sowie eine Kopie Ihres gültigen und in Deutschland anerkannten Passes oder Passersatzes. Auch der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Sofern Ihr geplantes Studium länger als 360 Tage dauern soll, oder falls Sie in Italien bislang keinen Aufenthaltstitel zum Studium besaßen, müssen Sie ein Visum beantragen.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien vorzulegen:
- gültiger Reisepass im Original und zwei gut lesbare Kopien der Datenseite
Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein - zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
- gültige italienische Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Quittung über die beantragte Verlängerung
- zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX.
Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download die offiziellen Erasmus-Unterlagen mit Angabe der deutschen Universität oder Firma + Angaben zur Aufenthaltsdauer sowie Höhe des ERASMUS+ Stipendiums. Andere Stipendien fließen NICHT in die Prüfung ein
Immatrikulationsbescheinigung oder Einladung der deutschen Universität
sofern ein Stipendium des Erasmus-Mundus-Programms gezahlt wird: Stipendienzusage mit Angaben zu Laufzeit und Höhe des Stipendiums sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Visa können nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Folgende Nachweise werden neben Stipendien akzeptiert:
- offizielle Verpflichtungserklärung eines Sponsors, abzugeben bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors, muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten, für den gesamten Studienzeitraum gültig sein, darf nicht älter als 6 Monate sein. Sponsoren, die im Ausland wohnhaft sind, müssen pfändbares Einkommen in Deutschland haben
- Sperrkonto in Deutschland, mit dem Nachweis von 934,-€ pro Monat. Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts
- Nachweise über mind. drei Monate gültigen dt. Krankenversicherungsschutz für Langzeitreisen/Daueraufenthalt, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus
Es werden nur vollständige Anträge angenommen, da nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Dies gilt nicht für den Pass und die italienische Aufenthaltserlaubnis.
Telefonische Auskunft
Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab.
Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden. Sie können sich jedoch unter folgendem Link an die Botschaft wenden.
Auskunftsberechtigte
Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.
Bearbeitungsgebühr
Es wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Ausnahme: Sie studieren in Deutschland mit einem Erasmus-Stipendium. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.