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Visum zur Aufnahme einer unselbständigen Arbeit

Engineer discussing over document with coworker while standing by equipment at industry

Engineer discussing over document with coworker while standing by equipment at industry, © picture alliance / Westend61

07.03.2023 - Artikel

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit muss vor der Einreise bei der Botschaft Rom beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Visa bzw. eine Arbeitserlaubnis für unqualifizierte und niedrig qualifizierte Tätigkeiten nicht möglich sind. Ausnahmen bestehen nur für Inhaber eines Daueraufenthaltstitels EU (Permesso di soggiorno di lungo periodo UE)

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien vorzulegen:

  • gültiger Reisepass im Original und zwei gut lesbare Kopien der Datenseite
    Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
  • gültige italienische Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Quittung über die beantragte Verlängerung. Auch italienische D-Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten sind anerkannt.
  • zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX.
    Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download
  • detaillierter und unterschriebener Arbeitsvertrag mit dem künftigen Arbeitgeber
  • Nachweise über die berufliche Qualifikation des Antragstellers

  • ausgefülltes Formular: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 

  • Nachweis über Deutschkenntnisse/Schreiben des Arbeitgebers, dass diese nicht notwendig sind.  

  • Nachweise über mind. drei Monate gültigen dt. Krankenversicherungsschutz für Langzeitreisen/Daueraufenthalt, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus (muss spätestens bei der Abholung des Visums vorgelegt werden). In der Regel besteht in Deutschland ab der Arbeitsaufnahme Versicherungsschutz. Der Krankenversicherungsnachweis muss also den Zeitraum zwischen Einreise und Arbeitsaufnahme abdecken.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, da nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Dies gilt nicht für den Pass und die italienische Aufenthaltserlaubnis.

Ablauf des Visumverfahrens und Dauer des Verfahrens

Die Botschaft holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, sofern gesetzlich erforderlich. Falls Sie die Vorabzustimmung bei Antragstellung im Original vorlegen, verkürzt dies die Bearbeitungszeit erheblich.

Sofern Sie bereits einen deutschen Aufenthaltstitel hatten oder ein Asylverfahren durchlaufen haben, muss auch die Zustimmung der Ausländerbehörde an Ihrem geplanten Wohnort in Deutschland eingeholt werden.

Inhaber des Daueraufenthaltstitel EU müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, besonders wenn sie bereits unerlaubt in Deutschland gearbeitet haben.

Sofern Sie sich bereits mit einem Aufenthaltstitel oder zu einem Asylantrag oder unerlaubt länger in Deutschland aufgehalten haben, wird die Bearbeitungszeit Ihr Antrages verlängern.

Die Bearbeitungszeit beginnt wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen.

Telefonische Auskunft

Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden.  Sie können sich jedoch unter folgendem Link an die Botschaft wenden. 

Auskunftsberechtigte

Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.

Bearbeitungsgebühr

Es wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.

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