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Honorarkonsuln im Amtsbezirk des Generalkonsulats Mailand

09.03.2023 - Artikel

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises können auch von den Honorarkonsuln in Bozen, Florenz, Genua und Venedig entgegen genommen werden.

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Eine Beantragung vom Reisepass oder Personalausweis ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung direkt mit dem jeweiligen Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin möglich.
  2. Sie können nur dann einen Termin bekommen, wenn Sie im jeweiligen Amtsbezirk des Büros des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin leben. Alternativ ist die Antragstellung vom Reisepass oder Personalausweis am Generalkonsulat Mailand möglich.
  3. Für die Beantragung vom Reisepass oder Personalausweis beim Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin wird eine zusätzliche Gebühr für die Annahme und Weiterleitung des Antrages an das Generalkonsulat Mailand in Höhe von 88,50 € berechnet (vgl. besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts - AAGebV). Es können zusätzlich weitere Gebühren für die Anfertigung eventueller Fotokopien und deren Beglaubigungen anfallen.
  4. Die Annahme eines Antrags vom Reisepass oder Personalausweis durch die Büros des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin stellt eine Serviceleistung dar, bedeutet allerdings nicht, dass ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises besteht. Die Entscheidung über den Antrag trifft das Generalkonsulat Mailand.
  5. Erstanträge vom Reisepass oder Personalausweis (z.B. erster Reisepass/Personalausweis für ein Kind) müssen ggf. beim Generalkonsulat Mailand gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vorher beim Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin oder beim Generalkonsulat.
  6. Wenn Sie als Tourist ihren Reisepass/Personalausweis in Norditalien verloren haben oder bestohlen wurden, ist die Ausstellung von Passersatzpapieren ggf. auch beim Büro des Honorarkonsuls / der Honorarkonsulin möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an das nächste Konsulat.

Kontakdaten:

Honorarkonsul Bozen
Dr. Natalie Schweitzer
Dr. Streitergasse 12
39100 Bolzano

(Mitarbeiterinnen: Petra Koler)

Tel.: +39 0471 972118

Fax: +39 0471 975779

bozen@hk-diplo.de

Telefonzeiten: Dienstag, Mittwoch: 10.00-12.00 Uhr / Freitag: 10.00-11.00 Uhr

Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Honorarkonsul Florenz
Dr. Federico Di Salvo
Corso dei Tintori 3
50122 Firenze

(Mitarbeiterinnen: Claudia Capitanio, Matilde Kissler, Laura Scaricamazza)

Tel.: +39 055 2343543

Fax: +39 055 2476208

florenz@hk-diplo.de

Telefonzeiten: Montag bis Freitag: 9.00-10.00 Uhr

Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Honorarkonsul Genua
Avv. Gerolamo Taccogna
Via Maccaggi 21-8
16121 Genova

(Mitarbeiterin: Margit Müller)

Tel.: +39 371 6821463

Fax: +39 010 541994

genua@hk-diplo.de

Telefonzeiten: Montag, Dienstag: 8.30-12.30 Uhr / Donnerstag: 14.00-17.00 Uhr

Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Honorarkonsulin Venedig
Avv. Paola Nardini
S. Croce 251, Palazzo Condulmer
30135 Venezia

(Mitarbeiterinnen: Nadin Wegner, Marianne Mühlichen)

Tel.: +39 041 5237675

Fax: +39 041 2448469

venedig@hk-diplo.de

Telefonzeiten: Montag bis Freitag: 8.30-10.00 Uhr

Besucherzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung



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