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Verpflichtungserklärung

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

Artikel

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie bitte bei der Deutschen Botschaft Rom oder dem Deutschen Generalkonsulat Mailand vor.

Hierfür buchen Sie oder eine Vertrauensperson einen Termin bei der jeweiligen Auslandsvertretung unter der Rubrik „sonstige Konsularangelegenheiten“

Sie als Verpflichtender müssen persönlich erscheinen. Bitte beachten Sie, dass Sie pfändbares Einkommen oder Vermögen in Deutschland haben müssen.

Folgende Unterlagen sind im Original mit einer Fotokopie vorzulegen:

  • gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis)
  • ggf. gültiger italienischer Aufenthaltstitel
  • Arbeitsvertrag
  • letzte drei Lohnbescheinigungen / letzte Steuererklärung
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung
  • certificato di stato di famiglia (bei der Gemeinde erhältlich, keine „autocertificazione“)
  • Kontoauszug der letzten drei Monate
  • Fotokopie des Reisepasses des Visumantragstellers/ Studierenden
  • Euro 29,- (in bar)

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Rom Ihre Verpflichtungserklärung nur bestätigen kann, wenn die vorgelegten Unterlagen komplett sind und damit Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wird.

Bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung für einen Studierenden in Deutschland müssen Sie in der Lage sein, den Studierenden für ein ganzes Jahr finanziell zu unterstützen. Den aktuellen monatlichen Unterhaltsbetrag entnehmen Sie bitte den aktuellen Merkblättern für Studenten.


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