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Reisen mit Heimtieren nach Italien
Ein Hund im Vordergrund und im Hintergrund die Zeche Gneisenau in Dortmund, © dpa
Die folgenden Texte informieren Sie über die in Europa gültigen Bestimmungen, die es beim Reisen von Deutschland nach Italien mit Heimtieren zu beachten gilt.
- Die Informationen von BMEL und italienischem Gesundheitsministerium hinsichtlich Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU
- Bestimmungen für die Einreise nach Italien von Jungkatzen und Hundewelpen unter 3 Monaten (ohne Muttertier)
- Informationen zum Transport von Heimtieren (Flugzeug, Zug, Schiff/Fähre, Auto)
- Gefährliche Hunde (Kampfhunde)
Die folgenden Texte informieren Sie über die in Europa gültigen Bestimmungen, die es beim Reisen von Deutschland nach Italien mit Heimtieren zu beachten gilt, insbesondere auch mit Jungtieren, die das Lebensalter von 3 Monaten noch nicht überschritten haben.
Die Informationen von BMEL und italienischem Gesundheitsministerium hinsichtlich Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert auf seiner Homepage über die für das Reisen mit Heimtieren geltenden Regelungen innerhalb der Europäischen Union. Über den folgenden Link können Sie die betreffenden Internetseiten konsultieren.
In italienischer Sprache finden Sie darüber hinaus zwei Verlinkungen zum italienischen Gesundheitsministerium; der erste Link bietet Wissenswertes für den Kontakt mit „Pets“ im größeren Zusammenhang, der zweite liefert sodann spezifische Informationen zu Reisen mit Heimtieren nach Italien.
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Reisen mit Heimtieren
Bestimmungen für die Einreise nach Italien von Jungkatzen und Hundewelpen unter 3 Monaten (ohne Muttertier)
Die Verbringung nach Italien von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate sind, ist solange untersagt, bis das italienische Gesundheitsministerium eine Entscheidung trifft, mit der die Verbringung von Tieren unter drei Monaten erlaubt wird.
Das Verbot gilt sowohl für die Verbringung von Tieren für gewerbliche Zwecke als auch von Tieren in Begleitung der jeweiligen Besitzer oder Verantwortlichen von gemeinnützigen Organisationen.
Die Bestimmungen des italienischen Gesundheitsministeriums - in italienischer Sprache
Informationen zum Transport von Heimtieren (Flugzeug, Zug, Schiff/Fähre, Auto)
Informationen der italienischen Polizei zum Transport von Heimtieren - in italienischer Sprache
Transport-Informationen des italienischen Gesundheitsministeriums - in italienischer Sprache
Gefährliche Hunde (Kampfhunde)
Mit Verfügung (Ordinanza) des italienischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 3. März 2009 (rechtswirksam für 24 Monate ab Veröffentlichungsdatum in der Gazzetta Ufficiale vom 23. März 2009) ist die sog. „black list“ für „gefährliche“ Hunde abgeschafft worden. Darin wird festgehalten, dass die bisherige Regelung die Anzahl von Vorfällen mit aggressiven Hunden nicht verringert hat und die wissenschaftliche Literatur belegt, dass aufgrund der Rassezugehörigkeit keine Voraussage des Auftretens aggressiven Verhaltens möglich ist.
Neu eingeführt wurde in Folge ein Register von individuellen Hunden, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitz strengen Einschränkungen unterliegt.
Insbesondere wird auch auf die zivil- und strafrechtliche Veranwortung des Hundebesitzers hingewiesen, der für Verletzungen von Personen und Tieren bzw. für Sachschäden haftet, die durch den eigenen Hund verursacht wurden.
Eine Verfügung (Ordinanza) vom 3. August 2015 bestätigt die weitere Gültigkeit der bisher geltenden Verfügungen und führt darüber hinaus die Möglichkeit für freiberuflich tätige Veterinärmediziner in Italien ein - in Übereinstimmung mit den durch die Verfügung festgelegten Kriterien - freiwillige Fortbildungskurse für Hundehalter zur flächendeckenden Förderung einer verantwortungsvollen Hundehalter-Kultur und -Ausbildung anzuregen und zu organisieren.
Einer weiteren Vertiefung der Thematik dienen die unten genannten Links des italienischen Gesundheitsministeriums (in italienischer Sprache):
Zu beachten ist, dass neben der persönlichen Verantwortung in Italien gelten:
- Leinen- und Maulkorbzwang
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Es empfiehlt sich außerdem, sich bei der Stadtverwaltung des jeweiligen Urlaubsortes bzw. im Hotel zu erkundigen, ob zusätzliche örtliche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
Die Informationen des italienischen Gesundheitsministeriums - in italienischer Sprache