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Lebensbescheinigung

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

10.05.2024 - Artikel

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung zur Anpassung Ihrer Rentenhöhe. Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung und das Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Der Hintergrund ist, dass die zuständigen Stellen in Deutschland und die Behörden Ihres Wohnlandes einen Datenaustausch vereinbart haben, wodurch die jährliche Vorlage einer Lebensbescheinigung grundsätzlich entbehrlich ist.

Wenn Sie zukünftig Ihre Steueridentifikationsnummer – in Italien: Codice Fiscale (CF) - auf der Lebensbescheinigung im Teil A1 angeben, können Sie zukünftig am Datenaustausch zwischen den deutschen und ausländischen Behörden teilnehmen und erhalten grundsätzlich keine jährliche Lebensbescheinigung.

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Renten Service.

Für Personen, die nicht am Datenaustausch teilnehmen (z.B. wenn die rentenberechtige Person im Datenaustausch nicht zugeordnet werden kann) sowie für hochbetagte Personen ab 95 Jahren, ist ein Lebensnachweis weiterhin erforderlich, wahlweise in Form eines Formulars oder per digitalem Lebensnachweis. Nähere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie auch unter: Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente.

Bitte beachten Sie, dass Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung auch andere Behörden außer einer deutschen Auslandsvertretung aufsuchen können. Sie können hierfür auch die Büros der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden an Ihrem Wohnort aufsuchen:

  • alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter)
  • Rentenversicherungsträger, Krankenkassen
  • Geldinstitute
  • Pfarrämter, Rabbinate
  • Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Polikliniken
  • Notariate

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die deutschen Vertretungen in Italien. Buchen Sie für die Vorsprache bei der Botschaft in Rom und dem Generalkonsulat in Mailand einen entsprechenden Termin über den folgenden Link in der Rubrik „sonstige Konsularangelegenheiten“.

Bei den Büro der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln erfolgt die Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktinformationen finden Sie auf unserer Webseite.

Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. In diesem Fall ist eine ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite notwendig.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten; hierfür gibt es vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro).

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