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Studium in Deutschland

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

09.03.2023 - Artikel

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen.

Wer braucht ein Visum?

Mobilität EU: Für einen Aufenthalt zum Zweck des Studium in Deutschland von bis zu 360 Tagen bedarf es keines Visums mehr, nachdem die Richtlinie EU 2016/801 umgesetzt wurde. Die deutsche Universität teilt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit, dass Sie das Studium beabsichtigen, hierfür müssen Sie Ihren italienischen Aufenthaltstitel zum Studium vorlegen (gültig für den gesamten Zeitraum der Mobilität!), sowie eine Kopie Ihres gültigen und in Deutschland anerkannten Passes oder Passersatzes. Auch der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Näheres erfahren Sie beim BAMF.

Sofern Ihr geplantes Studium länger als 360 Tage dauern soll, oder falls Sie in Italien bislang keinen Aufenthaltstitel zum Studium besaßen, müssen Sie ein Visum beantragen.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammen geheftet, vorzulegen:

  • gültiger Reisepass im Original und zwei gut lesbare Kopien der Datenseite
    Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein
  • zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
    - Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
    - Italienischer Residenznachweis
    - weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen (z.B. Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien, bei Minderjährigen
    Nachweise über den Schulbesuch etc.).

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.

    Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden
  • einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX . Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download
  • Zulassungsbescheid oder Studienplatzzusage der deutschen Universität, oder Zulassung zum Studienkolleg. Sofern der Zulassungsbescheid oder die Studienplatzzusage vom Vorhandensein von Sprachkenntnissen abhängig gemacht wird: Nachweis über diese Sprachkenntnisse

  • Lebenslauf, Begründungsschreiben sowie aktuelle italienische Studienzulassung, falls vorhanden

  • Aufenthaltstitel können nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Folgende Nachweise werden akzeptiert:

  • Stipendium (ohne Bedingungen) einer europäischen Organisation in Höhe von mindestens 934,-€ pro Monat. Ist ein solches nicht oder nur teilweise vorhanden
  • offizielle Verpflichtungserklärung eines Sponsors, abzugeben bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors, muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten, für den gesamten Studienzeitraum gültig sein, darf nicht älter als 6 Monate sein. Sponsoren, die im Ausland wohnhaft sind, müssen pfändbares Einkommen in Deutschland haben
  • der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Italien gibt es derzeit nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft keinen Anbieter von Sperrkonten in Deutschland. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amte
  • Bei Abholung des Visums: Nachweis über mind. sechs Monate gültigen dt. Krankenversicherungsschutz für Langzeitreisen/Daueraufenthalt oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, da nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.

Ablauf des Visumverfahrens

Die Botschaft leitet Ihren Visumantrag an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Deren Zustimmung muss abgewartet werden.

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Ebenso kann die deutsche Ausländerbehörde um Vorlage weiterer Unterlagen bitten.

Die Bearbeitungszeit beginnt wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen.

Die Abholung erfolgt durch den Antragsteller persönlich, oder durch einen Dritten, der eine Vollmacht, einen eigenen Ausweis sowie den Pass des Antragstellers vorweisen kann.

Telefonische Auskunft

Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab.

Aus Gründen des Datenschutzes kann keine Auskunft über den Sachstand gegeben werden. Sie können sich jedoch unter folgendem Link an die Botschaft wenden.

Auskunftsberechtigte

Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.

Bearbeitungsgebühr

Es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Gebühr ist unmittelbar bei Antragstellung zu entrichten. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.

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