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Visum für ein Praktikum

Fabrikarbeiter

Fabrikarbeiter, © Praktikum, Colourbox

09.03.2023 - Artikel

Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Sie dienen entweder der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung.

Wer braucht ein Visum?

Es kommt bei den vorzulegenden Unterlagen darauf an, welche Art von Praktikum Sie planen. In Frage kommt für Studenten z.B. ein studienfachbezogenes Praktikum EU nach § 16e AufenthG für maximal 6 Monate, oder nach dem vierten Semester ein Praktikum mit dem Einvernehmen der ZAV für bis zu einem Jahr nach § 15 Nr. 6 BeschV. Hochschulabsolventen können ebenfalls ein Visum zum Praktikum beantragen, sowohl nach § 16a AufenthG als auch nach § 16e AufenthG.

Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Terminbuchung ist ausschließlich über dieses Portal möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist kostenfrei.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind. Bemühen Sie sich deshalb bitte frühzeitig um die Terminbuchung zur Beantragung Ihres Visums. Die Abgabe von Visaanträgen ist bis zu drei Monate vor Reisebeginn möglich. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie, einzeln und nicht zusammen geheftet, vorzulegen:

  • gültiger Reisepass im Original und zwei gut lesbare Kopien der Datenseite
    Hinweis: Der Pass muss mindestens 6 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein
  • zwei identische und aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Italien in den letzten sechs Monaten:
    - Italienische Aufenthaltserlaubnis oder italienisches Visum Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
    - Italienischer Residenznachweis
    - weitere Nachweise, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien in den letzten 6 Monaten belegen (z.B. Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen über Ausgaben in Italien, Gas-, Telefon- oder Elektrizitätsrechnungen auf Ihren Namen, Anstellungsnachweis in Italien, bei Minderjährigen
    Nachweise über den Schulbesuch etc.).

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Antragstellung ausreichend Nachweise vorlegen können.

    Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Italiens besteht keine Zuständigkeit. Sollte der gewöhnliche Aufenthalt bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden können, kann der Antrag seitens der Visastelle nicht angenommen werden
  • zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX .
    Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download
  • in allen Fällen: Praktikumsvertrag mit einer deutschen Firma, oder aussagekräftiges Schreiben der Firma mit Angabe der Dauer und Entlohnung, italienische Immatrikulationsbescheinigung oder Studienabschluss. Erasmus-Praktikanten werden gebeten, die offiziellen Erasmus-Unterlagen vorzulegen. Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule
  • ausgefülltes Formular: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • § 15 Nr. 6 BeschV: Bescheinigung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) über das Einverständnis zum Praktikum. Diese Bescheinigung wird die deutsche Firma für Sie beschaffen.
    § 16e AufenthG: Für das Praktikum EU müssen Sie eine Aufnahmevereinbarung der deutschen Firma vorlegen, mit Angaben zur Beschreibung des Praktikum-Programms mit Bildungsziel und Lernkomponenten, Dauer, Betreuung, Arbeitszeiten, Rechtsverhältnis und Kostenübernahme für bis zu sechs Monate nach Beendigung der Praktikumsvereinbarung (z.B. für den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet oder einer Abschiebung).
    § 16a AufenthG: Hochschulabsolventen werden um eine Stellenbeschreibung und Begründung des Praktikums von Seiten der Firma gebeten

  • Nachweis, wie der Lebensunterhalt während der Zeit des Aufenthalts in Deutschland gesichert wird: Bitte beachten Sie das Mindestlohn-Gesetz! Bei Praktika ist häufig ein Lohn zu zahlen, der dem Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer vor Ort entspricht.

    Sofern das Praktikum nicht unter das Mindestlohngesetz fällt, oder Sie weder Gehalt noch Stipendium erhalten, müssen Sie entweder ein Sperrkonto mit derzeit 934,- € /Monat vorlegen oder eine Verpflichtungserklärung eines Sponsors mit pfändbarem Einkommen oder Vermögen in Deutschland, abzugeben bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors.
    Anbieter von Sperrkonten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes

  • Spätestens bei Abholung des Visums: Nachweis über gültigen dt. Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Praktikums (Krankenversicherung für Langzeitreisen/Daueraufenthalt oder Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie im Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland krankenversichert sind, eine einfache Reisekrankenversicherung reicht nicht aus)

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, da nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.

Ablauf des Visumverfahrens

Die Botschaft holt die evtl. notwendigen Zustimmungen von deutschen Behörden ein (Bundesagentur für Arbeit, bei Voraufenthalten Ausländerbehörde).

Telefonische Auskunft

Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich die Visastelle direkt an Sie. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab.

Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden. Sie können sich jedoch unter folgendem Link an die Botschaft wenden.

Auskunftsberechtigte

Die Visastelle darf nur dem Antragsteller selbst, einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für ihre Kinder) Auskunft erteilen. Eine schriftliche Vertretungsvollmacht ist dementsprechend auch bei Ehegatten, Verlobten, Arbeitgebern usw. erforderlich.

Bearbeitungsgebühr

Es wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, Ausnahme: Studenten mit Stipendium aus Deutschland oder von der EU. Weitere Amtshandlungen und Beratungen durch die Visastelle erfolgen kostenlos.

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