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Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Merkblätter und Antragsformulare

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tagen oder Erwerbstätigkeit)
Sie sind Nicht-EU-Staatsangehöriger und planen einen längeren Aufenthalt in Deutschland oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Beantragung eines Visums benötigen.
Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular (nur Deutsch und Englisch verfügbar), welches Sie bitte am PC ausfüllen, ausdrucken und zum Termin in der Visastelle mitbringen müssen:
Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
Bitte beachten Sie, dass ab 1. September 2017 die Visagebühr € 75,-, für Minderjährige € 37,50, beträgt. Es kann nur in bar bezahlt werden.
Kurzfristiger Aufenthalt (bis maximal 90 Tagen)
Inhaber eines gültigen italienischen Aufenthaltstitels benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum zur Einreise nach Deutschland.
Falls Sie momentan nur im Besitz einer Bestätigung über die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind, die sogenannte „ricevuta“, können Sie leider nicht nach Deutschland zum touristischen Aufenthalt reisen und müssten sich an die italienischen Behörden wenden, um die gültige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. In diesen Fällen kann die Deutsche Botschaft Rom keine Visa für Kurzaufenthalte ausstellen.
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Bitte füllen Sie das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck mit:
Schengen-Antragsformular DEU-ENG
Das Schengen Visum kostet 80,-€ für Erwachsene und 40,-€ für Kinder unter 11 Jahren.