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Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen

Anerkennung von Abschlüssen

Anerkennung von Abschlüssen, © Colourbox.com

Artikel

Anerkennung deutscher Abschlüsse in Italien - Allgemeines

In jedem Fall sollte vor der Abreise aus Deutschland von Schulabgangs- und Abschlussbescheinigungen (Schulabschluss, Ausbildungsabschluss, Studienabschluss) eine Rechtswerterklärung (Dichiarazione di Valore) angefertigt werden. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen italienischen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) in Deutschland.

Klicken Sie hier für eine Liste der italienischen Auslandsvertretungen

Die Botschaft fertigt grundsätzlich keine Übersetzungen an. Dies erledigen professionelle Übersetzer/innen. Besonders bei Zeugnissen über berufliche Qualifikationen empfiehlt es sich, eine/n vereidigte/n Übersetzer/in zu beauftragen. Einige Adressen finden Sie auf der Website der Botschaft unter „Bürgerservice“, Informationen A-Z, Dolmetscher und Übersetzer.

Anerkennung deutscher Schulabschlüsse in Italien

Einstufung im italienischen Schulsystem, um die Schullaufbahn fortzusetzen: Bitte lassen Sie von der örtlich zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland eine Rechtswerterklärung des Schulabgangszeugnisses anfertigen (siehe oben). Grundsätzlich wird der oder die Schüler/in gemäß dem Alter in der entsprechenden Jahrgangsstufe eingeschult.
Anerkennung bzw. Gleichwertigkeit von Schulabschlüssen: Deutsche Schulabschlüsse können in Italien anerkannt werden, wenn sie einem italienischen Schulabschluss entsprechen (in allen Bereichen der Sekundarstufen 1 und 2, sowie weiterführenden schulischen Ausbildungen, z.B. einer Berufsschulausbildung). Gesetzlich geregelt wird die Gleichwertigkeit durch das folgende Gesetz: LEGGE 25 gennaio 2006, n.29 „Disposizioni per l'adempimento di obblighi derivanti dall'appartenenza dell'Italia alle Comunita' europee. Legge comunitaria 2005“ (GU n. 32 del 8-2-2006 - Suppl. Ordinario n.34). Weitere Informationen erteilt Ihnen das für Sie zuständige regionale Schulamt, das Ufficio Scolastico Regionale. Eine Liste mit Adressen steht auf der Homepage des italienischen Bildungsministeriums.

Akademische Anerkennung deutscher Abschlüsse (Zugang zu Hochschulen, weiterführendem Studium, Doktorat)

Bei der Immatrikulation an einer italienischen Universität sind EU-Bürger/innen grundsätzlich den italienischen gleichgestellt: Sie können sich direkt bei der Universität bewerben, unter gleichen Zugangsvoraussetzungen Aufnahmeprüfung, Numerus Clausus etc.). Es wird dringend geraten, sich vor der Abreise aus Deutschland eine Rechtswerterklärung ausstellen zu lassen (siehe oben).

Um Zugang zu weiterführenden Studiengängen im sogenannten 2. Universitätsbereich (Laurea Specialistica – LS) sowie zur Promotion (dottorato) zu erhalten, müssen zunächst die deutschen Studientitel (Bachelor, Diplom, Magister) in Italien anerkannt werden. Die Anfrage ist direkt an die italienische Universität zu richten, an der das Studium bzw. die Promotion absolviert werden soll.

Informationen über die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Italien erhalten Sie auch beim „Centro Informazione Mobilità Equivalenze Accademiche“ (CIMEA, Informationszentrum für Mobilität und akademische Equivalenzen). Klicken Sie hier, um auf die Website des CIMEA zu gelangen.

Nicht-akademische Anerkennung, z.B. für öffentliche Ausschreibungen „concorsi pubblici“

Bei öffentlichen Ausschreibungen wird ein Certificato di Equivalenza für ausländische Abschlüsse verlangt (nicht zu verwechseln mit der viel komplexeren Equipollenza, einer rein akademischen Anerkennung durch eine Universität, siehe oben)

Hierzu sowie zu weiteren Fällen der nicht-akademischen Anerkennung informieren Sie sich auf dieser Seite des CIMEA.

Anerkennung deutscher Berufsqualifikationen in Italien

Diese brauchen Sie in Italien nur für Berufe, die gesetzlich geregelt sind (behördliche Zulassung). Für nicht reglementierte Berufe gibt es kein offizielles Anerkennungsverfahren (Sie können aber, um bei potentiellen Arbeitgebern Ihre Qualifikation nachzuweisen, bei der zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Deutschland eine Rechtswerterklärung ausstellen lassen, siehe oben)

Weitere Beratung erhalten Sie beim zuständigen Informationszentrum:
Presidenza del Consiglio dei Ministri - Dipartimento per le Politiche Europee
Tel. (+39) 06 67795322 – 5210 e-mail: centroassistenzaqualifiche@politicheeuropee.it
Giovanna Corrado, Lucia Monaco
Internetseite des Informationszentrums

Informationsangebote der Europäischen Union

Der Service „Europe Direct“ bietet vielfältige praktische Hinweise beispielsweise zur Anerkennung von Berufsabschlüssen oder zu Beschwerden über unsichere Produkte, Adressen von Einrichtungen, die Sie ggf. kontaktieren müssen und Ratschläge zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Europa. Der Service ist telefonisch (gebührenfrei) unter der Einheitstelefonnummer 00800-67891011 erreichbar, sowie auf der Internetseite von Europe Direct.
Eine weitere Hilfe zur Problemlösung bietet das Online-Netzwerk „Solvit“.

Anerkennung italienischer Abschlüsse in Deutschland

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ bündelt auf deutsch und englisch alle Informationen zu diesem Thema, einschließlich der zuständigen Stellen für die Anerkennung.

Einen persönlichen, kostenlosen Beratungsservice bietet die Deutsch-Italienische Handelskammer in Mailand im Rahmen des Projekts „ProRecognition“ an.

Weitere Informationen, auch zur Facharztausbildung in Deutschland, erhalten Sie auf unserer Website in italienischer Sprache: Riconoscimento di titoli e qualifiche

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